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   BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03   

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https://dejure.org/2004,1442
BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03 (https://dejure.org/2004,1442)
BAG, Entscheidung vom 05.05.2004 - 7 ABR 44/03 (https://dejure.org/2004,1442)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 (https://dejure.org/2004,1442)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines durch Aushang bekannt gemachten Wahlausschreibens für eine Betriebsratswahl in einem Betrieb mit mehreren Betriebsstätten; Wirksamkeit einer Betriebsratswahl an 84 Betriebsstätten, wenn lediglich in 2 Betriebsstätten Wählerlisten und Wahlordnungen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aushang des Wahlausschreibens im Rahmen einer Betriebsratswahl

  • Judicialis

    BetrVG § 19 Abs. 1; ; WO § 3 Abs. 1; ; WO § 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; Aushang des Wahlausschreibens bei einem Betrieb mit mehreren Betriebsstätten in ganz Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratswahl in einem Betrieb mit vielen Betriebsstätten: Aushang des Wahlausschreibens in jeder Betriebsstätte erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsratswahl - Aushang des Wahlausschreibens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl - Aushang des Wahlausschreibens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 110, 288
  • MDR 2004, R8
  • NZA 2004, 1285
  • BB 2004, 2136
  • BB 2005, 108
  • DB 2004, 1947
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin, 14.05.2003 - 15 TaBV 2341/02
    Auszug aus BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03
    Auf die Rechtsbeschwerde der zu 1), 2), 4), 6) bis 16), 18) bis 20), 22) bis 34) und 36) beteiligten Antragsteller wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 14. Mai 2003 - 15 TaBV 2341/02 - aufgehoben.
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (st. Rspr., vgl. BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 16 Nr. 6, zu B IV 2 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (st. Rspr., vgl. BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 16 Nr. 6, zu B IV 2 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    Das ist der Fall, wenn bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - DB 2004, 1947, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 3 der Gründe; 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2, zu B II 3 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Wird das Wahlausschreiben gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 WO ergänzend mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht, ist nur der Aushang maßgeblich, weil das Wahlausschreiben nur durch den Aushang wirksam erlassen werden kann (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - zu B I 1 der Gründe, AP WahlO BetrVG 1972 § 3 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 3).

    Der Senat hat allerdings in der Vergangenheit in Betracht gezogen, dass ein zur Anfechtung der Betriebsratswahl berechtigender Wahlfehler nicht vorliegt, wenn zwar der Aushang des Wahlausschreibens unzureichend erfolgt ist, die elektronische Bekanntmachung aber den Anforderungen des § 3 Abs. 4 Satz 3 iVm. § 2 Abs. 4 Satz 4 WO genügt (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - aaO.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2023 - 3 TaBV 4/23

    Wahlanfechtung wegen nicht ordnungsgemäßem Aushang des Wahlausschreibens -

    In Bezug auf den Standort S... reiche ein Aushang in der Außenstelle J... unter Hinweis auf BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - (unter B. I. 2. der Gründe, juris) nicht aus.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - werde fehlerhaft interpretiert.

    Letzteres käme unter Umständen in Betracht, wenn die Arbeitnehmer auch der anderen Betriebsstätten die Hauptbetriebsstätte regelmäßig aufsuchen und deshalb die Möglichkeit haben, das Wahlausschreiben dort zur Kenntnis zu nehmen (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - unter B. I. 2. der Gründe, juris).

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - unter B I 3. der Gründe, juris).

    (2) Hier ist nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte, die in dem Standort S... beschäftigt waren, bei rechtzeitiger Kenntnis vom Inhalt des Wahlausschreibens zum Beispiel selbst eine (gültige) Vorschlagsliste erstellt und eingerichtet hätten, was möglicherweise zu einem anderen Wahlergebnis geführt hätte (vergleiche BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - unter B I 3. der Gründe, juris).

  • LAG Köln, 11.04.2008 - 11 TaBV 80/07

    Anfechtung einer Wahl der Konzernschwerbehindertenvertretung

    Für die Durchführung einer Betriebsratswahl hat das BAG angenommen, dass grundsätzlich in jeder Betriebsstätte ein Abdruck des Wahlausschreibens ausgehängt werden muss, wenn das Wahlausschreiben in einem Betrieb mit vielen Betriebsstätten in Deutschland durch Aushang nach § 3 Abs. 4 Satz 2 WO bekannt gemacht wird (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - AP § 3 WahlO BetrVG 1972 Nr. 1).

    Das Wahlausschreiben ist daher so auszuhängen, dass es von allen Wahlberechtigten zur Kenntnis genommen werden kann (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - AP § 3 WahlO BetrVG 1972 Nr. 1; vgl. auch LAG Hamburg 28. März 2007 - 5 TaBV 2/07 - juris).

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 24. Mai 2006 - 7 ABR 40/05 - EzA § 97 SGB IX Nr. 1; 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - AP § 3 WahlO BetrVG 1972 Nr. 1; 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - AP § 19 BetrVG 1972 Nr. 54).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.06.2020 - 4 TaBV 5/19

    Anfechtung der Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Das Wahlausschreiben ist daher so auszuhängen, dass es von allen Wahlberechtigten zur Kenntnis genommen werden kann (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 -).

    Die Vornahme und auch die Kontrolle mehrerer Aushänge ist grundsätzlich für den Wahlvorstand nicht unzumutbar (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 -).

    b) Es kann vorliegend nicht ausgeschlossen werden, dass Wahlberechtigte bei rechtzeitiger Kenntnis vom Inhalt des Wahlausschreibens selbst einen gültigen Wahlvorschlag erstellt und eingereicht hätten (vergleiche zu einer ähnlichen Fallgestaltung: BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 -).

