Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 06.10.2011 - 2 O 1378/11
- OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
- BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
Der BGH hat einen haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang auch dann verneint, wenn ein zunächst unverletzter Unfallbeteiligter aufgrund der unfallbedingten und durch das Verhalten des Unfallgegners nach dem Unfall verursachten Aufregung später einen Schlaganfall erleidet (BGH, Urteil vom 6.Juni 1989 - VI ZR 241/88, VersR 1989, 923).Welche Gefahrenmomente insoweit zu berücksichtigen sind, hängt wiederum von deren Schutzzweck ab (vgl. BGH, Urteil vom 6.Juni 1989 - VI ZR 241/88, VersR 1989, 923).
Gleiches kommt in Betracht, wenn sich in dem anlässlich der Bergung oder Unfallaufnahme erlittenen gesundheitlichen Schaden gerade die Gefahren des Straßenverkehrs an der Unfallstelle verwirklichen (BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, VersR 1989, 923, 924).
- BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
In einem weiteren Urteil hat der BGH den erforderlichen Zurechnungszusammenhang verneint, wenn ein nachfolgendes Fahrzeug in eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgesicherte Unfallstelle hineinfährt (Urteil vom 10.02.2004 - VI ZR 218/09, NJW 2004, 1375).Hierfür bedarf es eines unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Unfallereignis und der Gesundheitsverletzung (BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, NJW 2004, 1375 f).
- OLG Saarbrücken, 27.08.1998 - 3 U 1018/97
Nichtangurten im Oldtimer: Mitverschulden?
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
Andererseits hat das OLG Saarbrücken (Urteil vom 27. August 1998 - 3 U 1018/97 - VersR 2000, 987) einen Zurechnungszusammenhang mit einem Erstunfall bejaht, wenn sich das zunächst unverletzte Opfer des Erstunfalls in den Straßengraben setzt und wenige Minuten später von einem nachfolgenden Fahrzeug bei dem Versuch, der noch ungesicherten Unfallstelle auszuweichen, überrollt wird.
- BGH, 28.10.1969 - VI ZR 61/68
Haftung - Unfallschädiger - Unfall - Unfallstelle
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
Nach einem Urteil des BGH vom 28. Oktober 1969 (VI ZR 61/68, Versicherungsrecht 1970, 61) soll es dem Erstschädiger nicht mehr zuzurechnen sein, wenn das stark unter Alkoholeinfluss stehende Unfallopfer in der Folgezeit selbst grob verkehrswidrig nach bei dem Unfall verlorenen Kleidungsstücken sucht und dabei von einem Zweitfahrzeug erfasst und getötet wird. - BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91
Haftung für Panikreaktionen von Tieren
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
Vielmehr fehlt es an der erforderlichen Zurechnung eines Schadens zum Betrieb des Fahrzeugs, wenn dieser Schaden sich in einem Gefahrenkreis verwirklicht hat, der unabhängig von der Betriebsgefahr besteht (BGH, Urteil vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91 - NZV 1991, 387). - BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90
Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
Demgemäß ist ein Schaden bereits dann bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeug entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren verwirklicht haben, wenn das Schadensgeschehen also bei wertender Betrachtung durch das Fahrzeug wenigstens mitgeprägt worden ist (BGH, Urteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 33/90 - NZV 1990, 425). - OLG Frankfurt, 03.07.1990 - 14 U 43/89
Schaden durch Selbsttötung nach Unfall
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
Nach OLG Frankfurt, Urteil vom 3. Juli 1990 - 14 U 43/89, VersR 1991, 458 f fehlt es auch dann an einem Zurechnungszusammenhang, wenn der Geschädigte einen Verkehrsunfall erleidet und sich danach 250 m von der Unfallstelle entfernt aufgrund einer Fehlreaktion in Selbsttötungsabsicht vor ein anderes Fahrzeug wirft. - BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92
Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
Aus diesem Grund hat der BGH mit Urteil vom 4. Mai 1993 (VI ZR 282/92, NJW 1993, 2234) die Haftung eines Brandverursachers für die Verletzung eines Feuerwehrmannes verneint, die er nach Löschen des Brandes beim Aufrollen der benutzten Feuerwehrschläuche erlitt.