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   BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88   

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https://dejure.org/1991,392
BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88 (https://dejure.org/1991,392)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.1991 - 1 BvR 850/88 (https://dejure.org/1991,392)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 1991 - 1 BvR 850/88 (https://dejure.org/1991,392)
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Eilversammlungen

Art. 8 GG, §§ 26 Nr. 2, 14 VersG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Eilversammlungen

  • openjur.de

    Eilversammlungen

  • Wolters Kluwer

    Versammlung - Eilversammlung - Alsbaldige Anmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gemehmigung von Eilversammlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anmeldefrist von 48 Stunden gilt nicht für Eilversammlung - Eilversammlung kann ohne Gefährdung des Demonstrationszwecks nicht unter Fristbeachtung angemeldet werden

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anmeldepflicht bei Eilversammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 69
  • NJW 1992, 890
  • NVwZ 1992, 455
  • NVwZ 1992, 463 (Ls.)
  • NStZ 1992, 188
  • DVBl 1992, 149
  • DVBl 1992, 151
  • DÖV 1992, 262
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
    Führt erst eine über den erkennbaren Wortsinn der Vorschrift hinausgehende Interpretation zu dem Ergebnis der Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens, so kann dies nicht zu Lasten des Bürgers gehen (vgl. BVerfGE 45, 363 [371 f.]; 47, 109 [121]; 71, 108 [114]).

    Der Begriff "Analogie" ist dabei nicht im engeren, technischen Sinne zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede "Rechts-Anwendung", die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (BVerfGE 71, 108 [115] m.w.N.).

    Jedermann soll vorhersehen können, welches Verhalten strafbar ist (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
    Zum anderen soll gewährleistet werden, daß über die Strafbarkeit eines Verhaltens der Gesetzgeber und nicht der Richter entscheidet (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 47, 109 [120]).

    Führt erst eine über den erkennbaren Wortsinn der Vorschrift hinausgehende Interpretation zu dem Ergebnis der Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens, so kann dies nicht zu Lasten des Bürgers gehen (vgl. BVerfGE 45, 363 [371 f.]; 47, 109 [121]; 71, 108 [114]).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84

    Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
    Einer verfassungskonformen Auslegung steht der klare Wortlaut entgegen (vgl. BVerfGE 72, 278 [295] m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
    Führt erst eine über den erkennbaren Wortsinn der Vorschrift hinausgehende Interpretation zu dem Ergebnis der Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens, so kann dies nicht zu Lasten des Bürgers gehen (vgl. BVerfGE 45, 363 [371 f.]; 47, 109 [121]; 71, 108 [114]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
    Zum anderen soll gewährleistet werden, daß über die Strafbarkeit eines Verhaltens der Gesetzgeber und nicht der Richter entscheidet (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 47, 109 [120]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
    Die Vorschrift hat den Sinn, den Behörden diejenigen Informationen zu vermitteln, die sie benötigen, um Vorkehrungen zum störungsfreien Verlauf der Veranstaltung und zum Schutz von Interessen Dritter oder der Gesamtheit treffen zu können (vgl. BVerfGE 69, 315 [350]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
    Im übrigen unterliegen ihre tatsächlichen Feststellungen und die daraus gezogenen rechtlichen Schlüsse nicht der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Verhältnismäßig ist diese jedoch nur, sofern sie nicht ausnahmslos gilt, sondern Spontan- oder Eilversammlungen zulässt, und ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht nicht automatisch das Verbot der Versammlung zur Folge hat (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Dann genügt, wenn sich deren Sinn im Regelfall mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ermitteln lässt und in Grenzfällen dem Adressaten zumindest das Risiko der Bestrafung erkennbar wird (vgl. BVerfGE 41, 314 ; 71, 108 ; 73, 206 ; 85, 69 ; 87, 209 ; 92, 1 ).
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes zieht der richterlichen Auslegung eine Grenze, die unübersteigbar ist (vgl. BVerfGE 85, 69 ; 92, 1 ; 105, 135 ).
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