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   LAG Hamburg, 07.08.1996 - 4 TaBV 4/96   

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https://dejure.org/1996,3870
LAG Hamburg, 07.08.1996 - 4 TaBV 4/96 (https://dejure.org/1996,3870)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.1996 - 4 TaBV 4/96 (https://dejure.org/1996,3870)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 1996 - 4 TaBV 4/96 (https://dejure.org/1996,3870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Herausgabe der gefertigten Lohnlisten und Gehaltslisten mit handschriftlichen Notizen; Verwirklichung des Rechts auf Einsichtnahme; Einblicksrecht in die Bruttolohnlisten und Gehaltslisten; Gesetzeszweck des § 80 Abs. 2 ...

  • br-wiki.de (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrat: Einblicksrecht in Geschäftsunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 2
    Betriebsrat: Einblicksrecht in Geschäftsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 19.10.1989 - 12 TaBV 172/88

    Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassen des Erstellens vollständiger

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.1996 - 4 TaBV 4/96
    Der Gesetzeszweck des § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG geht mithin nicht nur auf eine Richtigkeitskontrolle der Listen, die ggf. nur Stichproben des Betriebsrats zulässt, sondern dessen Einblicksrecht soll gerade die vom Betriebsrat mit zu gewährleistende innerbetriebliche Lohngerechtigkeit befördern (so zutreffend auch LAG Frankfurt, Beschluss vom 19.10.1989, DB 1990, 2376 f.).

    Ein solches Ergebnis wäre auch bei mehrfacher Einsichtnahme in die Listen der Bruttovergütungen dann möglich, wenn der Betriebsrat sich zuvor entsprechende Listen zur Vorbereitung erstellt hätte: Wie schon das Landesarbeitsgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 19. Oktober 1989 (DB 1990, 2376 f.) zu Recht ausgeführt hat und worauf ebenfalls vorstehend hingewiesen wurde, lässt sich das sukzessive Entstehen annähernd vollständiger Lohn- und Gehaltslisten als Folge der Notizen anlässlich mehrfacher Einblicknahmen über einen längeren Zeitraum letztlich nicht vermeiden.

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.1996 - 4 TaBV 4/96
    Während der Betriebsrat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einerseits keinen Anspruch auf Herstellung bestimmter Unterlagen durch den Arbeitgeber haben soll (vgl. BAG-Beschluss vom 07.08.1986 in AP Nr. 25 zu § 80 BetrVG 1972), erstreckt sich andererseits sein Einblicksrecht auf alle in EDV-Anlagen gespeicherten Lohn- und Gehaltsdaten, auch wenn diese noch nicht listenmäßig ausgedruckt sind (so ausdrücklich BAG-Beschluss vom 17.03.1983 in AP Nr. 18 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84

    Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.1996 - 4 TaBV 4/96
    Bei allem steht der Gesetzeszweck des § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG außerhalb jeglicher Diskussion: Das Einblicksrecht soll es dem Betriebsrat ermöglichen, die Einhaltung der Grundsätze des § 75 Abs. 1 BetrVG und des § 315 BGB zu überwachen, d.h. er muss sich ein Urteil darüber bilden können, ob eine innerbetriebliche Lohngerechtigkeit erreicht ist oder werden kann (so auch ausdrücklich BAG-Beschluss vom 10.02.1987 in AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94

    Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.1996 - 4 TaBV 4/96
    Damit hat sich der Betriebsrat jedenfalls weder in Widerspruch zur gesetzlichen Regelung des § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG noch zur Auslegung, die ihm das Bundesarbeitsgericht beimisst (vgl. zuletzt BAG, Beschluss vom 16.08.1995 - 7 ABR 63/94 -, NZA 1996, 330 ff.) gesetzt.
  • LAG Hamm, 11.12.2001 - 13 TaBV 85/01

    Berechtigung des Betriebsrats zur Verwendung vorbereiteter Namenslisten bei der

    Die Liste erleichtert lediglich das Anfertigen von - erlaubten - Notizen; die Verwendung einer Namensliste ist daher zulässig (LAG Frankfurt/Main vom 19.10.1989 - 12 TaBV 172/88 - LAG Hamburg vom 07.08.1996 - 4 TaBV 4/96 -).
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