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   VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07   

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VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07 (https://dejure.org/2008,14517)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21.08.2008 - 1 K 920/07 (https://dejure.org/2008,14517)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21. August 2008 - 1 K 920/07 (https://dejure.org/2008,14517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unterlassung einer Medienauskunft wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang von Beschuldigteninteressen vor dem Medienauskunftsbegehren bei Fehlen eines anerkennenswerten und gewichtigen öffentlichen Informationsinteresses; Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Verdächtigen durch eine Berichterstattung über den Verdacht ...

  • fragdenstaat.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Unterlassungsklage wegen behördlicher Auskünfte an Medienvertreter

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Unterlassungsklage eines Bürgers wegen behördlicher Auskünfte an Medienvertreter hat Erfolg

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsklage wegen behördlicher Auskünfte an Medienvertreter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche Unterlassungsklage eines Saarländers wegen behördlicher Auskünfte an Medienvertreter

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Saarlouis, 23.06.2003 - 1 K 129/02

    Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht durch unzutreffende Widergabe des

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
    Die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten in Streitigkeiten dieser Art um die Rechtmäßigkeit einer nach öffentlichem Recht zu beurteilenden schlicht verwaltenden Tätigkeit der Staatsanwaltschaft zu bejahen, entspricht der Rechtsprechung der Kammer, so Urteil vom 23.06.2003 - 1 K 129/02 -, NJW 2003, 3431, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.04.1988 - 3 C 65/85 -, NJW 1989, 412.

    Danach kommt eine Namensnennung grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten in Betracht, die die Öffentlichkeit besonders berühren, so die Entscheidung der Kammer vom 23.06.2003 - 1 K 129/02 -, NJW 2003, 3431, unter Hinweis u. a. auf: OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2000 - 2 Ws 282/99 -, NJW 2000, 1278; VG Berlin, Beschluss vom 05.10.2000 - 27 A 262.00 -, NJW 2001, 3799; BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99 -, NJW 2000, 1036; Wente, Persönlichkeitsschutz und Informationsrecht der Öffentlichkeit, StV 1988, 216.

  • BVerwG, 06.02.1991 - 3 B 85.90

    Presseerklärung eines Staatsanwaltes - Rechtliche Beanstandung - Unzutreffende

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
    Schon vom allgemeinen Verständnis her können zulässige, mit § 5 Abs. 1 SMG vereinbare, Auskünfte zu Personen und Vorgängen dementsprechend nur solche behördliche Medienerklärungen sein, die den Behördenvorgang zutreffend wiedergeben und den Betroffenen nicht bereits als unwahre Tatsachenbehauptung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen, so BVerwG, Beschluss vom 06.02.1991 - 3 B 85/90 -, NJW 1992, 62, vorgehend: OVG Koblenz, Urteil vom 20.03.1990 - 7 A 101/89 -, NJW 1991, 2659.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
    Danach kommt eine Namensnennung grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten in Betracht, die die Öffentlichkeit besonders berühren, so die Entscheidung der Kammer vom 23.06.2003 - 1 K 129/02 -, NJW 2003, 3431, unter Hinweis u. a. auf: OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2000 - 2 Ws 282/99 -, NJW 2000, 1278; VG Berlin, Beschluss vom 05.10.2000 - 27 A 262.00 -, NJW 2001, 3799; BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99 -, NJW 2000, 1036; Wente, Persönlichkeitsschutz und Informationsrecht der Öffentlichkeit, StV 1988, 216.
  • VG Berlin, 05.10.2000 - 27 A 262.00

    Erteilung einer behördlichen Auskunft über den Gegenstand strafrechtlicher

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
    Danach kommt eine Namensnennung grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten in Betracht, die die Öffentlichkeit besonders berühren, so die Entscheidung der Kammer vom 23.06.2003 - 1 K 129/02 -, NJW 2003, 3431, unter Hinweis u. a. auf: OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2000 - 2 Ws 282/99 -, NJW 2000, 1278; VG Berlin, Beschluss vom 05.10.2000 - 27 A 262.00 -, NJW 2001, 3799; BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99 -, NJW 2000, 1036; Wente, Persönlichkeitsschutz und Informationsrecht der Öffentlichkeit, StV 1988, 216.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsfolge; Beanstandungsrecht;

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
    Damit steht dem Kläger gegenüber der öffentlichen, in amtlicher Eigenschaft eines Hoheitsträgers erfolgten Äußerung ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch zu, wobei dieser gewohnheitsrechtlich anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch sich wohl eher unmittelbar aus einzelnen Freiheitsgrundrechten - hier dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG - oder aus einfachem Recht in entsprechender, gleichermaßen für das öffentliche und bürgerliche Recht geltender Anwendung der §§ 1004, 906 BGB ergibt, vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.04.1999 - 21 A 490/97 -, NVwZ-RR 2000, 599, 600.
  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
    Dabei kommt es nicht auf den reinen Wortlaut der Auskunft an, sondern auf den Eindruck, den eine solche zur Veröffentlichung in der Presse bestimmte Auskunft bei den Kreisen hervorruft, an die sich die Presse wendet, entsprechend BGH, Urteil vom 29.05.1959 - III ZR 38/57 -, BGHZ 27, 338.
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
    Wer mit Auskünften an die Presse betraut ist, muss damit rechnen und sich mit seinen Antworten darauf einstellen, dass Journalisten zuweilen auch spekulative, jedenfalls nicht selten ohne hinreichende konkrete Anhaltspunkte, Namen und Vorgänge ins Gespräch bringen, um sich diese gegebenenfalls amtlich bestätigen zu lassen, vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.1994 - III ZR 15/93 -, NJW 1994, 1950.
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
    Ist der Äußernde nicht einmal bereit, der Aussage einen rechtmäßigen Inhalt zu geben, besteht kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund, von einer Verurteilung zum Unterlassen abzusehen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 967/05 -, NJW 2008, 1654, 1656.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1990 - 7 A 101/89

    Organe der öffentlichen Gewalt; Behauptung rufschädigender Tatsachen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
    Schon vom allgemeinen Verständnis her können zulässige, mit § 5 Abs. 1 SMG vereinbare, Auskünfte zu Personen und Vorgängen dementsprechend nur solche behördliche Medienerklärungen sein, die den Behördenvorgang zutreffend wiedergeben und den Betroffenen nicht bereits als unwahre Tatsachenbehauptung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen, so BVerwG, Beschluss vom 06.02.1991 - 3 B 85/90 -, NJW 1992, 62, vorgehend: OVG Koblenz, Urteil vom 20.03.1990 - 7 A 101/89 -, NJW 1991, 2659.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
    Im Hinblick auf die aus einer solchen Auskunft zu erwartende Spekulation in den Medien, die den Beschuldigten belastet, bestand kein überwiegendes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit daran, zu erfahren, welche Ermittlungsmaßnahmen gegen den Kläger erst geplant sind, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2005 -15 U 98/03 -, juris, dort Rz. 250, 259; in Auszügen in NJW 2005, 1791.
  • OLG Hamm, 31.01.2000 - 2 Ws 282/99

    Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen durch Pressesprecher der

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2017 - 1 S 1307/17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft bei

    Danach dürfen die Staatsanwaltschaften die Medien über strafrechtliche Verfahren unter Nennung des Namens des Beschuldigten (Angeschuldigten, Angeklagten) grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten informieren, die die Öffentlichkeit besonders berühren (OLG Hamm, Urt. v. 14.11.2014, a.a.O.; VG Saarlouis, Urt. v. 23.06.2003 - 1 K 129/02 - NJW 2003, 3431, 3432; Urt. v. 21.08.2008 - 1 K 920/07, juris Rn. 25).
  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 129/13

    Amtshaftungsansprüche wegen einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft über

    Wenn eine staatliche Behörde eine Presseerklärung abgibt, muss anhand einer Güterabwägung zwischen den widerstreitenden Grundrechten der Pressefreiheit einerseits und des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen andererseits beurteilt werden, ob das verfolgte öffentliche Interesse an der Abgabe dieser Presseerklärung den Vorrang verdient (BGH, Urteil vom 17.03.1994, III ZR 15/93; OLG Celle, NJOZ 2005, 3115; VG Saarlouis, Urteil vom 21.08.2008, 1 K 920/07).

    Das Informationsinteresse an der Namensnennung kann dagegen in Fällen schwerer Kriminalität überwiegen oder bei Straftaten, welche die Öffentlichkeit besonders berühren (VG Saarlouis, Urteil vom 21.08.2008, 1 K 920/07; LG Berlin, Urteil vom 15.01.2008, 27 O 973/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.06.2001, 4 VAs 3/01; Gounalakis, Verdachtsberichterstattung durch den Staatsanwalt, NJW 2012, 1473, 1479).

  • VG Hamburg, 17.10.2016 - 17 E 4858/16

    Unterlassungsanspruch gegen Auskünfte der STA zu laufenden Ermittlungsverfahren

    Ob die Unschuldsvermutung - wie dies Teile der Rechtsprechung annehmen (vgl. VG Saarlouis, Urt. v. 21. August 2008, 1 K 920/07, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschl. v. 31.1.2000, 2 Ws 282/99; juris Rn. 14 f.; OLG Hamm, Urt. v. 14.11.2014, 11 U 129/13 u.a., juris Rn. 36) - schon gegen jede Verdachtsberichterstattung mit Namensnennung spricht, kann dahinstehen, da auch diese Rechtsprechung eine Verdachtsberichterstattung mit Namensnennung als zulässig erachtet, wenn sie Fälle schwerer Kriminalität oder Straftaten von besonderem öffentlichen Interesse, insbesondere Geschehnisse oder Personen der Zeitgeschichte, betrifft.
  • VG Weimar, 19.08.2020 - 8 E 1203/20

    Auskunftsanspruch in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren; unklare

    Danach dürfen die Staatsanwaltschaften die Medien über strafrechtliche Verfahren unter Nennung des Namens des Beschuldigten (Angeschuldigten, Angeklagten) grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten informieren, die die Öffentlichkeit besonders berühren (OLG Hamm, NJW-RR 2015, 936; VG Saarlouis, NJW 2003, 3431 [3432]; Urt. v. 21.8.2008 - 1 K 920/07, BeckRS 2008, 39030).
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