Rechtsprechung
ArbG Berlin, 26.09.2007 - 14 Ca 10356/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Betriebs-Berater
Nichtberücksichtigung bei Einstellungen wegen unzureichender Deutschkenntnisse keine Diskriminierung nach dem AGG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Nichtberücksichtigung eines ausländischen Stellenbewerbers bzw. eines Bewerbers mit "Migrationshintergrund" wegen mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache; Frage eines Entschädigungsanspruchs wegen Benachteiligung auf Grund der ethnischen Herkunft
- advogarant.de (Kurzinformation)
Diskriminierung wegen Nichteinstellung aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Engländer bewirbt sich erfolglos bei Gärtnerei - Einen Bewerber wegen fehlender Deutschkenntnisse abzulehnen, ist keine Diskriminierung
- eurojuris.de (Kurzinformation)
Kein Job ohne Deutsch!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber dürfen Bewerber wegen mangelnder Deutschkenntnisse auch weiterhin nicht berücksichtigen
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Es kann gerechtfertigt sein, Bewerber wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht einzustellen
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft - Bewerbungsverfahren - Hilfstatsachen nach § 22 AGG
Papierfundstellen
- NJ 2008, 142
Wird zitiert von ...
- BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08
Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache
Selbst wenn dies so wäre und selbst wenn, was angenommen werden mag, die Anforderung deutscher Schriftsprachkenntnisse spanische Arbeitnehmer - im Vergleich zu deutschen Arbeitnehmern - iSd. § 3 Abs. 2 Satz 1 AGG in besonderer Weise benachteiligen kann (vgl. Bissels/Lützeler BB 2009, 833; aA offenbar Hunold Anmerkung zur Entscheidung des LAG Hamm vom 17. Juli 2008 NZA-RR 2009, 13, 17; vgl. auch ArbG Berlin 29. September 2007 - 14 Ca 10356/07 - AuR 2008, 112; dazu kritisch: Maier AuR 2008, 112; Tolmein jurisPR-ArbR 4/2008 Anm. 3; Greßlin BB 2008, 115; vgl. auch ArbG Berlin 11. Februar 2009 - 55 Ca 16952/08 - NZA-RR 2010, 16), so war doch die Anforderung hier durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und waren auch die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.