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   BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04   

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https://dejure.org/2004,893
BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04 (https://dejure.org/2004,893)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04 (https://dejure.org/2004,893)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 2004 - 2 BvR 2004/04 (https://dejure.org/2004,893)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 5 EMRK; § 67c Abs. 1 StGB; § 67d Abs. 2 StGB; § 67d Abs. 3 StGB; § 67e StGB; § 454 StPO; § 463 StPO
    Freiheit der Person (Grundrechtsschutz durch Verfahren); Übermaßverbot; Sicherungsverwahrung (Überprüfungsentscheidung zum Ablauf der ersten zwei Jahre nach dem Beschluss; Zweijahresfrist); Gebot der rechtzeitigen Entscheidung (Grundrechtsverletzung; Fristsetzung zur ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Überschreiten der Zweijahresfrist bei der turnusmäßigen Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer

    Pflicht der Gerichte zur Entscheidung über über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung - Verstreichenlassen der Zweijahresfrist in Erwartung einer anwaltlichen Stellungnahme - Voraussetzungen einer Erschöpfung des Rechtsweges - Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93c; ; StGB § 67c Abs. 1; ; StGB § 67c; ; StGB § 67e; ; StGB § 67d Abs. 2; ; StGB § 67d Abs. 3; ; StGB § 67e Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 67e Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; StGB § 67e Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Verzögerung der Überprüfung der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Regelmäßige Überprüfung der Sicherungsverwahrung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sicherungsverwahrung ist regelmäßig zu prüfen - Häftling erhebt Verfassungsbeschwerde wegen Überschreitung der Frist

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Regelmäßige Überprüfung der Sicherungsverwahrung

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung ist regelmäßig zu überprüfen!

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.11.2004)

    Überprüfung der Sicherungsverwahrung zwingend // Aber noch keine Freilassung bei geringer Fristüberschreitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 176
  • NStZ-RR 2005, 92
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
    a) Verfahrensrechtlich muss gewährleistet sein, dass das Vollstreckungsgericht die Notwendigkeit weiterer Maßregelvollstreckung regelmäßig überprüft und dabei besonderen Anforderungen an die Wahrheitserforschung gerecht wird (vgl. BVerfG, NJW 2004, S. 739 ).

    Die Landesjustizverwaltungen haben aber sicherzustellen, dass Möglichkeiten der Besserstellung im Vollzug so weit ausgeschöpft werden, wie sich dies mit den Belangen der Justizvollzugsanstalten verträgt (vgl. BVerfG, NJW 2004, S. 739 ).

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Indem das Oberlandesgericht das Feststellungsinteresse pauschal verneint, weil im Zeitpunkt des eigenen Beschlusses schon eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer vorgelegen habe und der Verurteilte sich zu Recht in Strafhaft befinde, verkennt es Bedeutung und Schwere der möglichen Verletzung des Freiheitsanspruchs aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der auch Anforderungen an die Ausgestaltung und die Dauer des Verfahrens zur Entscheidung über den Aussetzungsantrag stellt, die unabhängig von dessen Ausgang bestehen (vgl. BVerfGK 4, 176 ).
  • BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis

    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer von Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und die grundrechtsschützende Funktion der Überprüfungsfristen - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfGK 4, 176).

    ee) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Rn. 17 und vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; 109, 133 ; BVerfGK 4, 176 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16; vom 30. März 2016 - 2 BvR 746/14 -, juris, Rn. 18 und vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 -, juris, Rn. 15).

    Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs in Unterbringungssachen, die zu einer Überschreitung der einschlägigen Fristvorgaben führt, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfGK 4, 176 ).

  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Daher sind Inhalt und Reichweite der Formvorschriften eines freiheitsbeschränkenden Gesetzes von den Fachgerichten so auszulegen, dass sie eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Wirkung entfalten, schon um einer Aushöhlung und Entwertung des Grundrechts über das Verfahrensrecht entgegenzuwirken (BVerfGE 65, 317 [322 f.]; im Kontext der Einhaltung der Überprüfungsfristen des § 67e StGB vgl. BVerfGK 4, 176 [180 ff.]; 5, 67 [68 f.]; vgl. auch - mit Hinweis auf Sorgfaltsanforderungen bei Anwendung des das Freiheitsgrundrecht sichernden Verfahrensrechts - BVerfGE 109, 133 [162, 164 f., 189]).

    Eine - vom Berichterstatter pauschal beklagte - unzureichende personelle Ausstattung der Strafvollstreckungskammern darf sich bereits aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zu Lasten des Freiheitsgrundrechts der untergebrachten Person auswirken (vgl. BVerfGK 4, 176 [183]).

    Schon bisher hatten die Vollstreckungsgerichte das Überprüfungsverfahren so zu gestalten und es vor allem so rechtzeitig einzuleiten, dass eine Entscheidung über die Aussetzung des Maßregelvollzugs zu dem sich aus § 67e StGB ergebenden Prüftermin ergehen konnte (vgl. nur BVerfGK 4, 176 [181]).

    Dementsprechend wird auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine das Freiheitsgrundrecht der untergebrachten Person verletzende Fortdauerentscheidung ohne Rücksicht darauf aufgehoben (und die Sache zur neuen Entscheidung an die Fachgerichte zurückverwiesen), ob die Verletzung des Freiheitsgrundrechts weitergehend zu einem Vollstreckungshindernis führt (vgl. jüngst BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Abs.-Nr. 18 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1119/07 -, juris, Abs.-Nr. 19 und 21; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Abs.-Nr. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 [3049]; analog die Feststellung der Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch Verzögerungen im Prüfverfahren, vgl. BVerfGK 4, 176 [183]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NStZ 2002, S. 333 [334]).

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung;

    bb) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris).

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn sie auf einer Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht beruht, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; 109, 133 ; BVerfGK 4, 176 ).

    Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs, die zu einer Überschreitung der Frist führt, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfGK 4, 176 ).

    Die gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Jahr seit der letzten Überprüfungsentscheidung lässt dafür ausreichend Raum (vgl. BVerfGK 4, 176 ).

  • EGMR, 19.09.2013 - 17167/11

    Sicherungsverwahrter soll Schmerzensgeld bekommen

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung in Fällen, in denen die Strafvollstreckungsgerichte die in § 67e StGB vorgesehene Zweijahresfrist für die Überprüfung, ob die Sicherungsverwahrung des Betroffenen im Hinblick auf ihren Zweck noch erforderlich ist (§ 67d StGB), nicht eingehalten haben, folgende Grundsätze aufgestellt: Die Missachtung der genannten Bestimmungen über die regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung kann das Freiheitsgrundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht vertretbare Fehlhaltung gegenüber diesem Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Freiheitsgrundrechts schließen lässt (siehe Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2004/04, Entscheidung vom 16. November 2004, Neue Zeitschrift für Strafrecht - Rechtsprechungsreport (NStZ-RR) 2005, S. 92-94, Rdnr. 20 mit weiteren Verweisen; Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1615/07, Entscheidung vom 5. Mai 2008, Rdnr. 17; siehe auch Oberlandesgericht Brandenburg, 1 Ws 34/09, Entscheidung vom 12. März 2009).

    Das Bundesverfassungsgericht betonte zudem, dass die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung der Anordnung der Sicherungsverwahrung der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts dienten (siehe Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2004/04, Entscheidung vom 16. November 2004, a. a. O., Rdnr. 20 mit weiteren Verweisen; und 2 BvR 1615/07, Entscheidung vom 5. Mai 2008, Rdnr. 17).

