Rechtsprechung
BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 491 Abs. 1
- bundesgerichtshof.de
- webshoprecht.de
Zur Bewertung einer Darlehensgewährung durch einen Unternehmer als Verbraucherdarlehensvertrag
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 491 Abs. 1
Auch nicht als Kreditinstitut tätiger Unternehmer kann Darlehensgeber eines Verbraucherdarlehensvertrages sein - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kreditvergabe durch Unternehmer ohne unternehmerische Tätigkeit im Kreditgeschäft; Anforderungen an die Darlehensgebereigenschaft im Sinne des § 491 Abs. 1 BGB; Erfordernis des Abschlusses eines Darlehensvertrages in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen ...
- Betriebs-Berater
Unternehmer als Darlehensgeber
- Judicialis
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 14; BGB § 491 Abs. 1; BGB § 492; BGB § 494
Kreditvergabe durch Unternehmer ohne unternehmerische Tätigkeit im Kreditgeschäft; Anforderungen an die Darlehensgebereigenschaft im Sinne des § 491 Abs. 1 BGB; Erfordernis des Abschlusses eines Darlehensvertrages in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer kann Darlehensgeber sein?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verbraucherdarlehen vom Unternehmer
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 491 Abs. 1
Anwendbarkeit der Verbraucherdarlehensvorschriften auf Kreditvergabe durch Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Formvorschriften bei Darlehen unter Geschäftspartnern
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die Voraussetzungen für Verbraucherkredite
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kreditverträge - Achtung bei der Vergabe von Darlehen!
- nomos.de , S. 24 (Entscheidungsbesprechung)
Verbraucherkreditrecht auch bei Darlehensvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit des Darlehensgebers anwendbar
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Unternehmereigenschaft des Darlehensgebers bei Kreditvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 27.11.2006 - 2 O 158/06
- LG Ravensburg, 27.11.2006 - 2 O 258/06
- OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 10 U 267/06
- BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Papierfundstellen
- BGHZ 179, 126
- ZIP 2009, 261
- MDR 2009, 340
- DNotZ 2009, 429
- NJ 2009, 199
- WM 2009, 262
- BB 2009, 337
- BB 2009, 522
- BB 2009, 738
- JR 2010, 110
- NZG 2009, 273
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 24.06.2003 - XI ZR 100/02
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf wohnungsbaufördernde Darlehen der öffentlichen …
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Die in § 491 Abs. 2 Nr. 2 BGB enthaltene Ausnahme für Arbeitgeberdarlehen lässt vielmehr erkennen, dass der Gesetzgeber keine Beschränkung auf beruflich und gewerbsmäßig tätige Kreditgeber vornehmen wollte, da er ersichtlich auch insoweit von einer Kreditvergabe "in Ausübung" der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des jeweiligen Arbeitgebers ausgegangen ist (Senat, BGHZ 155, 240, 246 zu § 3 Abs. 1 Nr. 4 VerbrKrG;… MünchKommBGB/Schürnbrand aaO Rdn. 11).Dies entspricht seiner Intention, den Verbraucherdarlehensregelungen im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes einen weiten Anwendungsbereich zukommen zu lassen (hierzu Senat, BGHZ 155, 240, 247 m.w.Nachw.;… vgl. auch MünchKommBGB/Schürnbrand aaO Rdn. 14;… Soergel/Häuser, BGB 12. Aufl. § 1 VerbrKrG Rdn. 3;… Ulmer in Ulmer/Habersack aaO Rdn. 10, 12;… v. Westphalen in v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg aaO Rdn. 3).
Das Abgrenzungskriterium der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient ausweislich der Amtlichen Begründung (BT-Drucks. 11/5462, S. 17) nur dazu, auf Seiten des Kreditgebers "ausschließlich private" Geschäfte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes auszuklammern (Senat, BGHZ 155, 240, 246) .
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGHZ 155, 240, 243 , Senatsurteil vom 24. Juli 2007 - XI ZR 208/06, WM 2007, 1833, 1834, Tz. 12, jew. m.w.Nachw.), dass Schuldbeitritte bei wertender Betrachtung einem Kreditvertrag - auch hinsichtlich der Formwirksamkeit (BGHZ 155, 240, 243 f.) - gleichzustellen sind, wenn es sich bei dem Vertrag, zu dem der Beitritt erklärt wird, wie hier um einen Kreditvertrag handelt.
- BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Ob die Beklagte echte Mitdarlehensnehmerin oder lediglich Mithaftende des Vertrags vom 21. Mai 2002 geworden ist, ist im Wege der Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, wobei der wirkliche Parteiwille bei Abschluss des Darlehensvertrages maßgeblich ist(Senatsurteil vom 25. Januar 2005 - XI ZR 325/03, WM 2005, 418, 419).Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur, wer ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGHZ 146, 37, 41 ; Senatsurteile vom 4. Dezember 2001 - XI ZR 56/01, WM 2002, 223, 224 und vom 25. Januar 2005 - XI ZR 325/03, WM 2005, 418, 419).
Eine Vertragsauslegung kann aber zu einem vom Wortlaut abweichenden Ergebnis gelangen, wenn sich ein dies rechtfertigender übereinstimmender Wille der Vertragspartner feststellen lässt (Senatsurteil vom 25. Januar 2005 aaO).
- BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93
Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Eine Auslegung durch den erkennenden Senat, die dieser selbst vornehmen kann, da weitere tatsächliche Feststellungen nicht zu erwarten sind (vgl. etwa BGHZ 124, 39, 45) , ergibt angesichts der vom Berufungsgericht in anderem Zusammenhang getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die Rechtsfehler nicht erkennen lassen, dass die Beklagte bloße Mithaftende war.
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur, wer ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGHZ 146, 37, 41 ; Senatsurteile vom 4. Dezember 2001 - XI ZR 56/01, WM 2002, 223, 224 und vom 25. Januar 2005 - XI ZR 325/03, WM 2005, 418, 419). - BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01
Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten …
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur, wer ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGHZ 146, 37, 41 ; Senatsurteile vom 4. Dezember 2001 - XI ZR 56/01, WM 2002, 223, 224 und vom 25. Januar 2005 - XI ZR 325/03, WM 2005, 418, 419). - BGH, 25.02.1997 - XI ZR 49/96
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf die Mithaftung eines GmbH-Gesellschafters für …
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Hierbei stellt sie zu Recht zwar nicht infrage, dass nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats zu §§ 4, 6 VerbrKrG (BGHZ 134, 94, 98 f., 155, 240, 248 f. ;Urteile vom 25. Februar 1997 - XI ZR 49/96, WM 1997, 710, vom 30. Juli 1997 - XI ZR 244/96, WM 1997, 2000, 2001 und vom 27. Juni 2000 - XI ZR 322/98, WM 2000, 1799, 1801), die im Rahmen der §§ 492, 494 BGB fortgilt, eine Anwendung der Heilungsvorschrift auf den unwirksamen Schuldbeitritt nach ihrem Schutzzweck voraussetzt, dass die Kreditmittel an den Mithaftenden ausgezahlt werden, woran es nach den tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, gegen die die Revision nichts Erhebliches vorzubringen vermag, im Streitfall fehlt. - BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Fehl geht in diesem Zusammenhang auch der Hinweis der Revision auf das zur Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 VerbrKrG auf eine BGB-Gesellschaft ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 2001 (BGHZ 149, 80 ff.). - BGH, 18.12.2007 - XI ZR 76/06
Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs; Heilung eines in dem Vergleich …
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Ob bei der Gewährung des Darlehens ein Bezug zur gewerblichen Tätigkeit der Klägerin bestand, ist eine Frage der Würdigung des konkreten Einzelfalles, die jeweils dem Tatrichter obliegt und die deshalb in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüft werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 232/04, WM 2005, 1703, 1704; Senatsurteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, WM 2008, 292, 294, Tz. 20). - BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Hierbei stellt sie zu Recht zwar nicht infrage, dass nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats zu §§ 4, 6 VerbrKrG (BGHZ 134, 94, 98 f., 155, 240, 248 f. ;Urteile vom 25. Februar 1997 - XI ZR 49/96, WM 1997, 710, vom 30. Juli 1997 - XI ZR 244/96, WM 1997, 2000, 2001 und vom 27. Juni 2000 - XI ZR 322/98, WM 2000, 1799, 1801), die im Rahmen der §§ 492, 494 BGB fortgilt, eine Anwendung der Heilungsvorschrift auf den unwirksamen Schuldbeitritt nach ihrem Schutzzweck voraussetzt, dass die Kreditmittel an den Mithaftenden ausgezahlt werden, woran es nach den tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, gegen die die Revision nichts Erhebliches vorzubringen vermag, im Streitfall fehlt. - BGH, 24.07.2007 - XI ZR 208/06
Anwendung des VerbrKrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden …
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGHZ 155, 240, 243 , Senatsurteil vom 24. Juli 2007 - XI ZR 208/06, WM 2007, 1833, 1834, Tz. 12, jew. m.w.Nachw.), dass Schuldbeitritte bei wertender Betrachtung einem Kreditvertrag - auch hinsichtlich der Formwirksamkeit (BGHZ 155, 240, 243 f.) - gleichzustellen sind, wenn es sich bei dem Vertrag, zu dem der Beitritt erklärt wird, wie hier um einen Kreditvertrag handelt. - BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96
Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag; …
- BGH, 26.10.2004 - XI ZR 211/03
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen der Vermittlung von …
- BGH, 27.06.2000 - XI ZR 322/98
Schriftform des Beitritts zu einem Kreditvertrag
- BGH, 20.06.2005 - II ZR 232/04
Arglistige Täuschung bei einem dreiseitigen Geschäft zwischen …
- BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16
Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung …
Der Senat hat in seinem insofern von der Revisionserwiderung in Bezug genommenen Urteil vielmehr lediglich für den Fall einer GmbH (als Formkaufmann gemäß § 6 Abs. 1 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG) entschieden, dass auch der Verkauf beweglicher Sachen durch diese an einen Verbraucher im Zweifel zum Betrieb ihres Handelsgewerbes (§ 344 Abs. 1 HGB) gehört und damit, auch wenn es sich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt, unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB für den Verbrauchsgüterkauf fällt, sofern die gesetzliche Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB nicht widerlegt ist (…Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 19; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 22;… in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO Rn. 18). - BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs
Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008, XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126, zum Verbraucherdarlehensvertrag).Bei Kaufleuten wie einer GmbH streitet gemäß §§ 343, 344 HGB eine Vermutung für einen unmittelbaren Bezug des Darlehensvertrags zur gewerblichen Tätigkeit des Darlehensgebers (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 14 ff., 22).
Sie findet in der gesetzlichen Regelung keine Stütze und liefe auch dem weiten Schutzzweck der §§ 474 ff. BGB zuwider, bei denen es auf die Schutzbedürftigkeit des Käufers und nicht auf die des Verkäufers ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, aaO Rn. 18 f. zum Verbraucherdarlehensvertrag).
- BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20
Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln nach Gebrauchtwagenkauf: Einordnung des …
Die Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB, wonach die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehörig gelten, findet im Rahmen der Einordnung des rechtsgeschäftlichen Handelns eines Kaufmanns als Verbraucher- oder Unternehmerhandeln nach §§ 13, 14 Abs. 1 BGB jedenfalls dann keine Anwendung, wenn es sich bei dem Kaufmann um eine natürliche Person (Einzelkaufmann) handelt (…Fortentwicklung des Senatsurteils vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16, NJW 2018, 150 Rn. 37;… Abgrenzung zu BGH, Urteile vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 19 und vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 22).Lediglich für diesen Fall hat der Senat angenommen, dass gemäß § 344 Abs. 1 HGB auch der Verkauf beweglicher Sachen durch diese im Zweifel zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört und damit - auch wenn es sich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt - unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB fällt, sofern die gesetzliche Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB nicht widerlegt ist (…Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, aaO Rn. 19;… vgl. auch Senatsurteil vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16, NJW 2018, 150 Rn. 37; ebenso für den Verbraucherdarlehensvertrag BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 22 [GmbH als Darlehensgeber]).
