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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1986 - 7 A 7/86   

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https://dejure.org/1986,7279
OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1986 - 7 A 7/86 (https://dejure.org/1986,7279)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.09.1986 - 7 A 7/86 (https://dejure.org/1986,7279)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. September 1986 - 7 A 7/86 (https://dejure.org/1986,7279)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 80
  • DVBl 1987, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 20.04.2015 - 4 CS 15.381

    Verschwiegenheitspflicht von Gemeinderatsmitgliedern

    Dass der Antragsteller dies selbst nicht ausdrücklich gefordert hatte, führt zu keiner anderen Beurteilung, da die Ausschlussgründe des Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO ebenso wie die Verschwiegenheitspflicht nach Art. 20 Abs. 1 GO grundsätzlich nicht zur Disposition der jeweils Betroffenen stehen (vgl. BayVGH B.v. 29.1.2004 - 4 ZB 03.174 - BayVBl 2004, 402/403; OVG RhPf U.v. 2.9.1986 - 7 A 7/86 - NVwZ 1988, 80).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 10194/94

    Hinweis auf "blumenreiche Worte" rechtfertigt keinen Ordnungsruf

    Im Hinblick auf das Berufungsvorbringen ist lediglich ergänzend anzumerken: Die Zulässigkeit einer Klage im Kommunalverfassungsstreit zwischen betroffenem Ratsmitglied und Bürgermeister als Vorsitzenden des Rates auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Ordnungsrufes ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (vgl. Urteil vom 02.09.1986, 7 A 7/86, DVBl 1987, 147).
  • VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 1019/14

    Ausschluss eines NPD-Stadtratsmitglieds aus Ratssitzung der Stadt Pirmasens war

    Im Kommunalverfassungsstreit entscheidet die innerorganisatorische Kompetenz- und Pflichtenzuordnung über die Frage der Passivlegitimation (vgl. OVG RP, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, AS 25, 74; Urteil vom 2. September 1986 - 7 A 7/86 -, DVBl. 1987, 147 ).
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