    Zumindest wenn das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor erheblichen Rechtsgutverletzungen den Interessen des Untergebrachten deswegen vorgehe, weil das Überprüfungsverfahren lediglich um einige Monate verzögert worden sei, sei die Freilassung des Untergebrachten nicht geboten (siehe Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2004/04, Entscheidung vom 16. November 2004, a. a. O., Rdnr. 28).

    Das Bundesverfassungsgericht wies erneut darauf hin, dass in Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der weiteren Unterbringung einer Person das Übermaßverbot bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts auch durch die erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen und die gebotene sachverständige Begutachtung der Gefährlichkeit des Untergebrachten gewahrt werde, wenn die Gerichte die Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung erwägen (siehe Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2004/04, Entscheidung vom 16. November 2004, a. a. O., Rdnr. 20; 2 BvR 1615/07, Entscheidung vom 5. Mai 2008, Rdnr. 17 ).

    Das Bundesverfassungsgericht stellte weiterhin fest, dass die Strafvollstreckungsgerichte in derartigen Verfahren hohen Anforderungen an die Wahrheitserforschung gerecht werden müssten (siehe Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2004/04, Entscheidung vom 16. November 2004, a. a. O., Rdnr. 20, und 2 BvR 1334/10, Entscheidung vom 22. November 2011, Rdnr. 13).

  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 2077/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    c) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; 109, 133 ; BVerfGK 4, 176 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).

    Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs in Unterbringungssachen, die zu einer Überschreitung der einschlägigen Fristvorgaben führt, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfGK 4, 176 ).

  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 746/14

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; BVerfGK 4, 176 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).

    Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs in Unterbringungssachen, die zu einer Überschreitung der einschlägigen Fristvorgaben führt, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfGK 4, 176 ).

    Die gesetzliche Entscheidungsfrist lässt dafür ausreichend Raum (vgl. BVerfGK 4, 176 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 2011 - 2 BvR 1665/10 -, juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 19.07.2021 - 2 BvR 1317/20

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    c) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17 -, Rn. 40 m.w.N.).

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; 109, 133 ; BVerfGK 4, 176 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17 -, Rn. 40 m.w.N.).

    Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs in Unterbringungssachen, die zu einer Überschreitung der einschlägigen Fristvorgaben führt, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (vgl. BVerfGK 4, 176 ).

    Die gesetzliche Entscheidungsfrist lässt dafür ausreichend Raum (vgl. BVerfGK 4, 176 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2017 - 2 BvR 30/15 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17 -, Rn. 41).

  • BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; 109, 133 ; BVerfGK 4, 176 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).

    Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs in Unterbringungssachen, die zu einer Überschreitung der einschlägigen Fristvorgaben führt, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfGK 4, 176 ).

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    b) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ).

    Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs, die eine Überschreitung der Frist zur Folge hat, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (vgl. BVerfGK 4, 176 ).

  • BVerfG, 11.05.2017 - 2 BvR 30/15

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei

  • BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

  • BVerfG, 03.07.2017 - 2 BvR 1549/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

  • BVerfG, 14.01.2021 - 2 BvR 2032/19

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 377/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 375/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 376/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 381/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1419/18

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts bei erheblicher Überschreitung der

  • BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04

    Nachträgliche Sanktionierung der ohne richterliche Grundlage erfolgten

  • OLG Bremen, 29.11.2022 - 1 Ws 136/22

    Rechtsverletzung durch überlange Organisationshaft und Voraussetzungen für eine

  • OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19

    Verletzung des Freiheitsrechts eines Untergebrachten; Eingriff geringer Schwere

  • OLG Bremen, 07.09.2023 - 1 Ws 89/23

    Zur Abwägung mit den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit als Voraussetzung

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 1 durch die Anordnung der

  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 1 Ws 34/09

    Unterbringung: Überschreitung der Frist zur Prüfung der Fortdauer

  • BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 556/18

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

  • OLG Koblenz, 03.09.2014 - 2 Ws 411/14

    Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu 10 Jahren: Anzuwendendes

  • OLG Köln, 04.09.2013 - 2 Ws 303/13

    Ausübung des richterlichen Auswahlrechts zur Bestellung eines Sachverständigen im

