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   AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13   

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https://dejure.org/2013,19934
AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13 (https://dejure.org/2013,19934)
AG Bremen, Entscheidung vom 25.07.2013 - 9 C 128/13 (https://dejure.org/2013,19934)
AG Bremen, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 9 C 128/13 (https://dejure.org/2013,19934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Ersatz des Winterreifenanteils beim Mietwagen

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Mietwagenanmietung mit Zusatzkosten für Winterreifen zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietwagenanmietung - Zusatzkosten für Winterreifen zulässig?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsumfang von Nebenkosten bei der Anmietung eines Mietwagens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Keine Erstattung der Winterbereifungskosten des Mietfahrzeugs - Kosten für Winterreifen keine Zusatzkosten, sondern im Mietzins enthalten

Besprechungen u.ä.

  • die-kanzlei-fsr.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Zusatzkosten für Vollkasko-Versicherung und Winterreifen bei Mietwagen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 35
  • NZV 2014, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
    Abzustellen ist auf den gemittelten Wochenpreis (LG Freiburg BB 2012, 2766; OLG, NJW-RR 2012, 802).
  • AG Bremen, 27.06.2013 - 9 C 102/13
    Auszug aus AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
    Ein solches erhöhtes Risiko ist vorliegend nicht ersichtlich (ausführlich: AG Bremen, Urteil vom 27.06.2013, Az 9 C 102/13-JURIS entgegen LG Bremen, a.a.O.).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
    Grundsätzlich kann der Geschädigte nur diejenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH, NJW 2012, 2026).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
    Abzustellen ist auf den gemittelten Wochenpreis (LG Freiburg BB 2012, 2766; OLG, NJW-RR 2012, 802).
  • LG Bremen, 23.02.2012 - 7 S 262/11

    Verkehrsunfall - Mietwagenkosten - Schadensminderungspflicht günstigerer Tarif

    Auszug aus AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
    Um die Nachteile sowohl Schwacke- als auch der Fraunhoferliste auszugleichen erscheint es geboten, das arithmetische Mittel der einschlägigen Werte aus den Listen zu bilden (LG Bremen, Urt. v. 23.02.2012, Az. 7 S 262/11, MDR 2012, 708).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
    Bei der Durchsetzung der Forderung handelt es sich demzufolge um eine bloße Nebentätigkeit neben der eigentlichen Vermietertätigkeit, die grundsätzlich erlaubt ist (BGH, VersR 2012, 458).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
    Grundlage der Schätzung können sowohl die Werte der Schwacke- als auch die Werte der Fraunhoferliste sein (vgl. BGH NJW 2008, 1519; NJW 2011, 1947).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
    Dass die Forderungshöhe damals noch nicht feststand ist unschädlich, da für eine Forderungsabtretung die Bestimmbarkeit ausreichend ist (BGH, VersR 2011, 1008).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72

    Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme

    Auszug aus AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
    Bestand einer solcher Schutz, der eher die Ausnahme darstellt, nicht, kann hinsichtlich des Ersatzfahrzeugs ein umfassender Versicherungsschutz nur dann verlangt werden, wenn der Geschädigte während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist (BGHZ 61, 325, 331); andernfalls wäre er bereichert.
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
    Grundlage der Schätzung können sowohl die Werte der Schwacke- als auch die Werte der Fraunhoferliste sein (vgl. BGH NJW 2008, 1519; NJW 2011, 1947).
  • LG Bremen, 27.01.2015 - 10 S 221/14
    Denn die geltend gemachten Kosten für Winterbereifurig (60,00 EUR) und Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung (85,00 EUR), insgesamt also 145, 00 EUR, sind nicht erstattungsfähig (ausführlich: AG Bremen, NJW-RR 2014, 35, zustimmend: Wenker, jurisPR-VerkR 18/2013 Anm. 3 m.w.N. zur aktuellen Rspr.).
  • AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Die Schlechterstellung von Kunden bzw. der Versicherungen des jeweiligen Unfallgegners bei Unfällen im Winterhalbjahr ist nicht zu rechtfertigen (AG Bremen, Urteil vom 25.07.2013, Az. 9 C 128/13).
  • AG Rosenheim, 15.05.2019 - 7 C 672/19

    Schätzung von Mietwagenkosten nach Fraunhofer-Liste

    Zusatzkosten können denklogisch nur für Zusatzleistungen, die über die geschuldete Hauptleistung hinausgehen, verlangt werden (AG Bremen, Urt. V. 25.07.2013, Az. 9 C 128/13).
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