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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1992 - 6 A 11382/91.OVG   

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https://dejure.org/1992,3885
OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1992 - 6 A 11382/91.OVG (https://dejure.org/1992,3885)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.1992 - 6 A 11382/91.OVG (https://dejure.org/1992,3885)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 6 A 11382/91.OVG (https://dejure.org/1992,3885)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2653
  • NVwZ 1992, 1114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1992 - 6 A 11382/91
    Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer Kostenfestsetzung auch dann unberührt bleibt, wenn die zuständige Behörde einen zwingenden Billigkeitserlaß, dessen Voraussetzungen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen sind und der im Wege der Verpflichtungsklage durchzusetzen wäre, unterläßt oder ablehnt (vgl. dazu auch BVerwG, DVBl. 1985, 126).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1985 - 7 A 22/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1992 - 6 A 11382/91
    Nach dieser Vorschrift, bei der es sich nach der Rechtsprechung verschiedener Senate des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1982 - 6 A 21/81 -, Urteil des Normenkontrollsenats vom 01. August 1984 - 10 C 2/84 -, DÖV 1985, 36, sowie Urteil des 7. Senats vom 17. September 1985 - 7 A 22/85 -, AS 20, 29 ff.) nicht nur um eine finanzpolitische Programmbestimmung, sondern um verbindliches Haushaltsrecht handelt, haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1990 - 6 A 128/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1992 - 6 A 11382/91
    Mit ihrer daraufhin erhobenen Klage hat die Klägerin ihr bisheriges Vorbringen wiederholt und vertieft und sich insbesondere auf ein Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 1990 - 6 A 128/89 - bezogen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1984 - 10 C 2/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1992 - 6 A 11382/91
    Nach dieser Vorschrift, bei der es sich nach der Rechtsprechung verschiedener Senate des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1982 - 6 A 21/81 -, Urteil des Normenkontrollsenats vom 01. August 1984 - 10 C 2/84 -, DÖV 1985, 36, sowie Urteil des 7. Senats vom 17. September 1985 - 7 A 22/85 -, AS 20, 29 ff.) nicht nur um eine finanzpolitische Programmbestimmung, sondern um verbindliches Haushaltsrecht handelt, haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.1982 - 6 A 21/81
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1992 - 6 A 11382/91
    Nach dieser Vorschrift, bei der es sich nach der Rechtsprechung verschiedener Senate des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1982 - 6 A 21/81 -, Urteil des Normenkontrollsenats vom 01. August 1984 - 10 C 2/84 -, DÖV 1985, 36, sowie Urteil des 7. Senats vom 17. September 1985 - 7 A 22/85 -, AS 20, 29 ff.) nicht nur um eine finanzpolitische Programmbestimmung, sondern um verbindliches Haushaltsrecht handelt, haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
  • VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11

    Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen

    Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (NJW 1992, 2653), der die Kammer folgt, schränkt § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung - GemO - das Ermessen dergestalt ein, dass die Träger der Feuerwehr grundsätzlich verpflichtet sind, den Kostenersatzanspruch nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 LBKG geltend zu machen.

    Dies gilt nicht nur für Entgelte im engeren Sinne wie namentlich Beiträge und Gebühren, sondern auch für den Kostenerstattungsanspruch nach § § 36 Abs. 1 LBKG, der als Entgelt im weiteren Sinne zu qualifizieren ist (OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1992, 2653).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 1 S 2913/07

    Berufungspflicht des Kostenpflichtigen auf unbillige Härte; Prüfungspflicht von

    Vielmehr bedeutet "sollen" in der Rechtssprache "müssen"; dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmung des § 78 Abs. 2 Nr. 1 GemO, wonach die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen vorrangig aus Entgelten für die Leistungen zu beschaffen haben (Schäfer/Hildinger, Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, 1990, § 36 Rn 6; Surwald, Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg, 7. Aufl. 1997, § 36 Rn. 5; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25.02.1992 - 6 A 11382/91 -, NJW 1992, 2653 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2000 - 12 A 10497/00

