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   ArbG Herne, 01.06.2006 - 2 Ca 3033/05   

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https://dejure.org/2006,24674
ArbG Herne, 01.06.2006 - 2 Ca 3033/05 (https://dejure.org/2006,24674)
ArbG Herne, Entscheidung vom 01.06.2006 - 2 Ca 3033/05 (https://dejure.org/2006,24674)
ArbG Herne, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 2 Ca 3033/05 (https://dejure.org/2006,24674)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 442/04

    Tarifauslegung - widerrufliche Gewährung eines Leistungszuschlags

    Auszug aus ArbG Herne, 01.06.2006 - 2 Ca 3033/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der normative Teil eines Tarifvertrages nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln auszulegen (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.2005, 6 AZR 442/04).

    Weiter kommt es auf den tariflichen Gesamtzusammenhang an, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so am Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, EzA § 4 TVG Bühnen Nr. 5; BAG AP § 4 TVG Rationalisierungsschutz Nr. 37; Urteil vom 21.07.2005, 6 AZR 442/04).

  • BAG, 26.04.2001 - 6 AZR 2/00

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung Witwenrente

    Auszug aus ArbG Herne, 01.06.2006 - 2 Ca 3033/05
    Weiter kommt es auf den tariflichen Gesamtzusammenhang an, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so am Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, EzA § 4 TVG Bühnen Nr. 5; BAG AP § 4 TVG Rationalisierungsschutz Nr. 37; Urteil vom 21.07.2005, 6 AZR 442/04).
  • LAG Hamm, 08.11.2006 - 18 Sa 1149/06

    Tariflicher Krankengeldzuschuss, Betriebsunfall, Arbeitsunfall, Wegeunfall

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 01.06.2006 - 2 Ca 3033/05 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichtes Herne vom 01.06.2006 - AZ: 2 Ca 3033/05 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 167, 83 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2009 zu zahlen.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 01.06.2006 - 2 Ca 3033/05 - zurückzuweisen.

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