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform -

    dd) Entgegen der Ansicht des Betriebsrats steht dieser Annahme nicht die Aussage des Senats im Beschluss vom 5. Mai 2004 (- 7 ABR 44/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 110, 288) entgegen, wonach "nur der Aushang maßgeblich" ist, wenn das Wahlausschreiben gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 WO ergänzend mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werde, weil das Wahlausschreiben nur durch den Aushang wirksam erlassen werden könne.
  • ArbG Bonn, 10.04.2019 - 2 BV 37/18

    Anfechtung der Betriebsratswahlen - wesentliche Wahlvorschrift - Wahlumschlag

    Ausweislich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes muss ein Wahlausschreiben für eine Betriebsratswahl mit mehreren Betriebsstätten grundsätzlich gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 WahlO in jeder Betriebsstätte ausgehängt werden (so: BAG, Urteil vom 05.05.2004 - 7 ABR 44/03, juris, Ls., Rn. 22).

    Dies ergibt sich bereits aus der Bedeutung des Wahlausschreibens für die nachfolgende Betriebsratswahl, da es die wesentlichen Informationen für die Wahlberechtigten zu der Durchführung der Betriebsratswahlen enthält (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 05.05.2004 - 7 ABR 44/03, juris, Ls. Rn. 23).

    Unterbleibt jedoch der Aushang des Wahlausschreibens in einzelnen Betriebsstätten des Betriebes, so hat dies lediglich die Anfechtbarkeit der Wahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG, nicht hingegen dessen Nichtigkeit zur Folge (so: BAG, Urteil vom 05.05.2004 - 7 ABR 44/03, juris, Ls.).

  • LAG Niedersachsen, 21.06.2007 - 4 TaBV 85/06

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl wegen Verletzung der Prüfungspflichten und

    Daraus sowie aus Sinn und Zweck der Regelungen über das Wahlausschreiben und dessen Bekanntmachung ergibt sich, dass grundsätzlich ein Aushang in allen Betriebsstätten erforderlich ist, in denen Wahlberechtigte beschäftigt sind (BAG 05.05.2004 - 7 ABR 44/03 - § 3 WahlO BetrVG 1972 Nr. 1).

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu dem selben Wahlergebnis geführt hätte (vgl. BAG Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1; 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - BAG 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 gemeinsamer Betrieb Nr. 12; 05.05.2004 - 7 ABR 44/03 - BetrVG 1972 § 3 WO Nr. 1).

  • LAG Köln, 16.08.2012 - 7 TaBV 20/12

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Aushang des Wahlausschreibens im Privathaus

    3 Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 4 WO führt zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl (BAG NZA 2004, 1285 ff.).

    Die postalische Übersendung des Wahlausschreibens an die Mitarbeiter genügt aus mehreren Gründen nicht den Anforderungen (BAG NZA 2004, 1285 ff.; Fitting u. a., BetrVG, 25. Aufl. § 3 WO Rdnr. 29):.

    Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 4 WO führt zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahl (BAG NZA 2004, 1285 ff.).

  • LAG Hamm, 05.08.2011 - 10 TaBV 13/11

    Unwirksame Betriebsratswahl bei allgemeiner Briefwahlanordnung; unzulässige

    Ein Antrag, mit dem eine Wahl eines Betriebsrats angefochten werden soll, geht dahin, die Wahl für unwirksam zu erklären (vgl. BAG 05.05.2004 - 7 ABR 44/03 - AP BetrVG 1972 § 3 WO Nr. 1; BAG 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - AP BetrVG 1972 § 2 WO Nr. 1; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 19 Rn. 9).

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 14.09.1988 - 7 ABR 93/87 - AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1; BAG 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12; BAG 05.05.2004 - 7 ABR 44/03 - AP BetrVG 1972 § 3 WO Nr. 1; BAG 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - AP BetrVG 1972 § 2 WO Nr. 1; BAG 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2 m.w.N.).

  • ArbG Wesel, 29.09.2010 - 4 BV 34/10

    Betriebsratswahl, Nichtigkeit, Bestellung des Wahlvorstandes, Gesamtbetriebsrat,

  • LAG Niedersachsen, 26.07.2007 - 4 TaBV 85/06

    Zur Anfechtung der Betriebsratswahl bei nicht ordnungsgemäß unterzeichnetem;

  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.2007 - 2 TaBV 3/06

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl -

  • LAG Hamm, 12.03.2019 - 7 TaBV 49/18

    Rechtzeitige Versendung des Wahlausschreibens zur Betriebsratswahl im Falle einer

  • LAG Hessen, 31.08.2006 - 9 TaBV 16/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - 20 A 2065/17

    Vorliegen eines Aushangs im Sinne des § 6 Abs. 3 WO - LPVG bei Aufhängen eines

  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 109/11

    Rechtsfolgen der verspäteten Einladung zur Betriebsversammlung zwecks Wahl eines

  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 55/11

    Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

  • LAG Köln, 26.01.2016 - 12 TaBV 60/15

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der Wahl der Vertrauensperson der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Einreichung der Vorschlagslisten

  • LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11

    Anfechtung - Betriebsratswahl - Einreichungsfrist - Wahlvorschlag

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 18 LP 7/16

    Aushang; Bekanntmachung; elektronisch; räumlich getrennter Teil einer

  • VG Wiesbaden, 18.03.2009 - 8 K 466/08

    Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten; Wahlausschreiben;

  • ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - 3 BV 5/22

    Anfechtung einer Beriebsratswahl; Ordnungsgemäße Verwahrung der Wahlrückläufer;

  • LAG München, 18.03.2015 - 11 TaBV 68/14

    Betriebsratswahl; Anfechtung; Bekanntgabe des Wahlausschreibens an

  • ArbG Duisburg, 24.04.2023 - 1 BV 9/22
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