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

    Wie der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 25. Februar 1992 - 6 A 11382/91.OVG - (AS 23, 406 [408 f.]) ausgeführt hat, wird der als Ermessensvorschrift konzipierte § 37 Abs. 1 LBKG durch die gemäß § 64 Abs. 2 Gemeindeordnung - GemO - auch für Verbandsgemeinden geltende Bestimmung des § 94 Abs. 2 GemO in der Weise eingeengt, dass die Aufgabenträger grundsätzlich verpflichtet sind, den Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen.
  • VG Trier, 17.03.2014 - 6 K 828/13

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten für einen Einsatz, Einbeziehung verschiedener

    Diese im Regelfall bestehende Verpflichtung erfährt andererseits ein notwendiges Korrektiv in Gestalt eines gegebenenfalls gebotenen gänzlichen oder teilweisen Billigkeitserlasses nach Maßgabe der §§ 163 und 227 Abgabenordnung - AO - oder bereits im Heranziehungsverfahren aufgrund von Besonderheiten des Einzelfalles (vgl. hierzu Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18. November 1997 - 2 K 65/96.TR - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 1992 - 6 A 11382/91.OVG -).
  • VG Neustadt, 01.12.2009 - 5 K 997/09

    Brand eines Mähdreschers: Halter muss Feuerwehrkosten erstatten

    Denn anders als die Vorschrift des § 7 Abs. 2 StVG, die einen solchen Haftungsausschluss ausdrücklich regelt, statuiert § 36 Abs. 1 Nr. 2 LBKG eine uneingeschränkte verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Halters eines Kraftfahrzeugs (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 1992, NJW 02, 2653 [richtig: NJW 1992, 2653 - d. Red.] ).
  • VG Neustadt, 20.11.2018 - 5 K 1199/17

    Ermessensentscheidung bei der Geltendmachung von Feuerwehrkosten

    In der Vergangenheit gingen rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichte trotz des Wortlauts des § 36 Abs. 1 a.F. ("können") davon aus, dass § 36 Abs. 1 LBKG a.F. durch §§ 64 Abs. 2, 94 Abs. 2 GemO in der Weise relativiert wurde, dass die Aufgabenträger grundsätzlich verpflichtet waren, den Kostenanspruch geltend zu machen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 1992 - 6 A 11382/91 -, NJW 1992, 2653; VG Trier, Urteil vom 17. März 2014 - 6 K 828/13.TR - VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 27. September 2011 - 5 K 221/11.NW -).
  • VG Köln, 25.11.2011 - 27 K 5148/09

    Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für Leistungen der Berufsfeuerwehr und

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 25. Februar 1992 - 6 A 11382/91.OVG -, NJW 1992, 2653.
  • VG München, 23.05.2012 - M 7 K 10.5711
    Selbst wenn der Unfall der Klägerin allein aufgrund Einwirkung höherer Gewalt verursacht sein sollte, schließt dies die Kostenerhebung gegenüber der Klägerin nicht aus (vgl. OVG Koblenz vom 25.2.1992, NJW 1992, 2653 [OVG Rheinland-Pfalz 25.02.1992 - 6 A 11382/91] ; VG Augsburg vom 9.8.2004 Az. Au 8 K 04.336 RdNr. 23 -juris-).
  • VG Koblenz, 23.04.1998 - 2 K 4254/97

    Heranziehung zur Erstattung von Einsatzkosten der freiwilligen Feuerwehr;

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  • VG München, 23.05.2012 - M 7 K 10.6113
    Selbst wenn der Unfall der Klägerin allein aufgrund Einwirkung höherer Gewalt verursacht sein sollte, schließt dies die Kostenerhebung gegenüber der Klägerin nicht aus (vgl. OVG Koblenz vom 25.2.1992, NJW 1992, 2653 [OVG Rheinland-Pfalz 25.02.1992 - 6 A 11382/91] ; VG Augsburg vom 9.8.2004 Az. Au 8 K 04.336 RdNr. 23 -juris-).
  • VG Koblenz, 13.01.1998 - 2 K 2361/97

    Pflicht zum Ersatz von Feuerwehrkosten; Einsatzmaßnahme der Feuerwehr durch

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