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   AG Berlin-Charlottenburg, 28.04.2009 - 216 C 1001/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17507
AG Berlin-Charlottenburg, 28.04.2009 - 216 C 1001/09 (https://dejure.org/2009,17507)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 28.04.2009 - 216 C 1001/09 (https://dejure.org/2009,17507)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 28. April 2009 - 216 C 1001/09 (https://dejure.org/2009,17507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • stefan-niggemeier.de (Pressebericht)

    Anwalt Schertz verliert gegen "Stalker”

  • taz.de (Pressebericht, 12.12.2009)

    Schälikes einsamer Kampf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 16.03.2009 - 53 T 30/09

    Gegen lästige Blogger darf man sich mit dem Gewaltschutzgesetz schützen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 28.04.2009 - 216 C 1001/09
    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 16. März 2009 (53 T 30/09) wird aufgehoben und der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung

    Unter dem 30. April 2009 erließ das Landgericht Berlin auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers im Verfahren 53 T 30/09 = Amtsgericht Charlottenburg 216 C 1001/09 gegen den Antragsgegner eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), wonach dem Antragsgegner unter anderem untersagt wurde, den Antragsteller zu beleidigen, zu bedrohen, seine Gesundheit zu verletzen, unzutreffende Behauptungen über ihn aufzustellen, sich dem Antragsteller zu nähern und Kontakt zu ihm aufzunehmen.

    Dienstag, 28.04.09, Amtsgericht Charlottenburg Berlin, Amtsgerichtsplatz 1 Sache 216 C 1001/09 / 53 T 30/09 Rechtsanwalt ... ,/, Gerichtsberichterstatter .

    Eilmeldung: Widerspruchsverhandlung gegen die absurde Stalker-EV Dienstag, 28.04.2009, 12:00, Raum 1/137, Amtsgericht Charlottenburg Bertin, Amtsgerichtsplatz 1 Sache 216 C 1001/09 / 53 T 30/09 Rechtsanwalt ... ./, Gerichtsberichterstatter ...".

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