Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12123
BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10 (https://dejure.org/2012,12123)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2012 - 1 ABR 78/10 (https://dejure.org/2012,12123)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 (https://dejure.org/2012,12123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • openjur.de

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 84 Abs 2 SGB 9, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG
    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit der Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 Abs. 3 S. 1 SGB IX; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • hensche.de

    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Betriebsvereinbarung, Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • rewis.io

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement; Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsstellenspruch: Zuleitung als PDF-Datei genügt nicht dem Schriftformerfordernis ? Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Reichweite der Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Kein "E-Filing" im Einigungsstellenverfahren

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Unterdurchschnittlicher Work-Ability-Index begründet keine Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvereinbarungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement können BEM-Voraussetzung "Arbeitsunfähigkeit" nicht ändern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 42
  • NJW 2012, 2830
  • NZA 2012, 748
  • NJ 2012, 523
  • BB 2012, 1600
  • DB 2013, 1001
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
    Die Beurkundung und Dokumentation ist erforderlich, weil der Einigungsstellenspruch die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt und ihm erst dann die gleiche normative Wirkung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) zukommt wie einer von den Betriebsparteien geschlossenen Betriebsvereinbarung (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 16 f., EzA BetrVG 2001 § 76 Nr. 2; 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 17 f., AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 76 Nr. 1) .

    § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG ist eine auf dem Normcharakter des Einigungsstellenspruchs beruhende Sonderregelung (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 18, aaO) .

    Eine nachträgliche, rückwirkende Heilung der Verletzung der in § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG bestimmten Formvorschriften ist nicht möglich (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 19 f., EzA BetrVG 2001 § 76 Nr. 2) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10

    Mitbestimmungspflichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. September 2010 - 25 TaBV 1155/10 - aufgehoben.
  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
    Deshalb ist die Feststellung seiner Unwirksamkeit und nicht seine Aufhebung zu beantragen (BAG 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 17 = EzA BetrVG 2001 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5) .
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
    Die Beurkundung und Dokumentation ist erforderlich, weil der Einigungsstellenspruch die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt und ihm erst dann die gleiche normative Wirkung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) zukommt wie einer von den Betriebsparteien geschlossenen Betriebsvereinbarung (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 16 f., EzA BetrVG 2001 § 76 Nr. 2; 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 17 f., AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 76 Nr. 1) .
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
    Da im Falle einer negativen Gesundheitsprognose eine krankheitsbedingte Kündigung bei zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen im Jahr vorbehaltlich einer einzelfallbezogenen Interessenabwägung in Betracht kommt (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; grundlegend 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131) , wird deutlich, dass der Gesetzgeber mit der Verwendung des Begriffs "arbeitsunfähig" in § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auf die zu § 3 Abs. 1 EFZG ergangene Begriffsbestimmung Bezug genommen hat und keinen vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichenden eigenen Begriff mit anderen Merkmalen schaffen wollte (im Ergebnis ebenso Welti NZS 2006, 623, 625; FKS - SGB IX - Feldes 2. Aufl. § 84 Rn. 38) .
  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
    Solche liegen vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit infolge der Krankheit objektiv nicht ausüben kann oder wenn er die Arbeit objektiv nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 196; MünchKommBGB/Müller-Glöge Bd. 4 5. Aufl. § 3 EFZG Rn. 6) .
  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
    Die in § 84 Abs. 2 SGB IX genannten Maßnahmen dienen damit neben der Gesundheitsprävention auch der Vermeidung einer Kündigung und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit erkrankter und kranker Menschen (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 32, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 49 = EzA SGB IX § 84 Nr. 7) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats setzt ein, wenn für den Arbeitgeber eine gesetzliche Handlungspflicht besteht und wegen des Fehlens zwingender Vorgaben betriebliche Regelungen erforderlich sind, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 111, 36) .
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
    Da im Falle einer negativen Gesundheitsprognose eine krankheitsbedingte Kündigung bei zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen im Jahr vorbehaltlich einer einzelfallbezogenen Interessenabwägung in Betracht kommt (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; grundlegend 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131) , wird deutlich, dass der Gesetzgeber mit der Verwendung des Begriffs "arbeitsunfähig" in § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auf die zu § 3 Abs. 1 EFZG ergangene Begriffsbestimmung Bezug genommen hat und keinen vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichenden eigenen Begriff mit anderen Merkmalen schaffen wollte (im Ergebnis ebenso Welti NZS 2006, 623, 625; FKS - SGB IX - Feldes 2. Aufl. § 84 Rn. 38) .
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Ein solches kann sich bei allgemeinen Verfahrensfragen aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, in Bezug auf die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ergeben, da § 84 Abs. 2 SGB IX eine Rahmenvorschrift iSd. Bestimmung ist (BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 11 mwN, BAGE 141, 42) .
  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21

    Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    cc) Jedenfalls Sinn und Zweck des bEM, durch eine geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu sichern (zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: BT-Drs. 15/1783 S. 16; BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - Rn. 24, BAGE 160, 325; 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 14, BAGE 141, 42) , ergeben, dass § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines bEM begründet, sobald innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Jahr sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten sind.
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Mit seinem zutreffend im Wege eines Feststellungsantrags (BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 10) verfolgten Begehren macht der Betriebsrat die Unwirksamkeit des von ihm in der Frist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG angefochtenen Einigungsstellenspruchs vom 8. September 2010 geltend.
  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches

    Der Gesetzgeber hat mit der Verwendung des Begriffs "arbeitsunfähig" in § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF auf die zu § 3 Abs. 1 EFZG ergangene Begriffsbestimmung Bezug genommen und wollte keinen vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichenden eigenen Begriff mit anderen Merkmalen schaffen (BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 14 mwN, BAGE 141, 42) .
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Demgemäß ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs zu beantragen (zuletzt BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 10, NZA 2012, 748) .
  • LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Mitbestimmung, Initiativrecht des

    Zum anderen könne im Hinblick auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2012, Az. 1 ABR 78/10, nicht mehr ernsthaft in Zweifel gezogen werden, dass der Betriebsrat im Hinblick auf die Ausgestaltung.

