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   VGH Bayern, 08.07.2004 - 4 BV 03.617   

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VGH Bayern, 08.07.2004 - 4 BV 03.617 (https://dejure.org/2004,7981)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2004 - 4 BV 03.617 (https://dejure.org/2004,7981)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 4 BV 03.617 (https://dejure.org/2004,7981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenersatz für Einsätze gemeindlicher Feuerwehren bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden

  • Judicialis

    BayFwG Art. 28 Abs. 2 Nr. 5; ; BayFwG Art. 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; BayVwVfG Art. 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brand- und Katastrophenschutz - Feuerwehr; Falschalarm; Fehlalarm; Aufwendungsersatz; Kosten; Brandmeldeanlage; Vermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1065
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2004 - 4 BV 03.617
    Der Gesetzgeber sah sich nach dem Wegfall der Feuerschutzabgabe infolge Nichtigerklärung des Art. 4 KAG durch das Bundesverfassungsgericht (B. v. 24.1.1995, Az. 1 BvL 18/93 u.a., BVerfGE 92, 91) genötigt, den Umfang der Kostenfreiheit im Rahmen des Art. 28 BayFwG neu zu überdenken.
  • VG Neustadt, 02.12.2014 - 5 K 491/14

    Seniorenzentrum muss Feuerwehrkosten nach Einsatz wegen angebranntem Essen

    Hinsichtlich eines Falschalarms im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 LBKG ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Betreiber einer Brandmeldeanlage anlagespezifische Risiken tragen muss (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 4 LA 14/11 - bejaht bei Alarm durch Dusche, Deo oder Rauchen eines Herbergsgastes; HessVGH, Urteil vom 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 - bejaht bei Küchendämpfen bei Reinigungsarbeiten; VG Ansbach, Urteil vom 13. Dezember 2007 - AN 5 K 07.01806 - bejaht bei diagnostischer Schwäche wegen Rußpartikeln durch Gabelstaplerabgase; VG Aachen, Urteil vom 30. November 2009 - 6 K 1608/09 - bejaht bei Kurzschluss oder ungeklärter Ursache; VG Magdeburg, Gerichtsbescheid vom 28. April 2014 - 7 A 63/12 - bejaht bei nicht erkennbarer Ursache; BayVGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - 4 BV 03.617 - verneint bei Auslösen eines Handdruckmelders durch Kisten).
  • VGH Hessen, 22.08.2007 - 5 UE 1734/06

    Heranziehung zur Kostenerstattung für einen Einsatz der Berufsfeuerwehr

    Es genügt für die Haftung, dass sich bei der Alarmauslösung "die anlagenspezifischen Risiken für einen Fehlalarm verwirklicht haben" (Bay. VGH, U. v. 08.07.2004 - 4 Bv 03.671 - NJW 2005, 1065).
  • VGH Bayern, 27.06.2012 - 4 BV 11.2549

    Kostenersatz für Feuerwehreinsätze bei Falschalarmierung

    Selbst wenn (ausnahmsweise) schon vor dem Eintreffen am vermeintlichen Einsatzort klar war, dass eine Falschalarmierung vorlag, müssen zur Vorbereitung der späteren Kostenersatzentscheidung noch von Amts wegen die näheren Fallumstände ermittelt werden (BayVGH vom 8.7.2004 VGH 57, 117/121 = NJW 2005, 1065/1066), was nicht selten einen Augenschein erfordert.
  • VGH Bayern, 18.11.2019 - 4 CS 19.1839

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen zwei

    Im Hauptsacheverfahren wird das Verwaltungsgericht zu klären haben, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Antragstellerin nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 BayFwG erfüllt sind (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2004 - 4 BV 03.617 - VGH n.F. 57, 117 = NJW 2005, 1065) und ob die Antragsgegnerin ihr Ermessen nach Art. 28 Abs. 1 BayFwG ordnungsgemäß ausgeübt hat (vgl. etwa BayVGH, BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - BayVBl 2012, 373/375 m.w.N.).
  • VG Aachen, 30.11.2009 - 6 K 1608/09

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schadenfeuers i.S.d. § 1 Abs. 1

    vgl. Steegmann, Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen, Stand November 2009, § 41 FSHG, Rn. 31 und 32; BayVGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - 4 BV 03.617 -, NJW 2005, 1065; VGH Kassel, Urteil vom 22. August 2008 - 5 UE 1734/06 -, DÖV 2007, 1061.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - 4 BV 03.617 -, NJW 2005, 1065.

  • VG München, 21.02.2019 - M 30 K 17.107

    Feuerwehraufwendungsersatz bei Fehlalarm durch Brandmeldeanlage

    Vielmehr hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausführlich mit der Normierung des Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 BayFwG in seiner Entscheidung vom 8. Juli 2004 - 4 BV 03.617 - auseinandergesetzt.

    Es geht dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu weit, eine quasi allgemeine Gefährdungshaftung alleine durch die Nutzung einer Brandmeldeanlage anzunehmen - weshalb er das Kriterium des "menschlichen Zutuns" ausschließt -, vielmehr zieht er eine Begrenzung daraus, ob sich im konkreten Fall die mit der Alarmauslösung auf technischem Wege zwangsläufig verbundenen anlagenspezifischen Risiken für einen Falschalarm verwirklicht haben, denn nur diese habe der Anlagenbetreiber zu tragen (BayVGH, U.v. 8.7.2004 - 4 BV 03.617 - juris Rn 19 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2018 - 9 A 531/16
    Das wird in der zu dieser Vorschrift, vgl. VG Aachen, Urteil vom 30. November 2009 - 6 K 1608/09 -, juris Rn. 25 f., sowie zu vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern, vgl. Bay. VGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - 4 BV 03.617 -, NJW 2005, 1065, juris Rn. 22; Hess. VGH, Urteil vom 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 -, KStZ 2008, 36, juris Rn. 25, vorliegenden Rechtsprechung übereinstimmend so gesehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.06.2011 - 4 LA 14/11

    Vorsatz eines Herbergsgastes bei grundloser Alarmierung der Feuerwehr muss sich

    Nach dem Sinn und Zweck der Norm kann er aber in einem solchen Fall jedenfalls dann Adressat einer Kostenforderung des Trägers der Feuerwehr sein, wenn sich das anlagenspezifische Funktionsrisiko für einen Falschalarm verwirklicht hat (Wartungsmängel, Ansprechen auf lediglich einzelne brandtypische Begleiterscheinungen, spezifische Sensibilität gegenüber anderen Erscheinungen wie Küchendämpfen, Blitzschlag oder Erschütterungen, vgl. Mücke, Kommentar zum BrSchG - Stand Mai 2010 -, § 29 Ziff. 2.3; Hess VGH, Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, DÖV 2007, 1061; BayVGH, Urt. v. 08.07.2004 - 4 BV 03.617 -, NJW 2005, 1065; allg. zu technischen Alarmeinrichtungen BVerwG, Urt. v. 23.08.1991 - 8 C 37/90 -, NJW 1992, 2243).
  • VG Freiburg, 20.10.2009 - 3 K 2369/08

    Kostenersatzpflicht des Betreibers der privaten Brandmeldeanlage

    Er hat für ihre diagnostische Schwäche, für die Alarmauslösung infolge von außen kommender brandfremder Ereignisse und für das Auftreten technisch bedingter Fehlfunktionen, mithin hier für die unzutreffende Auslösung eines Alarms im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten an der Brandmeldeanlage einzustehen (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, DÖV 2007, 1061 und KStZ 2008, 39 ff sowie Bay. VGH, Urt. v. 08.07.2004 - 4 BV 03.617 -, NJW 2005, 1065).
  • VG Osnabrück, 18.02.2015 - 6 A 111/13

    Feuerwehr; Brandmeldeanlage; Fehlalarm; Kosten; verschuldensunabhängig

    Die genannten Vorschriften des bayrischen und hessischen Landesrechts werden in der von der Beklagten angeführten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung jedoch nach ihrem Sinn und Zweck einschränkend dahingehend ausgelegt, dass sie nur die Fälle erfassen, in denen sich bei der Auslösung des Fehlalarms bestimmte anlagenspezifische Risiken - wie etwa die nicht auf einem Brand beruhende automatische Ansprache des Meldedetektors der Anlage auf bestimmte sekundäre Branderscheinungen, die Sensibilität der Anlage für äußere brandunabhängige Ereignisse oder das allgemeine, ggf. auf einer mangelhaften Wartung durch den Betreiber beruhende Risiko einer technischen Störung der Anlage - verwirklicht haben, während in Fällen einer "willentlichen" Alarmauslösung durch dritte Personen die allgemeinen, ein Verschulden des Betroffenen voraussetzenden Vorschriften über die Gebühren- bzw. Kostenerstattungspflicht für Feuerwehreinsätze gelten (vgl. VGH München, U. v. 08.07.2004 - 4 BV 03.617 -, juris = NJW 2005, 1065; VGH Kassel, U. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, juris = DÖV 2007, 1061).
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