  • OLG Rostock, 18.07.2012 - I Ws 224/12

    Sicherungsverwahrung: Vollstreckung nach Strafende ohne vorherige

  • OLG Hamm, 18.02.2020 - 3 Ws 11/20

    Grundsatz der bestmöglichen Sachverhaltsaufklärung zur Wahrung des

  • OLG Dresden, 09.06.2005 - 2 Ws 317/05

    Bestimmung des für die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der

  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 3 Ws 866/19

    Verzögerung der Überprüfungsfrist des § 67e StGB

  • OLG Hamm, 16.08.2019 - 3 Ws 310/19

    Überschreitung; Überprüfungsfrist; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus;

  • OLG Hamm, 25.06.2020 - 3 Ws 170/20

    Maßregel; Gebot bestmöglicher Sachaufklärung; gutachterliche Stellungnahme

  • OLG Frankfurt, 18.07.2019 - 3 Ws 456/19

    "Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung" im Überprüfungsverfahren nach § 67e

  • OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 Ws 3/24

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Unterbringungsverfahren

  • OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung einer Maßregel (hier: Unterbringung im

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 4 Ws 313/16

    Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Fortdauer; Nichteinhaltung der

  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 616/21

    Grenzen der Organisationshaft

  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 4 Ws 80/14

    Oberlandesgericht Hamm ordnet weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • BVerfG, 05.01.2023 - 2 BvQ 109/22

    Unzulässiger Eilantrag betreffend die Aussetzung der Vollstreckung einer

  • OLG Dresden, 06.12.2004 - 2 Ws 681/04

    Befasstsein; Verlegung

  • OLG Bremen, 27.01.2023 - 1 Ws 2/23

    Rechtsfolgen des überlangen Vollzugs von Organisationshaft

  • OLG Hamm, 20.07.2017 - 3 Ws 226/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Schwere der Tat;

  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 270/17

    Unterbringungsfortdauer; Psychiatrisches; Krankenhaus; Körperverletzungsdelikte;

  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06

    Aussetzung zur Bewährung

  • EGMR, 24.09.2019 - 46026/16

    KEMPKES v. GERMANY

  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • KG, 22.05.2013 - 2 Ws 204/13

    Bedeutung der Fristen im Verfahren nach § 67e StGB

  • KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08

    Eröffnungsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde der

  • KG, 28.08.2019 - 5 Ws 150/19

    Bedeutung der Überprüfungsfrist nach § 67e Abs. 2 StGB

  • OLG Brandenburg, 03.11.2008 - 1 Ws 141/08

    Fortdauer der Unterbringung: Folge der Nichteinhaltung der Jahresfrist zur

  • OLG Hamburg, 12.09.2006 - 2 Ws 221/06
  • OLG Nürnberg, 20.12.2016 - 2 Ws 651/16

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung - Überschreitung der Prüfungsfrist um

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Unterbringung in einem

  • OLG Naumburg, 24.10.2011 - 1 Ws 744/11

    Sicherungsverwahrung: Frist zur Überprüfung der Fortdauer der

  • OLG Köln, 17.09.2012 - 2 Ws 653/12

    Pflichten der Justiz zur Einhaltung der Überprüfungsfristen im Maßregelvollzug

  • OLG Braunschweig, 17.10.2008 - Ws 349/08
  • OLG Hamburg, 05.02.2009 - 2 Ws 14/09

    Anforderungen an einen Beschluss über die Fortdauer der Unterbringung in einem

  • KG, 21.02.2022 - 5 Ws 266/21

    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Jena, 26.04.2006 - 1 Ws 147/06

    Aussetzung zur Bewährung

  • OLG Jena, 03.01.2005 - 1 Ws 400/04

    Aussetzung zur Bewährung

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