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   OLG München, 14.01.2004 - 16 UF 1348/03   

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https://dejure.org/2004,26904
OLG München, 14.01.2004 - 16 UF 1348/03 (https://dejure.org/2004,26904)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.2004 - 16 UF 1348/03 (https://dejure.org/2004,26904)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 16 UF 1348/03 (https://dejure.org/2004,26904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Vermögen im Ganzen durch Übertragung eines Grundstücks; Schutz der wirtschaftlichen Grundlage einer Familie; Voraussetzungen für die Zustimmungsbedürftigkeit eines Rechtsgeschäfts bei Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 272
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 05.12.2019 - 1 UF 328/19

    Familiengerichtliches Verfahren um die Zustimmung eines Ehegatten zu einem

    Ein größeres Vermögen wird dabei ab einem Betrag von 250.000,- EUR angenommen (OLG München, Urteil vom 14.01.2004 - 16 UF 1348/03 -,BeckRS 2004, 15726; Hammermann, in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Familienrecht, 11. Aufl. 2018, Kap. 9 Rn. 33).
  • OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2350. vgl. auch BGH NJW 1993, 2441. OLG München FamRZ 2005, 272, 273), der sich der Senat anschließt, ist bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern.
  • OLG München, 15.09.2022 - 34 Wx 114/22

    Verfügungsbeschränkung führt zur unrichtigen Grundbucheintragung

    Jedenfalls bei größeren Vermögen wie hier ist die Grenze bei 90% zu ziehen (BGH FGPrax 2013, 142/143; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/774; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90/91; OLG Celle FamRZ 2010, 562/563; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; OLG München FamRZ 2005, 272; OLG Köln NJW-RR 2005, 4/5; Grüneberg/Siede BGB 81. Aufl. § 1365 Rn. 6; MüKoBGB/Koch 9. Aufl. § 1365 Rn. 31).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08

    Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest

    Bei größerem Vermögen liegt eine Zustimmungsbedürftigkeit nach § 1365 Abs. 1 BGB in der Regel nur vor, wenn dem Veräußerer weniger als 10 % verbleiben (OLG München, FamRZ 2005, 272).
  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11

    Grundbuchverfahren: Verfügung über Vermögen als Ganzes durch Immobilienschenkung

    Bei größeren Vermögen wird die Grenze bei etwa 10 % gezogen (BGH FamRZ 1991, 669; OLG München FamRZ 2005, 272/273).
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