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VGH Bayern, 24.01.2007 - 4 BV 05.2002 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 06.11.2013 - 5 A 531/11
Feuerwehr öffnet Wohnungstür auf Anforderung der Polizei - Aufwendungsersatz?
Nach der ratio legis steht die die vorliegende Fallkonstellation kennzeichnende polizeibehördliche und polizeivollzugsrechtliche Doppelkompetenz zusammen mit der gesetzlichen Vorstellung primärer Gefahrenabwehr durch u. a. die Beklagte als Ortspolizeibehörde dem Vorliegen von Amtshilfe entgegen (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 24. Januar 2007 - 4 BV 05.2002 -, juris Rn. 18 ff., m. w. N.). - VG München, 23.11.2016 - M 7 K 15.3864
Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz
Diese Vorschrift stellt die Grundnorm für Kostenersatzansprüche dar und bezieht sich, wie sich aus der Bezugnahme auf Art. 4 Abs. 1 BayFwG ergibt, auf die Einsätze, die zu den Pflichtaufgaben der gemeindlichen Feuerwehr (vgl. Art. 1 Abs. 1 BayFwG) zählen (BayVGH, U. v. 24.1.2007 - 4 BV 05.2002 - juris Rn. 16). - VG München, 22.03.2017 - M 7 K 14.5426
Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Dabei kommt es - wie dargelegt - auf die ex-ante-Sicht an, also auf den Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt des behördlichen Handelns, auch hat die Feuerwehr ein Ermessen, welche Maßnahmen sie ergreift; sie hat selbst den spezifischen Sachverstand (…vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 36; B.v. 24.1.2007 - 4 BV 05.2002 - juris Rn. 17).