Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1177
BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03 (https://dejure.org/2004,1177)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2004 - 5 StR 306/03 (https://dejure.org/2004,1177)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03 (https://dejure.org/2004,1177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 21 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; § 136a StPO
    Mord (niedrige Beweggründe bei terroristischen Motiven; Fall "La Belle"; Bestimmung nach den Vorstellungen der deutschen Rechtsgemeinschaft); verbotene Vernehmungsmethoden (Täuschung; Darlegungsvoraussetzungen der Verfahrensrüge); Beweisantrag auf Vernehmung eines ...

  • lexetius.com

    StGB § 211 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion ; Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlich begangenem dreifachen Mordes in Tateinheit mit mehrfachem versuchten Mord; Anschlag auf die Diskothek "La Belle" in Berlin; Verletzung der gerichtlichen ...

  • Judicialis

    StGB § 211 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei terroristischen Motiven

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil im Fall "La Belle” rechtskräftig

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    La Belle (Diskothek)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3051
  • NStZ 2005, 153 (Ls.)
  • NStZ 2005, 35
  • StV 2005, 87 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 41; BGH NJW 2004, 1466 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - m.w.N.).

    b) Soweit das Landgericht hinsichtlich der Angeklagten V C das Vorliegen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe nicht an genommen hat, unterliegt das im Hinblick auf die nicht ausgeschlossene erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit dieser Angeklagten keinen gleichermaßen durchgreifenden Bedenken wie bei den drei anderen Angeklagten (vgl. zum Vorliegen der subjektiven Erfordernisse des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe BGH NJW 2004, 1466 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - m.w.N.).

  • BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGHSt 37, 289, 291; BGH StV 1998, 540 m.w.N.).

    Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH StV 1998, 540 m.w.N.).

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
    Dies war aber auch von Rechts wegen nicht geboten, weil der gerichtlich bestellte Sachverständige dem Richter für die Prüfung der Tatsachenfrage, ob eine krankhafte seelische Störung der Angeklagten zur Tatzeit vorgelegen hat, nur die von ihm ermittelten Befundtatsachen mitteilen und Sachkunde vermitteln soll, ihn aber nicht von der Verantwortung für die Entscheidung der aufgeworfenen Fragen entbinden kann (vgl. BGHSt 8, 113, 117 f.; BGH GA 1962, 116).

    Bei der Prüfung der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB handelt es sich um eine Rechtsfrage (BGHSt 8, 113, 124; Jähnke in LK 11. Aufl. § 21 Rdn. 8 ff. m.w.N.), die der Tatrichter ausschließlich in eigener Verantwortung beantworten muß (BGHR StGB § 21 Sachverständiger 11).

  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 412/87

    Freispruchs vom Vorwurf des versuchten Mordes - Rüge der Verletzung formellen

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
    Der Tatrichter darf eine mögliche Indiztatsache dann als bedeutungslos ansehen, wenn sie selbst für den Fall des Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnte, weil das Gericht in seiner freien Beweiswürdigung einen möglichen, wenn auch nicht zwingenden Schluß aus der Tatsache nicht ziehen will (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4 und 23 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
    Der Tatrichter darf eine mögliche Indiztatsache dann als bedeutungslos ansehen, wenn sie selbst für den Fall des Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnte, weil das Gericht in seiner freien Beweiswürdigung einen möglichen, wenn auch nicht zwingenden Schluß aus der Tatsache nicht ziehen will (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4 und 23 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
    Nach § 400 Abs. 1 StPO kann der Nebenkläger ein Urteil aber nicht mit dem Ziel anfechten, daß eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird (vgl. BGH NJW 1999, 2449).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
    Der Tatrichter darf eine mögliche Indiztatsache dann als bedeutungslos ansehen, wenn sie selbst für den Fall des Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnte, weil das Gericht in seiner freien Beweiswürdigung einen möglichen, wenn auch nicht zwingenden Schluß aus der Tatsache nicht ziehen will (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4 und 23 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 45/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage; Verwerfung der Revision des Angeklagten als

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
    Der Nebenkläger könnte mit seiner Revision, da das Landgericht das Tötungsdelikt als Mord beurteilt hat, hinsichtlich dieses Nebenklagedelikts nur eine andere Rechtsfolge der Tat erreichen; mit diesem Ziel kann er das Urteil nicht anfechten (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 12).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
    Vor dem Hintergrund der nach § 211 Abs. 1 StGB i. V. m. § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB für Beihilfe zum Mord bestehenden Obergrenze von 15 Jahren Freiheitsstrafe kommt hinzu, daß auf den inzwischen nochmals beträchtlich verlängerten zeitlichen Abstand zur Tat strafmildernd Bedacht zu nehmen wäre (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
    Zudem ist der regelmäßig verheerend wirkende unkontrollierbare Einsatz von Bomben oder Minen von vornherein eklatant menschenverachtend (vgl. BGHSt 40, 218, 232; 44, 204, 209; v. Selle NJW 2000, 992, 996).
  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98

    Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

  • BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03

    Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien

  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
  • BGH, 14.11.1961 - 5 StR 445/61

    Entscheidung über die Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen wegen

  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Ein solcher zufälliger, unterschiedsloser und deshalb willkürlicher Rückgriff auf die gesamte männliche Zivilbevölkerung eines ganzen Landstrichs, mit dem Ziel, diese auszulöschen, offenbart ebenfalls die niedere Gesinnung des Angeklagten bei der Tatbegehung, der hierdurch ein außerordentliches Maß an Missachtung der körperlichen Integrität seiner Opfer zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 43; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHR StGB § 11 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 40).

