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   OLG München, 15.02.2012 - 12 UF 1523/11   

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https://dejure.org/2012,2063
OLG München, 15.02.2012 - 12 UF 1523/11 (https://dejure.org/2012,2063)
OLG München, Entscheidung vom 15.02.2012 - 12 UF 1523/11 (https://dejure.org/2012,2063)
OLG München, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 12 UF 1523/11 (https://dejure.org/2012,2063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich trotz Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1386, 1385, 1365
    Kein besonderes Rechtsschutzinteresse bei Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365; BGB § 1385 Nr. 1; BGB § 1386
    Zulässigkeit eines Antrags auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft erfordert kein Rechtsschutzinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1373
  • FamRZ 2013, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 544/18

    Verfahrenskostenhilfeverfahren in einer Familiensache: Grundsätzliche Bedeutung

    a) Es besteht - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Einigkeit dahingehend, dass das Verlangen nach vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft im Fall der §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB allein an die Trennung und den Ablauf einer mindestens dreijährigen Trennungszeit anknüpft und weder der mit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verbundene Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften (§ 1365 BGB) noch die gleichzeitige Anhängigkeit einer güterrechtlichen Folgesache im Scheidungsverbund die darüber hinausgehende Darlegung eines berechtigten Interesses an der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft gebieten (vgl. OLG Dresden FamRZ 2017, 1563; OLG Köln Beschluss vom 31. Januar 2014 - 12 WF 10/14 - juris Rn. 7 f.; OLG München FamRZ 2013, 132 f.).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

    Tatbestandsvoraussetzung für die Geltendmachung dieses Gestaltungsrechts ist nur die Trennung der Ehegatten und der Zeitablauf, ein weiteres besonderes Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Geltendmachung dieses Gestaltungsrechts ist nicht erforderlich (vgl. Brudermüller in Palandt, 77. Aufl., BGB, § 1386 BGB Rdn. 4 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 15.2.2012, 12 UF 1523/11; OLG Köln Beschluss vom 31.1.2014, 12 WF 10/14).

    Da der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausdrücklich auch dem ausgleichsverpflichteten Ehegatten im Interesse der Waffengleichheit eröffnet hat, kann diese Intention des Gesetzgebers nicht durch die Anwendung des § 242 BGB in ihr Gegenteil verkehrt werden, auch wenn dies zur Konsequenz hat, dass das Zugewinnausgleichsverfahren nach einer positiven Entscheidung über die Beendigung der Zugewinngemeinschaft aus dem Verbund abgetrennt werden muss (OLG München, Beschluss vom 15.2.2012, 12 UF 1523/11; OLG Köln Beschluss vom 31.1.2014, 12 WF 10/14, vgl. auch Kogel FF 2018, 326).

  • OLG München, 27.04.2016 - 12 UF 98/13

    Grundsätzlich keine Verfahrenskostenvorschusspflicht nach Scheidung

    Am 03.06.2011 gab das Amtsgericht München im Verfahren 568 F 1307/11 einem Antrag des Antragsgegners auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft statt; eine hiergegen gerichtete Berufung der Antragstellerin wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts vom 15.02.2012 zurückgewiesen (12 UF 1523/11).
  • AG Köln, 03.02.2014 - 314 F 204/13

    Anspruch auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei mehr als

    Die Bestimmung des § 1386 BGB i.V.m. § 1385 Nr. 1 BGB ist nicht auslegungsbedürftig, weil sie nach ihrem Wortlaut eindeutig ist (vgl. auch OLG Hamm, Beschl. vom 02.04.1982 - 5 WF 147/82 -, OLG München, Beschl. vom 15.02.2012 - 12 UF 1523/11 -).
  • OLG Köln, 31.01.2014 - 12 WF 10/14

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen einen Antrag auf

    Ob der Antragsgegnerin nach einem Erfolg des Antrages auf der Grundlage der oben angeführten früheren Rechtsprechung gleichwohl noch der Schutz des § 1365 BGB in analoger Anwendung zugutekommen kann, braucht im vorliegenden Verfahren nicht entschieden zu werden (vgl. auch OLG München FamRZ 2013, 132).
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