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   BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12   

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BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12 (https://dejure.org/2013,19338)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2013 - 2 BvR 298/12 (https://dejure.org/2013,19338)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 (https://dejure.org/2013,19338)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 67d StGB
    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem Maßregelvollzug); Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Begründungsanforderungen an eine Fortdauerentscheidung; Abwägung im Einzelfall; Freiheitsgrundrecht; Sicherungsbelange der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher rechtswidriger Taten nicht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 63 StGB, § 67d Abs 2 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - Wahrscheinlichkeit künftiger ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter dem Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit Nötigung und Hausfriedensbruch

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - Wahrscheinlichkeit künftiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter dem Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit Nötigung und Hausfriedensbruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 16.08.2013)

    Karlsruhe stärkt Rechte der Psychiatrie-Patienten

  • wochenblatt.de (Pressebericht, 21.08.2013)

    13 Jahre in der Psychiatrie wegen "Liebeswahn"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wegen "Liebeswahns" und geringer Intelligenz in die Psychiatrie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 305
  • StV 2014, 134
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die anzulegenden Maßstäbe bei der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 70, 297 ff.).

    Die gesetzlichen Eingriffstatbestände haben dabei zugleich freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung der Freiheit der Person bestimmen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 75, 329 ; 126, 170 ; 130, 372 ).

    Dies gilt auch für die Regelung der Unterbringung eines schuldunfähigen oder erheblich vermindert schuldfähigen Straftäters, von dem infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Dieser lässt sich für die Entscheidungen über die Aussetzung der Maßregelvollstreckung nur dadurch bewirken, dass Sicherungsbelange und der Freiheitsanspruch des Untergebrachten als wechselseitiges Korrektiv gesehen und im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Die darauf aufbauende Gesamtwürdigung hat die von dem Täter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins Verhältnis zu setzen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Es ist auf die Gefahr solcher rechtswidriger Taten abzustellen, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach ausreichen, auch die Anordnung der Maßregel zu tragen; diese müssen mithin "erheblich" im Sinne des § 63 StGB sein (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit kann es auf die voraussichtlichen Wirkungen der im Falle der Aussetzung der Maßregelvollstreckung zur Bewährung kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht (§ 67d Abs. 2 Satz 2 StGB) und der damit verbindbaren weiteren Maßnahme der Aufsicht und Hilfe ankommen (vgl. §§ 68a, 68b StGB), insbesondere also die Tätigkeit eines Bewährungshelfers und die Möglichkeit bestimmter Weisungen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Zu verlangen ist mithin vor allem die Konkretisierung der Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, und deren Deliktstypus (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Anhalt hierfür mögen die Strafrahmen derjenigen Tatbestände geben, die der Täter verwirklicht hat und an die seine Unterbringung anknüpft, aber auch diejenigen der von ihm drohenden Delikte (BVerfGE 70, 297 ).

    Genügen die Gründe einer Entscheidung über die Fortdauer einer bereits außergewöhnlich lange währenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63, § 67d Abs. 2 StGB) diesen Maßstäben nicht, so führt das dazu, dass die Freiheit der Person des Untergebrachten auf solcher Grundlage nicht rechtmäßig eingeschränkt werden kann; sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist verletzt, weil es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage für die Unterbringung fehlt (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der.

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
    Hierzu gehören beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), die Beleidigung, die üble Nachrede und die nichtöffentliche Verleumdung (§§ 185 bis 187 StGB), das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), die Nötigung (§ 240 StGB) sowie die Verbreitung pornographischer Schriften einschließlich gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§§ 184 und 184a StGB) (vgl. BVerfGE 124, 43 ).

    Da diese Straftaten im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von einem (§ 123 StGB) beziehungsweise drei Jahren (§ 240 Abs. 1 StGB) bedroht sind, sind sie nicht ohne Weiteres dem Bereich der erheblichen Straftaten zuzurechnen (vgl. BVerfGE 124, 43 ).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
    Denn die angegriffenen Entscheidungen waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in das Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 128, 326 ).

    Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuiert (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

  • BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
    Da auch insoweit das Höchstmaß der Freiheitsstrafe drei Jahre beträgt, kann auch die Nachstellung, wenn sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergeht, nicht generell als Straftat von erheblicher Bedeutung angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08 -, RuP 2008, S. 226 f.).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
    Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 -, NStZ-RR 2013, S. 72 ff.).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
    Dies gilt insbesondere angesichts des Umstandes, dass hinsichtlich der Ausgangsdelikte zweifelhaft erscheint, ob diese überhaupt die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zu tragen geeignet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
    Die gesetzlichen Eingriffstatbestände haben dabei zugleich freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung der Freiheit der Person bestimmen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 75, 329 ; 126, 170 ; 130, 372 ).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
    Die gesetzlichen Eingriffstatbestände haben dabei zugleich freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung der Freiheit der Person bestimmen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 75, 329 ; 126, 170 ; 130, 372 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes, schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
    Eingriffe auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Da auch insoweit das Höchstmaß der Freiheitsstrafe drei Jahre beträgt, kann auch die Nachstellung, wenn sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergeht, nicht generell als Straftat von erheblicher Bedeutung angesehen werden (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 (juris Rn. 21, 28)).
  • OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12

    Gefahrengebiete verfassungswidrig

    Diesem im öffentlichen Interesse liegenden Ziel kommt eine hohe Bedeutung zu, die dadurch verstärkt wird, dass es um die Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1 Abs. 4 HmbPolDVG a.F. und damit um Straftaten geht, die mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 24.7.2013, 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31, juris Rn. 21).
  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind daher nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013 - 2 BvR 298/12, juris Rn. 21, RuP 2014, 31; Beschluss vom 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 44, BtPrax 2017, 238; BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - 4 StR 168/13, juris Rn. 43, NJW 2013, 3383; Urteil vom 15.11.2017 - 5 StR 439/17, juris Rn. 26; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 10.12.2019 - 1 Ws 124/19, juris Rn. 14).
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