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   BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94   

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BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94 (https://dejure.org/1994,813)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1994 - 3 StR 18/94 (https://dejure.org/1994,813)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 (https://dejure.org/1994,813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2557
  • MDR 1994, 605
  • NStZ 1994, 352
  • StV 1994, 361
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92

    Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat

    Auszug aus BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94
    Zusammenfassende Darstellungen im Urteil vermögen eine solche richterliche Überzeugung in der Regel nicht zu vermitteln; die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes einer jeden Straftat ist dann revisionsgerichtlich nicht mehr nachprüfbar (BGH NStZ 1993, 35; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1 - 4 und Sachdarstellung 6, BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 1, 2).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Dennoch dürfen die Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte des bestreitenden Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1994, 352, 353), ferner die unterschiedlichen tatbestandlichen Anforderungen der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften und schließlich das Alter eines Geschädigten auch im Hinblick auf seine Aussagefähigkeit nicht außer Acht gelassen werden.

    Das Verbrechen der Vergewaltigung ist durch besondere tatbestandliche Voraussetzungen gekennzeichnet, die auch bei Serienstraftaten wegen der erfahrungsgemäß nicht gleichen Handlungsabläufe beim Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellung bedürfen (BGH NStZ 1995, 204; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 7; BGH NStZ 1994, 352 und 555).

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 61/18

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Verbrechenstatbestand: erhebliche

    Dabei ist auch in diesen Fällen eine Verurteilung nur dann zulässig, wenn das strafbare Verhalten so konkret bezeichnet wird, dass erkennbar ist, welche bestimmten Taten von der Verurteilung erfasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 7/11 ; Beschluss vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, NJW 1994, 2557 f. [jeweils zu Mindestfeststellungen bei Serientaten]).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Dies unterliegt im vorliegenden Fall durchgreifenden Bedenken schon wegen der Pauschalierung (vgl. BGH NStZ 1994, 352, 353 m.w.N.), insbesondere aber angesichts des verhältnismäßig geringen Ausmaßes der pauschal festgestellten körperlichen Zwangsausübung (Festhalten, grobes Anfassen des Arms) auf die Geschädigte, welche vor ihrem autoritären Vater wegen der Drohung, es "passiere etwas", Angst - nicht in erster Linie um sich selbst, sondern um ihre Mutter, ihre Schwester und ihren Hund - verspürte (UA S. 18 f.).

    Zwar erachtet der Senat bei einer erst nach Jahren aufgedeckten Vielzahl sexueller Übergriffe auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, vom Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, zur Festlegung einer Mindestzahl der nicht notwendig näher individualisierten Einzeltaten im Tatzeitraum gelangt, für methodisch geeignet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, insoweit in Abgrenzung zu BGH NStZ 1994, 352; vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 39/94 -).

  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 7/11

    Sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

    In Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden, dürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vermeidung gewichtiger Strafbarkeitslücken an die Individualisierung der einzelnen Missbrauchshandlungen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 5; Senatsbeschluss vom 6. September 1994 - 4 StR 485/94, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 9).
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

    Angesichts der unvollständigen Darstellung der Aussagen des Nebenklägers im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung auch dahingehend verwehrt, ob - insbesondere angesichts der zum Teil eher geringfügig erscheinenden Abweichungen (Schlafzimmer statt Wohnzimmer) - das Landgericht dem Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 3/12, NStZ-RR 2012, 150, 151) ausreichend nachgekommen ist und danach selbst Mindestfeststellungen zu den weiteren angeklagten Taten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 5 StR 563/03, NStZ 2005, 113, und Beschlüsse vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 4, sowie vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.) nicht hat treffen können.
  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß in Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf zwar, um gewichtige Lücken der Strafverfolgung zu vermeiden, keine überspannten Anforderungen zu stellen sind, andererseits aber eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen darf, daß der Angeklagte unangemessen in seinen Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt wird (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 5 und Sachdarstellung 9; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1995 - 2 StR 501/95 m.w.N.).

    Der neue Tatrichter wird zudem Gelegenheit haben, die für die Tatbestandsverwirklichung im Sinne des § 178 StGB erforderliche finale Verknüpfung zwischen den eingesetzten Nötigungsmitteln und den sexuellen Handlungen näher darzutun (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 2 und 5).

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Anders als bei dem Sachverhalt, welcher dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des 3. Strafsenatsvom 25. März 1994 - 3 StR 18/94 - zugrunde lag, ist die finale Verknüpfung zwischen der Gewalt und den sexuellen Handlungen hier in allen Einzelfällen ausreichend belegt.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss OWi 16/99

    Überführung bei Rotlichtverstoß notwendig

    Eine Verurteilung ist nur zulässig, wenn das strafbare bzw. ordnungswidrige Verhalten so konkret bezeichnet wird, daß erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfaßt wird (BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1; BGH NJW 1994, 2557 ).

    Eine Tat, die nach Ort und Zeit nicht bestimmt und auch hinsichtlich der Tatbegehung nur vage beschrieben ist, ist nicht identifizierbar und kann deshalb nicht Grundlage einer Verurteilung sein (BGH NJW 1994, 2557 ).

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Entgegen der Meinung der Revision ist in jedem der Fälle, die ihm zur Last liegen, noch ausreichend erkennbar, welche Tat von der Verurteilung erfaßt wird (vgl. dazu BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 3, 4; BGH StV 1994, 361).
  • BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Es genügt nämlich nicht den Anforderungen, die an die Feststellung der Anzahl der Einzeltaten bei Serienstraftaten zu stellen sind (vgl. dazu BGH StV 1998, 472; BGH NStZ 1994, 352 und 1994, 393).
  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 22/94

    Vergewaltigung - Individualisierungder Tat - Tatbestand

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

  • OLG Hamm, 13.10.1994 - 2 Ss 1100/94

    Anforderungen an Anklage, Aufhebung, dürftige Konkretisierung,

  • BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96

    Voraussetzungen eines Erziehungsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses -

  • BGH, 10.06.1994 - 3 StR 361/92

    Urteilsbegründung - Gleichartige Straftaten - Eindeutigkeit des Urteils

  • BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 39/94

    Sexuelle Nötigung - Fortgesetzte Handlung - Reformatio in peius

  • BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung -

  • BGH, 25.09.1997 - 4 StR 437/97

    Zum sexuellen Missbrauch eines Kindes

  • BGH, 05.04.1995 - 3 StR 113/95

    Unterlegenheit - Kindesmißbrauch - Mißbrauch - Gewaltanwendung - Drohung

  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94

    Mängel der Anklageschrift - Unwirksamkeit der Anklage - Konkreter Sachverhalt -

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Verfahrensablauf - Anhörung eines Sachverständigen

  • BGH, 28.10.1994 - 3 StR 467/94

    Strafzumessung - Strafmilderung - Krankheit des Angeklagten -

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 171/94
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 363/95

    Rechtsstaatliche Grundsätze - Schuldspruch - Ort der Tat - Zeit der Tat - Anlaß

  • BGH, 06.07.1994 - 3 StR 368/94

    Beschwer des Angeklagten - Fortgesetzte Handlung - Verjährung

  • BGH, 06.07.1994 - 3 StR 368/93

    Bestehen eines Fortsetzungszusammenhangs bei Sexualdelikten - Eintritt der

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 171/93

    Anwendbarkeit des Instruments der fortgesetzten Handlung bei Sexualdelikten

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12

    Urteil, BtM, Besitz, Mindestfeststellungen

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