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   BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05   

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https://dejure.org/2007,10786
BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05 (https://dejure.org/2007,10786)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05 (https://dejure.org/2007,10786)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 2007 - 2 BvR 1637/05 (https://dejure.org/2007,10786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung bezüglich der Abhängung eines angeblich beleidigenden Aushangs an der Tür eines Pflegezimmers in einer Forensischen Psychatrie; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei fehlender vorheriger Geltendmachung einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103; ; GG Art. 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StVollzG § 109
    Anfechtbarkeit einer im Stationszimmer einer forensisch psychiatrischen Klinik sichtbar angebrachten Notiz über Inkontinenz eines Untergebrachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
    Da dieser Aushang für Mitpatienten einsehbar an der Tür des Pflegerzimmers angebracht war, kam eine der Klinik zuzurechnende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers in Betracht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 71, 206 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
    Die Gewährleistung umfasst den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
    Der Bürger hat Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 84, 34 ; 101, 397 ).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03

    Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Handeln oder Unterlassen der Justizvollzugsanstalt eine regelnde Maßnahme im Sinne des § 109 Abs. 1 Satz 1 StVollzG darstellt, kommt es deshalb darauf an, ob die Möglichkeit besteht, dass dieses Handeln oder Unterlassen Rechte des Gefangenen verletzt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 1383/03 -, juris).
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei der Aufrechterhaltung von

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
    Diese Bestimmung ist im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 f.).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
    Der Bürger hat Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 84, 34 ; 101, 397 ).
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
    In einem solchen Fall scheitert die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nicht daran, dass der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG behauptet, ohne sich zuvor mit einer Anhörungsrüge um Abhilfe bemüht zu haben; denn die Einlegung dieses Rechtsbehelfs wäre offensichtlich aussichtslos gewesen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 - juris).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
    Der Bürger hat Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 84, 34 ; 101, 397 ).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11

    Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung

    Das Prozessrecht - und damit auch der Begriff der Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Sinne des § 109 StVollzG - ist im Lichte der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen (vgl. BVerfGK 8, 319 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, NStZ 1993, S. 301 f., vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 1758/97 -, NStZ-RR 1999, S. 28, vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 , und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1637/05 -, juris, Rn. 15).

    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Handeln oder Unterlassen der Justizvollzugsanstalt eine regelnde Maßnahme im Sinne des § 109 StVollzG darstellt, kommt es darauf an, ob die Möglichkeit besteht, dass dieses Handeln oder Unterlassen Rechte des Gefangenen verletzt (vgl. BVerfGK 8, 319 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 1637/05 -, juris, Rn. 16).

  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

    c) Vor diesem Hintergrund muss nicht entschieden werden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein schlichtes Unterlassen des Anstaltsarztes mit Blick auf die Grundrechte aus Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auch ohne Antrag des betroffenen Gefangenen eine gerichtlich überprüfbare Maßnahme im Sinne der §§ 109 ff. StVollzG darstellen kann (vgl. zum Maßnahmebegriff BVerfGK 8, 319 ; 20, 84 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 1637/05 -, juris, Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2013 - L 5 SF 2/07
    Aus den genannten Bestimmungen ergibt sich eine abschließende Zuständigkeit der für Angelegenheiten des Vollzugs gemäß § 78 a Abs. 1 GVG gebildeten Strafvollstreckungskammer; für den Bereich des Maßregelvollzugs wird damit das Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG konkretisiert (vgl. näher BVerfG 2. Senat 2. Kammer, stattgebender Kammerbeschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05 (Juris); VG Göttingen, Beschluss vom 07.07.2006 - 1 A 269/06 (Juris)).
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