Im dortigen Fall ging es - ebenso wie in dem vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 9. Dezember 2008 entschiedenen Fall (XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126) - vielmehr im Kern allein um die anders gelagerte, von beiden Senaten bejahte Frage, ob eine GmbH auch beim Abschluss branchenfremder Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB handelt.
- BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 49/19
Erwerb eines Reitpferds auf einer Auktion: Vorliegen einer öffentlich …
Zwar unterliegt diese tatrichterliche Würdigung nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht dahingehend, ob sie vertretbar ist, nicht gegen die Denkgesetze verstößt und nicht auf verfahrenswidriger Tatsachenfeststellung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 23 mwN). - BGH, 09.01.2018 - XI ZR 17/15
Sicherung eines Darlehensvertrags durch die Bestellung eines Pfandrechts an einem …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von einem Empfang des Darlehens auszugehen, wenn der Darlehensgegenstand aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Vertragsgegners in der vereinbarten Form endgültig zugeführt wurde (…Senatsurteile vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243 Rn. 19 und vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 27 und mwN). - BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 25/08
Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei Vertragsende: Berücksichtigung …
Diese vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbare tatrichterliche Würdigung (vgl. nur BGHZ 179, 126, Tz. 23 m.w.N.) lässt Rechtsfehler nicht erkennen. - OLG Frankfurt, 22.07.2010 - 22 U 232/07
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Vorliegen eines Sachmangels bei erheblichen, aber …
- OLG Stuttgart, 24.07.2012 - 10 U 56/12
Unternehmereigenschaft einer GmbH
Das Landgericht hat insoweit § 14 BGB zu eng ausgelegt und sich insbesondere nicht überzeugend auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.12.2008, XI ZR 513/07 (BGHZ 179, 126 ) berufen. - OLG Frankfurt, 23.10.2019 - 13 U 99/18
Finanzplankredit bei Ausscheiden aus der Gesellschaft kündbar
Eine Heilung des Formmangels nach § 494 Abs. 2 S. 1 BGB kommt bei einem Schuldbeitritt nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 8.11.2005 - XI ZR 34/05, Urteil vom 9.12.2008 - XI ZR 513/07). - OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 1/16
Ansprüche aus einem Darlehensvertrag
Darunter fallen auch Unternehmer iSv § 14 BGB, deren Geschäftstätigkeit nicht auf Bankgeschäfte gerichtet ist, die aber das Darlehen im Rahmen ihrer gewerblichen bzw. beruflichen Tätigkeit gewähren, wobei das auch bereits die erstmalige Darlehensgewährung einschließt (BGH, NZG 2009, 273;… MünchKomm/Berger, a.aO., § 488 Rn 138;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 491 Rn 4). - OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09
Widerruf der zur Finanzierung des Beitritts zu einer als Anlagegesellschaft …
- LAG Sachsen, 20.07.2012 - 3 Sa 71/12
Kündigung Arbeitgeberdarlehen bei Beendigung Arbeitsverhältnis
- KG, 30.04.2019 - 4 U 15/18
Urkundenprozess über die Verpflichtung eines Bürgen auf die Rückführung eines …
- LG Frankenthal, 23.03.2016 - 2 S 349/15
Arbeitnehmerdarlehen: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer …
- LG Arnsberg, 30.08.2011 - 3 S 120/10
Vergabe von Darlehen durch Steuerberater über Dritte und ohne persönlichen …