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   VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92.NW   

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https://dejure.org/1992,7749
VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92.NW (https://dejure.org/1992,7749)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21.05.1992 - 7 L 1271/92.NW (https://dejure.org/1992,7749)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 7 L 1271/92.NW (https://dejure.org/1992,7749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Berechtigung zur Durchführung von Schaustellungen in Unterhaltungseinrichtungen; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Durchführung eines "Zwergenweitwurfs" in einer Discothek; Anforderungen an das Vorliegen der entwürdigenden Behandlung eines Menschen; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwergenwerfen ist menschenunwürdig

  • saarheim.de

    Zwergenweitwurf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Zwergenweitwurf"

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 952 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 98
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Auszug aus VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92
    Veranstaltungen i. S. des § 33a GewO, die durch die Umstände ihres Ablaufs die Würde eines Menschen verletzten, sind sittenwidrig (vgl. BVerwG, NJW 1982, 664 = NVwZ 1982, 193 L = GewArch 1982, 139).

    Dieser Schutz verlöre seine normative Kraft und seine für die verfassungsmäßige Ordnung des sozialen Zusammenlebens konstitutive Bedeutung, wenn die Frage, ob sozialrelevante gewerbliche öffentliche Veranstaltungen durch die Art und Weise ihrer Darbietung die Menschenwürde des Darstellers verletzten, dem Belieben des Unternehmers oder des Darstellers anheimgegeben würde (vgl. BVerwG, NJW 1982, 664 = NVwZ 1982, 193 L = GewArch 1982, 139).

  • BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90

    Verfassungsmäßigkeit der Beurteilung einer bestimmten Peep-Show als sittenwidrig

    Auszug aus VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92
    Die Vorschrift des § 33a II Nr. 2 GewO ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, GewArch 1990, 275).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

    Indes stehen beide Grundrechte unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (Art. 2 Abs. 1 GG) bzw kollidierenden Verfassungsrechts (vgl Jarras/Pieroth, Kommentar zum GG, 8. Aufl, Art. 12 RdNr 41; VG Neustadt, Beschluss vom 21. Mai 1992 - 7 L 1271/92.NW - NVwZ 1993, 98, 100 - zur Berufsfreiheit bei einem so genannten Zwergenweitwurf; Rädler, DÖV 1997, 109, 112).
  • VG Neustadt, 08.03.2006 - 4 L 180/06

    "Fun-Games": Untersagung bei fehlender Bauartzulassung

    Rechtsgrundlage für die Anordnung der Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu 2), in der Gaststätte des Antragstellers zu 1) es zu unterlassen, sämtliche Spielgeräte mit Abgabe von Token sowie die Token-Manager samt den Chipkartensystemen, mit denen der Einsatz zurück gewonnen werden kann (sog. Fun Games), zu betreiben und weitere Spielgeräte aufzustellen, ist nach Auffassung der Kammer die über § 31 GastG entsprechend anwendbare Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO (vgl. auch Hess. VGH, GewArch 2005, 255 ; Bay. VGH, GewArch 2005, 119; VG Sigmaringen, Urteil vom 21. September 2005 - 1 K 1650/04 - VG Neustadt, NVwZ 1993, 98; der VGH Baden-Württemberg, GewArch 2003, 248 sieht dagegen § 33 c Abs. 1 Satz 3 GewO i. V. m. der polizeilichen Generalklausel als Rechtsgrundlage an).
  • AG Düsseldorf, 02.12.2015 - 270 F 223/14

    Annahme als Kind durch Adoption bei Zeugung des Kindes im Wege der

    Die Würde des Menschen ist ein objektiver, unverfügbarer Wert, auf dessen Beachtung der einzelne nicht wirksam verzichten kann (BVerwG, Urteil v. 15.12.1981 - 1 C 232/79 -, NJW 1982, 664; VG Neustadt, Beschluss v. 21.05.1992 - 7 L 1271/92 -, NVwZ 1993, 98).
  • VG Köln, 18.11.1994 - 20 L 1955/94

    Gewerberecht; Betrieb eines Laserdromes

    BVerwG, wie vor; VG Neustadt, GewArch 1992, 296, NVwZ 1993, 98 f. - Zwergenwerfen.
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