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   OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99   

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OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99 (https://dejure.org/1999,10995)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.03.1999 - 4 W 27/99 (https://dejure.org/1999,10995)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. März 1999 - 4 W 27/99 (https://dejure.org/1999,10995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zustimmungsbedürfnis des Ehemannes der Eigentümerin bei Verkauf eines Grundstücks; Berücksichtigung des erworbenen Kaufpreisanspruchs als Gegenleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsbedürfnis des Ehemannes der Eigentümerin bei Verkauf eines Grundstücks; Berücksichtigung des erworbenen Kaufpreisanspruchs als Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 384
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97

    Beurkundung durch Auflassung

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99
    Der beschwerdeführende Notar kann sich auch nicht auf die Entscheidung des OLG Köln in JurBüro 1997, 487 berufen, da in dieser Entscheidung in der Anweisung an den Notar, vor der Bestätigung der Kaufpreiszahlung keine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Vertragsurkunde zu erteilen, nur zu dem Zweck für ausreichend befunden wurde, dass der Verkäufer einer Immobilie vor der Gefahr, sein Eigentum zu verlieren, ohne die Gegenleistung zu erhalten, hinreichend geschützt werde.
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135, 139 ff.; BayObLGZ 67, 87, 90 f.; BayOblG, MittBayNot 2000, 439; OLG Celle, NJW-RR 2000, 384; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 249; OLG Schleswig, MittBayNot 2006, 38).
  • OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01

    Ehegattengrundstück; Prüfungspficht

    Es bleibt offen, ob das GBA den Eintragungsantrag bereits dann nach § 18 GBO beanstanden bzw. zurückweisen darf, wenn bestimmte, konkrete Tatsachen Anlass zur Vermutung geben, ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB liege vor (OLG Celle OLGR Celle 1999, 265).

    b) Ob es demgegenüber für Beanstandungen des Grundbuchamts nach § 18 GBO bzw. zur Zurückweisung des Eintragungsantrags schon ausreicht, wenn das Grundbuchamt begründeten Anlass zu der auf bestimmte Tatsachen zu gründenden Vermutung hat, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, a.a.O.; OLG Celle, OLG-Report Celle 1999, 265), kann offen bleiben.

  • OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung;

    Es ist deshalb nur dann berechtigt und verpflichtet, durch Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eintragungsantrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung nahe liegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.: BGHZ 64, 246, 250: BayObLGZ 1987, 431, 435: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 -, abgedruckt in DNotZ 1989, 577, 578: OLG Frankfurt am Main FamRZ 1998, 31, 33; OLG Celle NJW-RR 2000, 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1365 Rdnr. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06

    Keine Ermittlungen des Grundbuchamtes zur Verfügung über Gesamtvermögen des

    Dem Regel-Ausnahme-Verhältnis von § 1364 BGB und § 1365 BGB entsprechend hat das Grundbuchamt grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gesamtvermögensgeschäft nicht vorliegt (nunmehr auch OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek aus vorläufig vollstreckbarem

    Das Grundbuchamt ist zu einer Beanstandung gemäß § 18 GBO berechtigt und verpflichtet, wenn es von Umständen, die der Eintragung entgegenstehen - wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB - Kenntnis hat oder wenn aus den Eintragungsunterlagen oder aufgrund bekannter bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegender Umstände begründeter Anlass zu einer solchen Annahme besteht (BGH FamRZ 2013, 948; OLG Schleswig-Holstein FGPrax 2005, 105; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249; BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • OLG Hamm, 27.01.2004 - 15 W 9/03

    Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts

    Allerdings entspricht es nahezu allgemeiner Auffassung, dass die Vorlage einer Zustimmungserklärung, des Ehegatten nur verlangt werden kann, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonstigen des Grundbuchamt bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Voraussetzungen des § 1365 BGB erfüllt sind, also das betroffene Grundstück das Vermögen des Verfügenden im wesentlichen ausschöpft und dies dem Verfügungskontrahenten bekannt war (vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Zweibrücken Rpfleger 1989 S. 95 ; BayObLG Rpfleger 2000 S.s265; OLG Celle NJW-RR 2000 S. 384).
  • LG Kiel, 30.07.2004 - 24 T 6/04

    Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde im Zusammenhang mit einer

    Erforderlich ist, daß das Grundbuchamt positive Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB hat (Demharter a.a.O. § 33 Rz 31; OLG Celle NJW-RR 2000, 384.).
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