Rechtsprechung
   LG Freiburg, 19.10.2012 - 3 S 87/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38157
LG Freiburg, 19.10.2012 - 3 S 87/12 (https://dejure.org/2012,38157)
LG Freiburg, Entscheidung vom 19.10.2012 - 3 S 87/12 (https://dejure.org/2012,38157)
LG Freiburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - 3 S 87/12 (https://dejure.org/2012,38157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Gesamtumstände im Zusammenhang mit dem Zahlungsverhalten bei der Prüfung des Merkmals "nicht unerheblich" in § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB neben der Nachzahlung der rückständigen Miete innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 569 Abs. 3 Nr. 2; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 1
    Berücksichtigung der Gesamtumstände im Zusammenhang mit dem Zahlungsverhalten bei der Prüfung des Merkmals "nicht unerheblich" in § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB neben der Nachzahlung der rückständigen Miete innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietminderung: Trotzdem fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die teilweise unberechtigte Mietminderung - und die fristlose Kündigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgleich rückständiger Miete innerhalb von zwei Monaten nach festgestellter unberechtigter Minderung lässt Kündigungsgrund entfallen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

    Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Auszug aus LG Freiburg, 19.10.2012 - 3 S 87/12
    Bei der Prüfung des Merkmals "nicht unerheblich" in § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sind neben der Nachzahlung der rückständigen Miete innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB (BGH Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04-) auch die Gesamtumstände im Zusammenhang mit dem Zahlungsverhalten zu berücksichtigen (hier u.a.: Streit um die Höhe einer dem Grunde nach teilweise berechtigt eingewandten Minderung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04 - ) lässt der nachträgliche Ausgleich von Rückständen innerhalb der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zwar die fristlose Kündigung unwirksam werden, nicht dagegen auch ohne Weiteres die fristgemäße Kündigung.

    Die Nichtzahlung von Mieten in, worauf die Berufung mit Recht hinweist, nicht nur geringfügigem, sondern ganz erheblichem Umfang, erfolgte zwar schuldhaft (s.o.), jedoch lässt die nachträgliche Zahlung der rückständigen Mieten durch den Beklagten innerhalb der Schonfrist auch sein vorangegangenes Verhalten in einem milderen Licht erscheinen, was bei der Prüfung des Merkmals "nicht unerheblich" in § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB bezüglich der Pflichtverletzung (Palandt/Weidenkaff § 573 Rn 18) zu berücksichtigen ist (BGH Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04 - ).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 138/11

    Zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete

    Auszug aus LG Freiburg, 19.10.2012 - 3 S 87/12
    Weist in einem Prozess um die Zahlung rückständiger Miete das Amtsgericht in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass ein vom Mieter in Anspruch genommenes Minderungsrecht jedenfalls nicht in der geltend gemachten Höhe besteht, so entfällt der eine (danach ausgesprochene) fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters (Anschluss BGH Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11-).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11 - ) entfällt der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen.

  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag

    Auszug aus LG Freiburg, 19.10.2012 - 3 S 87/12
    Soweit die Klägerin auf den verspäteten Eingang der Julimiete 2011 hinweist, was bereits Gegenstand der Kündigung vom 04.07.2011 war, erfolgte deren Zahlung am Dienstag, den 05.07.2011 (I, 7) und damit noch rechtzeitig am 3. Werktag (BGH Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 129/09 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 19 AS 632/14
    Bei der Prüfung der schuldhaften und nicht unerheblichen Pflichtverletzung i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sind die Gesamtumstände im Zusammenhang mit dem Zahlungsverhalten zu berücksichtigen (LG Freiburg Urteil vom 19.10.2012 - 3 S 87/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht