Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.01.2007 - 4 BV 05.2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,78445
VGH Bayern, 24.01.2007 - 4 BV 05.2002 (https://dejure.org/2007,78445)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2007 - 4 BV 05.2002 (https://dejure.org/2007,78445)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 4 BV 05.2002 (https://dejure.org/2007,78445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,78445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 06.11.2013 - 5 A 531/11

    Feuerwehr öffnet Wohnungstür auf Anforderung der Polizei - Aufwendungsersatz?

    Nach der ratio legis steht die die vorliegende Fallkonstellation kennzeichnende polizeibehördliche und polizeivollzugsrechtliche Doppelkompetenz zusammen mit der gesetzlichen Vorstellung primärer Gefahrenabwehr durch u. a. die Beklagte als Ortspolizeibehörde dem Vorliegen von Amtshilfe entgegen (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 24. Januar 2007 - 4 BV 05.2002 -, juris Rn. 18 ff., m. w. N.).
  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 15.3864

    Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

    Diese Vorschrift stellt die Grundnorm für Kostenersatzansprüche dar und bezieht sich, wie sich aus der Bezugnahme auf Art. 4 Abs. 1 BayFwG ergibt, auf die Einsätze, die zu den Pflichtaufgaben der gemeindlichen Feuerwehr (vgl. Art. 1 Abs. 1 BayFwG) zählen (BayVGH, U. v. 24.1.2007 - 4 BV 05.2002 - juris Rn. 16).
  • VG München, 22.03.2017 - M 7 K 14.5426

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Dabei kommt es - wie dargelegt - auf die ex-ante-Sicht an, also auf den Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt des behördlichen Handelns, auch hat die Feuerwehr ein Ermessen, welche Maßnahmen sie ergreift; sie hat selbst den spezifischen Sachverstand (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 36; B.v. 24.1.2007 - 4 BV 05.2002 - juris Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht