Rechtsprechung
VG München, 18.08.2004 - M 7 K 03.1966 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG München, 22.03.2017 - M 7 K 14.5426
Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Die Feuerwehr darf demnach nur Maßnahmen ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, die Gefahr zu beseitigen, wobei durch die Maßnahme kein Nachteil herbeigeführt werden darf, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht (VG München, U.v. 18.8.2004 - M 7 K 03.1966 - juris Rn. 27).