Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 02.03.2007 - 14 U 31/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Insolvenz: Insolvenzrechtliche Qualifizierung des Auszahlungsanspruchs einer Gewinnzusage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auszahlung von Gewinnen gegenüber einer im Insolvenzverfahren befindlichen offen Handelsgesellschaft (oHG); Verpflichtung eines Unternehmers zur Leistung eines Preises nach erfolgter Gewinnzusage; Beschränkung eines Unternehmens auf die eingehende ...
- Judicialis
BGB § 661a; ; InsO § 38; ; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 4; ; InsO § 174 Abs. 3
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewinnzusage: Insolvenzrechtliche Einordnung des Auszahlungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 31 (Entscheidungsbesprechung)
Gewinnzusagen in der Insolvenz des Versenders
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 30.01.2004 - 4 O 46/02
- OLG Karlsruhe, 02.03.2007 - 14 U 31/04
- BGH, 13.03.2008 - IX ZR 117/07
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 2091
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.2005 - III ZR 4/04
Begriff des Senders einer Gewinnzusage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2007 - 14 U 31/04
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen, in denen es darum ging, wer als "Sender" in Anspruch genommen werden kann, ausgeführt, die von dem jeweiligen Kläger "begehrte Feststellung (§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 2 InsO) eines Anspruchs nach § 661 a BGB" komme in Betracht (III ZR 4/04 NJW-RR 2005, 1365 und III ZR 99/05 NJW-RR 2006, 701). - BGH, 01.12.2005 - III ZR 191/03
Gerichtsstand für eine Klage aus einer Gewinnzusage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2007 - 14 U 31/04
Der Bundesgerichthof (BGHZ 165, 172) hat ausgeführt, aus Sicht des deutschen Rechts könnten Ansprüche aus Gewinnmitteilungen weder vertraglich (Art. 27, 28 EGBGB) noch deliktisch (Art. 40, 41 EGBGB) qualifiziert werden. - BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2007 - 14 U 31/04
Einseitige Vorstellungen des Gemeinschuldners über mögliche wirtschaftliche Vorteile, die nicht in rechtlicher Abhängigkeit zu seiner Zuwendung stehen, können deren Entgeltlichkeit nicht begründen (vgl. BGHZ 113, 98 zu § 32 Nr. 1 KO). - BGH, 08.12.2005 - III ZR 99/05
Begriff des Senders einer Gewinnzusage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2007 - 14 U 31/04
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen, in denen es darum ging, wer als "Sender" in Anspruch genommen werden kann, ausgeführt, die von dem jeweiligen Kläger "begehrte Feststellung (§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 2 InsO) eines Anspruchs nach § 661 a BGB" komme in Betracht (III ZR 4/04 NJW-RR 2005, 1365 und III ZR 99/05 NJW-RR 2006, 701).
- BGH, 13.03.2008 - IX ZR 117/07
Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage als nachrangige Forderung
Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZIP 2007, 2091 abgedruckt ist, hat gemeint, dem Kläger stehe keine Forderung im Rang des § 38 InsO zu.