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   VGH Bayern, 08.04.1991 - 4 CS 90.3790   

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https://dejure.org/1991,8514
VGH Bayern, 08.04.1991 - 4 CS 90.3790 (https://dejure.org/1991,8514)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.1991 - 4 CS 90.3790 (https://dejure.org/1991,8514)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 1991 - 4 CS 90.3790 (https://dejure.org/1991,8514)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 103
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Göttingen, 24.05.2016 - 1 A 122/14

    Aufwendung; Aufwendungsersatz; Brand; Brandschutz; Direktanspruch; Einsatz;

    Es liegt zudem außerhalb der gemeindlichen Satzungsautonomie, Aufwendungsersatzansprüche im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag zum Gebührentatbestand zu erheben (Bay. VGH, Beschluss vom 08.04.1991 - 4 CS 90.3790 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; Nds. OVG, Urteil vom 28.10.1998 - 13 L 4668/96 -, juris, Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 13 L 4668/96

    Rechtsgrundlage; Leistungsbescheid; Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Ob der Beklagten danach ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zusteht, insbesondere der Einsatz der Feuerwehr hier zugleich als Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe des eigenen Zuständigkeitsbereichs und als freiwillige Führung eines fremden Geschäfts für den Kläger qualifiziert werden kann (so die Rspr. des BGH, vgl. BGHZ 40, 28; 63, 167; dagegen Maurer, aaO Rn. 12; Erichsen aaO Rn. 17), dessen entgegenstehender Wille nach § 679 BGB unbeachtlich wäre, und ob ein etwaiger Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag hier öffentlich-rechtlicher oder privatrechlicher Natur wäre (für letzteres BayVGH, Urteil v. 8.12.1978, 12 StZ 1980, 13; Beschl. v. 8.4.1991, NVwZ-RR 1992, 103 sowie die Rechtsprechung des BGH, aaO.; allgemein zur Abgrenzung Maurer, aaO, Rn. 12; Erichsen, aaO, Rn. 16), kann ebenfalls dahingestellt bleiben.
  • VG Oldenburg, 16.02.2011 - 11 A 1119/10

    Feuerwehrkosten bei Bergung einer vermeintlichen Leiche

    Auf die Willentlichkeit der Inanspruchnahme kann nur dann verzichtet werden, wenn die Feuerwehr im Rahmen von § 1 Abs. 1 NBrandschG tätig wird ( vgl. VG Oldenburg, Gerichtsbescheid vom 15. Februar 1988 - 4 A 413/86 -, NVwZ-RR 1989, 429 ; VGH München, Beschluss vom 8. April 1991 - 4 CS 90.3790 -, NVwZ-RR 1992, 103 f.; VG Göttingen, 1 A 1057/95, Nds. VBl.
  • VG Cottbus, 15.02.2018 - 6 K 1647/14

    Erhebung von Wassergebühren; Anschluss an das Leitungsnetz, ungeplanter

    Ohne besondere gesetzliche Ermächtigung ist es den Einrichtungsträgern daher nicht erlaubt, durch Satzung eine Gebührenpflicht ohne willentliche Inanspruchnahme zu begründen (vgl. OVG NRW, Urt. vom 23.2.1987, a.a.O.; Urt. vom 19.12.1986, a.a.O.; BayVGH, Beschl. vom 8.4.1991 - 4 CS 90.3790 -, BayVBl 1991 S. 597).
  • VG Osnabrück, 26.03.2014 - 6 A 184/13

    Feuerwehr; Kosten; GoA; Geschäftsführung ohne Auftrag; freiwillige Leistung

    Insoweit fehlt es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung, durch ortrechtliche Satzungsbestimmung - entsprechend den Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag - ein Benutzungsverhältnis zwischen dem Träger der Einrichtung und dem durch die Leistungserbringung Begünstigten entstehen zu lassen (VGH München, B. v. 8.4.1991 - 4 CS 90.3790 -, NVwZ-RR 1992, 103; ders., U. v. 8.12.1978 - 164 IV 76 -, Kommunale Steuer-Zeitschrift 1980, 13; OVG Münster, U. v. 23.2.1987 - 2 A 2394/85 -, DÖV 1987, 1115; ders., B. v. 14.2.1985 - 2 B 2655/84 -, NVwZ 1985, 673).
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