    Die Anträge seien auch unbegründet im Hinblick auf die Entscheidung des BAG vom 13.03.2012 (1 ABR 78/10).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates setzt ein, wenn für den Arbeitgeber eine gesetzliche Handlungspflicht besteht und wegen des Fehlens zwingender Vorgaben betriebliche Regelungen erforderlich sind, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG vom 13.03.2012 - 1 ABR 78/10, Rn 12, zitiert nach juris).

    Hiervon geht auch das BAG aus (BAG vom 13.03.2012 - 1 ABR 78/10).

    § 84 Abs. 2 SGB IX ist eine solche Rahmenvorschrift (BAG vom 13.03.2012 - 1 ABR 78/10).

  • LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11

    Ergänzung eines Einigungsstellenspruchs - Mitbestimmung des Betriebsrats beim

    Deshalb ist die Feststellung seiner Unwirksamkeit und nicht seine Aufhebung zu beantragen (BAG vom 11. Januar 2011, 1 ABR 104/09; BAG vom 13. März 2012, 1 ABR 78/10).

    Ohne Beachtung dieser formellen Anforderungen ist der Spruch der Einigungsstelle unwirksam (BAG vom 13. März 2012, 1 ABR 78/10; BAG vom 14. September 2010, AP Nr. 61 zu § 76 BetrVG 1972; BAG vom 29. Januar 2002, 1 ABR 18/01; LAG Niedersachsen vom 1. August 2012, 2 TaBV 52/11; LAG Hamm vom 27. April 1998, 13 TaBV 1997/97; Spengler u.a., aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Ausgestaltung des BEM für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht (BAG vom 13. März 2012, 1 ABR 78/10).

    Ein solches kann sich bei allgemeinen Verfahrensfragen aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, in Bezug auf die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ergeben, denn § 84 Abs. 2 SGB IX ist eine Rahmenvorschrift im Sinne der Bestimmung (BAG vom 13. März 2012, aaO).

    im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2012 (aaO.) hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG durchaus gegeben sein kann.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2016 - 2 TaBVGa 1/16

    Keine einstweilige Verfügung des Betriebsrats zur Verhinderung von Erstgesprächen

    - Das gilt auch für Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements, da man das Eingliederungsmanagement als Maßnahme des Gesundheitsschutzes im Sinne von § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG begreifen kann (BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 = NJW 2012, 2830).

    § 84 Absatz 2 SGB IX sei eine ausfüllungsbedürftige Norm des Gesundheitsschutzes, bei deren Ausgestaltung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG bestehe (Verweis auf BAG 13. Februar 2012 - 1 ABR 78/10 - NJW 2012, 2830 = NZA 2012, 748 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972).

    Dieser Gedanke gilt gleichermaßen für die Durchführung des bEM nach § 84 Absatz 2 SGB IX. Soweit man das Eingliederungsmanagement auch als Maßnahme des Gesundheitsschutzes im Sinne von § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG begreifen kann (ausführlich zu den weiteren Zwecken des bEM BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 = NJW 2012, 2830) wird das Interesse der geschützten Arbeitnehmer besser durch ein mitbestimmungswidrig durchgeführtes Eingliederungsmanagement gedient als durch das gänzliche Unterlassen desselben bis ein Einvernehmen mit dem Betriebsrat erzielt ist.

    Soweit das Eingliederungsmanagement neben der Gesundheitsprävention auch der Vermeidung einer Kündigung und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit erkrankter und kranker Menschen dient (BAG 13. März 2012 aaO), mag die Gefahr des Missbrauchs dieses Instruments zum Zwecke der Vorbereitung der Trennung vom Arbeitnehmer besonders groß sein, was dafür sprechen mag, dem Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch zuzusprechen.

  • LAG Hamburg, 20.02.2014 - 1 TaBV 4/13

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats setzt ein, wenn für den Arbeitgeber eine gesetzliche Handlungspflicht besteht und wegen des Fehlens zwingender Vorgaben betriebliche Regelungen erforderlich sind, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG, Beschluss vom 13. März 2012, 1 ABR 78/10, Rn 12).
  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

    Die Beurkundung und Dokumentation ist erforderlich, weil der Einigungsstellenspruch die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt und ihm erst dann die gleiche normative Wirkung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) zukommt wie einer von den Betriebsparteien geschlossenen Betriebsvereinbarung (BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 18 = EzA SGB IX § 84 Nr. 10 ) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Mitbestimmung

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

  • LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12

    Einsetzung einer Einigungsstelle

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12

    Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs

  • LAG Hamm, 17.12.2013 - 7 TaBV 91/13

    Einsetzung einer Einigungsstelle

  • LAG Hamburg, 19.02.2013 - 2 TaBV 15/11

    Feststellungsinteresse für die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13

    Voraussetzungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht