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   AG Hamburg-St. Georg, 16.06.2005 - 921 C 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20475
AG Hamburg-St. Georg, 16.06.2005 - 921 C 37/05 (https://dejure.org/2005,20475)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 16.06.2005 - 921 C 37/05 (https://dejure.org/2005,20475)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 921 C 37/05 (https://dejure.org/2005,20475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nebenkostenabrechnung auch an Silvester noch rechtzeitig!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einwurf der Betriebskostenabrechnung am 31.12. zwischen 12 und 13 Uhr ist fristwahrend - Rechtzeitiger Zugang der Abrechnung liegt vor

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 162
  • NZM 2006, 15
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 02.05.2017 - 316 S 77/16

    Wohnraummiete: Einwurf der Betriebskostenabrechnung in den privaten Briefkasten

    Der Beklagte übersehe in der von ihm zitierten Entscheidung des AG Hamburg St-Georg (NJW 2006, 162), dass dort der Zugang zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr gelegen habe.

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob auf die Betriebskostenabrechnung als Wissenserklärung die Vorschriften über das Wirksamwerden von Willenserklärungen gegenüber Abwesenden, § 130 BGB, entsprechend anwendbar sind (LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09.07.2009, 1 S 19/09, juris Rn. 29; AG Köln, Urteil vom 21.04.2005, 210 C 31/05, juris Rn 18; AG Ribnitz-Damgarten, Urteil vom 11.12.2006, 1 C 324/06, juris Rn. 7) oder nicht (AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 19.06.2005, 921 C 37/05, juris Rn. 3).

    bb) Wenn man mit dem AG Hamburg-St. Georg (Urteil vom 19.06.2005, 921 C 37/05, juris Rn. 3) davon ausgeht, dass § 130 BGB weder direkt noch analog auf Wissenserklärungen anwendbar ist, wurde die Ausschlussfrist durch den Einwurf der Abrechnung am 31.12.2015 gegen 17:34 Uhr ebenfalls gewahrt.

  • LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12

    Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für

    Der Anspruch des Mieters auf Auszahlung des Abrechnungsguthabens aus der Betriebskostenabrechnung entsteht aber erst mit dem Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung (vgl. BGH NZM 2005, 342; NZM 2005, 373; AG Hamburg-St Georg NZM 2006, 15), sie somit hier fehlt.
  • AG Hamburg, 31.08.2016 - 49 C 282/15

    Wohnraummiete: Miethaftung bei Androhung einer gerichtlichen Klärung einer

    Soweit der Beklagte eine Entscheidung des AG Hamburg-St.Georg (NJW 2006, 162) zitiert wird übersehen, dass der Zugang bei dieser zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr gelegen hat, auch wenn dies im nicht gerichtlich formulierten Leitsatz keine ausdrückliche Erwähnung gefunden hat.
  • AG Brandenburg, 23.05.2007 - 31 C 112/06

    Geltendmachung von Nachzahlungsansprüchen aus Betriebskostenabrechnungen und

    Ein Vermieter wahrt diese Jahresfrist zur Mitteilung der Betriebskostenabrechnung zwar noch, wenn er die Unterlagen am Stichtag (d.h. hier am 30. Juni) in den Briefkasten des Wohnungsmieters einwirft (AG Hamburg-St. Georg, NJW 2006, Seite 162 = WuM 2005, Seite 775 = NZM 2006, Seite 15), jedoch auch insoweit nur bis 18.00 Uhr (BayVerfGH, NJW 1993, Seite 518 = WuM 1993, Seite 331; AG Ribnitz-Damgarten, WuM 2007, Seiten 18 f.), da ein später eingeworfener Brief grundsätzlich erst am nächsten Morgen zugeht (BGH, VersR 1994, Seite 586; AG Ribnitz-Damgarten, WuM 2007, Seiten 18 f.).
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