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   OLG Düsseldorf, 10.11.1995 - 7 U 81/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13066
OLG Düsseldorf, 10.11.1995 - 7 U 81/94 (https://dejure.org/1995,13066)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.1995 - 7 U 81/94 (https://dejure.org/1995,13066)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 1995 - 7 U 81/94 (https://dejure.org/1995,13066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsmakler; Treuhänderähnlicher Sachwalter; Berater; Provision; Aufklärungspflicht; Beratungspflicht; Pflichtverletzung; Darlegungslast; Beweislast

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    VM, treuhänderähnlicher Sachwalter des VN, VMV, Interessenwahrungspflicht des VM als Haupt- oder Nebenpflicht des VMV, Risikoerkundungspflicht, Risikoerforschungspflicht, Beweislast bei der Verletzung der vertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflicht, ...

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1104
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 11 U 90/10

    Versicherungsmaklervertrag: Pflicht zur Beratung und Bedarfsermittlung

    Der Versicherungsmakler hat den Kunden schließlich auf das Fehlen von Versicherungsschutz hinzuweisen (so auch OLG Düsseldorf r+s 1997, 219).

    Die besondere rechtliche Stellung des Beklagten als Maklers rechtfertigte das Vertrauen des Klägers darin, dieser werde in erster Linie seine versicherungsvertraglichen Interessen wahrnehmen (vgl. BGH VersR 1985, 930; so auch OLG Düsseldorf r+s 1997, 219).

  • OLG Hamm, 21.05.2015 - 18 U 132/14

    Pflichtenstellung eines Versicherungsmaklers

    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 10. November 1995 - 7 U 81/94 -, Rn. 3, juris) hat eine Schadensersatzpflicht der Maklerin bejaht, weil sie es trotz Kenntnis von Neuanschaffungen der Kundin unterlassen hatte, die bestehende Valoren-Versicherung auch auf diese zu erstrecken bzw. die Kundin insofern zu beraten.
  • LG Bielefeld, 07.02.2017 - 7 O 175/15

    Versicherungsmakler muss ordnungsgemäße Bearbeitung von Versicherungsantrag

    Die Pflichten eines Versicherungsmaklers gehen nach der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte (BGH r+s 1985, 206; OLG Düsseldorf r+s 1997, 219) sehr weit.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1999 - 7 U 201/98

    Vermittlungs- und Betreuungspflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil in VersR 1996, 1104), die der des Bundesgerichtshofs entspricht (BGH VersR 1985, 930), ist ein Versicherungsmakler seinen Kunden gegenüber durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag verbunden, der ihn - anders als den Zivilmakler - zu umfassender Tätigkeit verpflichtet.
  • LG Münster, 24.10.2016 - 12 O 274/16

    Schadensersatzanspruch aus einem Versicherungsmaklervertrag wegen fehlerhafter

    Der Versicherungsmakler muss dann darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei korrekter Beratung und Dokumentation eingetreten wäre, weil der Versicherungsnehmer sich über die aus der Aufklärung und Beratung folgenden Bedenken hinweggesetzt hätte (BGHZ 94, 356, 363; Düsseldorf VersR 1996, 1104; NJW-RR 1998, 395).
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