    Angesichts dieser Umstände stellt sich die von dem Angeklagten veranlasste Tötung der Zivilisten durch Sprengung des Gebäudes und das sich anschließende Maschinengewehrfeuer, was jeweils für sich gesehen schon eine entwürdigende und erniedrigende Hinrichtungsart ist (vgl. Gribbohm, Selbst mit einer Repressalquote von zehn zu eins? Über Recht und Unrecht einer Geiseltötung im Zweiten Weltkrieg - Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen Kleine Schriften Bd. 6, S. 29), als besonders menschenverachtend dar (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 43 mwN).

    Mit dieser Wertung hat das Landgericht seinen aufgezeigten Beurteilungsspielraum offensichtlich nicht überschritten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1975 - 1 StR 192/75 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03 (Rz. 38); allgemein zur Tötung von Unbeteiligten vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 43).

  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 425/07

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaft; Mittäterschaft und

    Sollte der neue Tatrichter beim Angeklagten S. zu einem Schuldspruch wegen Mordes aus (sonst) niedrigen Beweggründen gelangen, so wird er zu bedenken haben, dass eine Verurteilung von Teilnehmern an dieser Tat - hier: möglicherweise der beiden Mitangeklagten - wegen Beihilfe zum Mord (aus niedrigen Beweggründen) nur dann möglich ist, wenn diese selbst als Gehilfen ihre Tatbeiträge entweder ebenfalls aus niedrigen Beweggründen oder in Kenntnis der niedrigen Beweggründe des (Haupt-)Täters erbracht haben (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 43; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 42 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2019 - 4 StR 381/18

    Täterschaft (Mittäterschaft: Voraussetzungen); Landfriedensbruch (alte Fassung:

    Soweit mit dieser Wendung zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass die Angeklagten bereit waren, für die Erreichung ihrer politischen Ziele auch an der politischen Auseinandersetzung unbeteiligte Dritte zu gefährden (zur willkürlichen Auswahl von Unbeteiligten vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, NJW 2004, 3051, 3054), ist dies nicht belegt.
  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2004, Az.: 5 StR 306/03 = NStZ 2005, 35-36, Rn. 41-42 m.w.N.; BGH, Urteil vom 10.01.2006, Az.: 5 StR 341/05 = NStZ 2006, 286-288, Rn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (Strafzumessung; Grenzen der

    Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1984, 413, 414; 1985, 165; BGH NJW 1997, 3385, 3387; 2004, 3051, 3053 f.).
  • LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16

    Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde

    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2004, Az.: 5 StR 306/03, Rn. 41-42 m. w. N.; Urteil vom 10.01.2006, Az.: 5 StR 341/05, Rn. 34 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 21.04.2020 - 2 OLG 25 Ss 174/20

    Voraussetzungen eines Landfriedensbruchs bei einer Demonstration

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Teilnehmer des Marsches durch die W......-Straße und andere Straßen in Y...... am 11. Januar 2016 nicht nur den besonders massiv und brutal handelnden Gewalttätern die Möglichkeit für die rücksichtslose Zerstörung der betroffenen Straßen gegeben haben und es nur dem Zufall zu verdanken ist, dass bei den Handlungen außer dem Anwohner Q...... keine anderen Personen verletzt wurden, sondern dass sämtliche Teilnehmer auch bereit waren, für die Erreichung ihrer politischen Ziele - Einschüchterung politisch links stehender Einwohner des Stadtviertels Y...... - an ihrer politischen Auseinandersetzung völlig unbeteiligte Dritte zu gefährden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2019, a.a.O., Rdnr. 24 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 24. Juni 2004, 5 StR 306/03; NJW 2004, 3051).
  • LG Oldenburg, 20.02.2020 - 5 Ks 17/19
    Auch eine zufällige, unterschiedslose und deshalb willkürliche Auswahl von unbeteiligten Menschen als Opfer rechtfertigt die Einstufung der Tatmotivation als "niedrig" i.S.d. § 211 Abs. 2, 4. Alt. StGB (BGH, Urteil vom 24. Juni 2004, 5 StR 306/03, NStZ 2005, 153 f.).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Entgegen der Auffassung der Revision ist das Landgericht bei der Beurteilung des Zustands des Beschuldigten und der zu erwartenden Entwicklung seiner Erkrankung dem Sachverständigen gefolgt, dann aber aufgrund der allein ihm obliegenden rechtlichen Bewertung der Ergebnisse des Gutachtens (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06, NStZ-RR 2007, 74; Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, NJW 2004, 3051, 3055; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 117 f. jeweils zu §§ 20, 21 StGB) zu der Überzeugung gelangt, dass von dem Beschuldigten nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit defektbedingte Taten von Gewicht zu erwarten sind.
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

    Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1984, 413, 414; 1985, 165; BGH NJW 1997, 3385, 3387; 2004, 3051, 3053 f.; BGH NStZ-RR 2005, 71).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (nur ausnahmsweise Begründung durch

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07

    Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften; Einordnung des

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines

  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht