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   VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12   

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https://dejure.org/2013,2142
VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12 (https://dejure.org/2013,2142)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.01.2013 - VerfGH 11/12 (https://dejure.org/2013,2142)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - VerfGH 11/12 (https://dejure.org/2013,2142)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 10 Abs 1 Verf BE, Art 15 Abs 1 Verf BE, § 536 Abs 1 S 3 BGB, § 522 Abs 2 ZPO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots durch Übergehen eines Beweisangebots zum Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache bei Geltendmachung einer Mietminderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör bei Geltendmachung einer Mietminderung wegen Verschleißerscheinungen des Holzbelages der Dachterrasse (hier: Berücksichtigung eines Beweisantritts)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör bei Geltendmachung einer Mietminderung wegen Verschleißerscheinungen des Holzbelages der Dachterrasse (hier: Berücksichtigung eines Beweisantritts)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Missachtung der Rechtsprechung des BGH durch ein nachrangiges Gericht verletzt das rechtliche Gehör und ist willkürlich; Art 10 Abs. 1, 15 Abs. 1 Verf BE, §§ 536 Abs. 1 S 3 BGB, 522 Abs. 2 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungswidriges Übergehen des Beweisantritts des Mieters über das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung; Mängel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietminderung: Nur der konkrete Sachmangel muss dargelegt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietmangel: Nur der konkrete Sachmangel muss dargelegt werden! (IMR 2013, 236)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 421
  • AnwBl 2013, 121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12
    In diesem Sinne gebietet Art. 15 Abs. 1 VvB in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 17).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O., Rn. 18 m. w. N.; st. Rspr.).

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236).

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12
    Daraus folgt sodann ohne weiteres das Maß, in dem der Mietzins kraft Gesetzes gemindert ist (vgl. BGH, NJW 2012, 382 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 18 f.; BVerfG, NJW 2007, 3118 ).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12
    Daraus folgt sodann ohne weiteres das Maß, in dem der Mietzins kraft Gesetzes gemindert ist (vgl. BGH, NJW 2012, 382 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 18 f.; BVerfG, NJW 2007, 3118 ).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00

    Landgerichtliche Auferlegung der Darlegungs- und Beweislast auf den Mieter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12
    Daraus folgt sodann ohne weiteres das Maß, in dem der Mietzins kraft Gesetzes gemindert ist (vgl. BGH, NJW 2012, 382 m. w. N.; vgl. auch Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 18 f.; BVerfG, NJW 2007, 3118 ).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 4. März 2009 - VerfGH 14/05 - Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 8/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12
    Willkür liegt unter anderem dann vor, wenn ein Gericht von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht, ohne eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage oder eine sonstige Rechtfertigung für die Abweichung erkennen zu lassen (Beschluss vom 29. November 2011 - VerfGH 8/10 - Rn. 8 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 119/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12
    Mit der vorliegenden Entscheidung wird der Beschluss vom 16. Dezember 2011 gegenstandslos (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 119/09 - Rn. 24; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch vom

    In diesem Sinne gebietet Art. 15 Abs. 1 VvB in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 11/12 - Rn. 15).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - jeweils Rn. 21, m. w. N.; st. Rspr.).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. und 19. März 2013, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236 und BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZR 291/12 -, juris Rn. 10 f.).

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