Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - I-10 U 26/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Befalls mit Schimmelpilzen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schimmelpilzbildung in Mietwohnung berechtigt nicht immer zur fristlosen Kündigung
- kanzleibeier.eu
Eine Schimmelbildung in der Mietwohnung rechtfertigt nicht per se eine fristlose Kündigung durch den Mieter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 543 Abs. 1
Fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Befalls mit Schimmelpilzen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Schimmelpilz: Medizinisches Gutachten erforderlich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schimmelpilz - fristlose Kündigung?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Befalls mit Schimmelpilzen unwirksam
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Befalls mit Schimmelpilzen unwirksam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schimmelbildung in Mietwohnung rechtfertigt keine fristlose Kündigung durch Mieter - Mieter zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Befalls mit Schimmelpilzen unwirksam
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung wegen Schimmels: Keine zwingende Gesundheitsgefahr bei Schimmel! (IMR 2014, 18)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 12.12.2012 - 6 O 286/12
- OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - I-10 U 26/13
Papierfundstellen
- ZMR 2014, 118
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 26/13
Die Frage, ob Schimmelpilz in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährdet, lässt sich nicht allgemein beantworten und kann in vielen Fällen nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geklärt werden (BGH, Urt. v. 18.4.2007, VIII ZR 182/06; KG ZMR 2004, 513). - KG, 26.02.2004 - 12 U 1493/00
Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 26/13
Die Frage, ob Schimmelpilz in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährdet, lässt sich nicht allgemein beantworten und kann in vielen Fällen nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geklärt werden (…BGH, Urt. v. 18.4.2007, VIII ZR 182/06; KG ZMR 2004, 513).