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   VGH Bayern, 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589   

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VGH Bayern, 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589 (https://dejure.org/1998,47220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589 (https://dejure.org/1998,47220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - 4 ZB 98.2589 (https://dejure.org/1998,47220)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Augsburg, 16.10.2023 - Au 7 K 20.2855

    Gemeinderatsmitglied, Rüge, Pflichtverletzung durch Stimmabgabe gegen eine

    Die Gemeinde muss danach auf eine schuldhafte Pflichtverletzung eines Gemeinderatsmitglieds nicht mit einem Ordnungsgeld reagieren, sondern kann es als "Minus" zum Ordnungsgeld auch bei einer förmlichen Ermahnung belassen (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589 - juris; B.v. 6.5.1999 - 4 C 99.1124 - juris Rn. 12; B.v. 29.1.2004 - 4 ZB 03.174 - juris Rn. 10; VG Ansbach, U.v. 7.5.1998 - AN 4 K 97.00944 - juris; VG Würzburg, U.v. 27.11.2002 - W 2 K 02.870 - juris Rn. 54; VG Würzburg, U.v. 28.4.2004 - W 2 K 03.1519 - juris Rn. 26; VG Bayreuth, U.v. 24.6.2004 - B 2 K 03.1075 - juris Rn. 27; VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.383 - juris Rn. 29; VG München, U.v. 8.3.2017 - M 7 K 16.1635 - juris Rn. 21; a.A. wohl OVG NW, U.v. 15.9.2015 - 15 A 1961/13 - juris Rn 84-88: jedenfalls soweit es das Verhalten eines Gemeinderatsmitglieds außerhalb des Gemeinderats betrifft, ist eine ausdrückliche Rechtsgrundlage erforderlich).

    Ebenso lässt es diese Bestimmung - wie ausgeführt - zu, sich darauf zu beschränken, die Feststellung der Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen der genannten Art, die in der Belegung mit einem Ordnungsgeld inzident enthalten ist, in Form einer Ermahnung oder Rüge unmittelbar auszusprechen (BayVGH, B.v. 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589 - juris Rn. 2 m.w.N.).

  • VG München, 08.06.2016 - M 7 K 15.3504

    Ordnungsgeld gegen Gemeinderatsmitglied wegen Verletzung der

    Mit dem angegriffenen Bescheid wird insbesondere festgestellt, der Kläger habe seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit schuldhaft verletzt; er erschöpft sich nicht in der Verpflichtung zur Zahlung des Ordnungsgeldes (BayVGH, B. v. 6. Mai 1999 - 4 C 99.1124 - juris; ebenso VG Würzburg, U. v. 28. April 2004 - W 2 K 03.1519 - juris und BayVGH, B. v. 23. Oktober 1998 - 4 ZB 98.2589 - juris bei einer Ermahnung oder Rüge eines Gemeinderatsmitglieds).
  • VG München, 15.01.2014 - M 7 K 13.2610

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Stadtrat; Verstoß gegen

    Mit dem angegriffenen Bescheid wird insbesondere festgestellt, der Kläger habe seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit schuldhaft verletzt; er erschöpft sich nicht in der Verpflichtung zur Zahlung des Ordnungsgeldes (BayVGH, B. v. 6. Mai 1999 - 4 C 99.1124 - juris; ebenso VG Würzburg, U. v. 28. April 2004 - W 2 K 03.1519 - juris und BayVGH, B. v. 23. Oktober 1998 - 4 ZB 98.2589 - juris bei einer Ermahnung oder Rüge eines Gemeinderatsmitglieds).
  • VG Regensburg, 24.09.2014 - RO 3 K 14.383

    Rüge bzw. Missbilligung gegenüber einem Stadtratsmitglied durch Stadtrat bzw.

    Die Möglichkeit zur Verhängung eines Ordnungsgeldes schließt aber zugleich - als milderes Mittel - die Befugnis zur Vornahme einer Rüge bzw. Missbilligung mit ein (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589; VG Ansbach, U.v. 7.5.1998 - AN 4 K 97.00944 - jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 05.03.2020 - B 9 K 18.297

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eines Gemeinderats

    Zwar kann anstelle eines Ordnungsgeldes nach Art. 20 Abs. 4 Satz 1 GO als milderes Mittel auf gleicher Rechtsgrundlage grundsätzlich auch eine Rüge ausgesprochen werden (vgl. BayVGH, U.v. 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589 - juris).
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