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   OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13   

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https://dejure.org/2013,28866
OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13 (https://dejure.org/2013,28866)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.10.2013 - 12 U 313/13 (https://dejure.org/2013,28866)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 12 U 313/13 (https://dejure.org/2013,28866)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    §§ 17, 7 StVG; § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 3 StVG, § 3 StVO, § 5 Abs 4 StVO
    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Erhöhte Betriebsgefahr wegen Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit bei Kollision mit Fahrstreifenwechsler

  • verkehrslexikon.de

    Zum Unabwendbarkeitsbeweis bei Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nachfolgenden Fahrzeugs mit einem Fahrstreifenwechsler auf der Autobahn

  • rabüro.de

    Ein "Ideal-Fahrer" fährt nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    200km/h oder mehr - auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung Mithaftung bei unverschuldeten Unfall

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Mithaftung bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 4
    Haftungsverteilung bei Kollision eines nachfolgenden Fahrzeugs mit einem Fahrstreifenwechsler auf der Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Hohe Geschwindigkeit im Straßenverkehr - Mithaftung auch bei schwerem Fehler des Unfallgegners

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schneller als die Richtgeschwindigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hohe Geschwindigkeit schafft erhebliches Gefahrenpotenzial - Mithaftung bei Verkehrsunfall

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Verkehrsunfällen - Zu hohes Tempo begründet Mithaftung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    200 auf der Autobahn - bei Unfall wird grundsätzlich mitgehaftet!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeit von 200 km/h schafft erhebliches Gefahrenpotenzial

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mithaftung eines von hinten herannahenden Fahrzeugs bei Kollision auf einer Autobahn möglich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Raser kollidiert mit Spurwechsler - Wer mit 200 Sachen über die Autobahn braust, haftet bei einem Unfall mit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mithaftung für Autobahnunfall bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mithaftung eines von hinten herannahenden Fahrzeugs bei Kollision auf einer Autobahn möglich

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Not-Stopp und Richtgeschwindigkeit - Mithaftung bei Verkehrsunfall

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Mitverschulden bei erheblicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Tempo 200 auf Autobahn kann Betriebsgefahr deutlich erhöhen

  • kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)

    Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Mitschuld an einem Verkehrsunfall wegen Tempo 200 auf der Überholspur

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei 200 km/h fast immer Mitverschulden

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Raser haftet mit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mithaftung für Unfall bei 200 km/h

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mitschuld an Unfall bei Tempo 200 auf der Autobahn

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schnellfahrer tragen bei Verkehrsunfall u.U. automatisch Mitschuld

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Mithaftung bei Tempo 200 km/h auf Autobahn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mithaftung für Unfall bei 200 km/h

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mithaftung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallgegner zu schnell auf der Autobahn? Urteil: 40% Mitschuld!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unfallgegner zu schnell auf der Autobahn? Urteil: 40% Mitschuld!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tempo 200 auf der Autobahn: Fahrer trägt bei Unfall auch bei schwerem Fehler des Unfallgegners Mitschuld - Deutlich Überschreitung der Richtgeschwindigkeit schafft erhebliches Gefahrenpotential

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Mithaftung eines von hinten herannahenden Fahrzeugs bei Kollision auf einer Autobahn möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 142
  • NZV 2014, 84
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13
    Ein "Ideal-Fahrer" fährt aber nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit (so auch bereits BGHZ 117, 337; OLG Nürnberg in VersR 2011, 135; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010, 6 U 71/10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 08.01.2007, 12 UF 181/05, zitiert nach juris).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der, die Richtgeschwindigkeit überschreitende Fahrer nachweist, dass der Unfall für ihn auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht zu vermeiden gewesen wäre (so u. a. BGH in VersR 1992, 714; OLG Nürnberg in VersR 2011, 135).

  • OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 13 U 712/10

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr bei deutlicher Überschreitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13
    Ein "Ideal-Fahrer" fährt aber nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit (so auch bereits BGHZ 117, 337; OLG Nürnberg in VersR 2011, 135; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010, 6 U 71/10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 08.01.2007, 12 UF 181/05, zitiert nach juris).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der, die Richtgeschwindigkeit überschreitende Fahrer nachweist, dass der Unfall für ihn auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht zu vermeiden gewesen wäre (so u. a. BGH in VersR 1992, 714; OLG Nürnberg in VersR 2011, 135).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1982 - 5 Ss OWi 97/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13
    Schließlich war die allgemeine Kostenpauschale in Höhe von geltend gemachten 25, 00 EUR (zum Kostenrahmen siehe u. a. OLG Frankfurt in ZFS 1982, 319) in Ansatz zu bringen.
  • OLG Hamm, 25.11.2010 - 6 U 71/10

    Haftungsverteilung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13
    Ein "Ideal-Fahrer" fährt aber nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit (so auch bereits BGHZ 117, 337; OLG Nürnberg in VersR 2011, 135; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010, 6 U 71/10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 08.01.2007, 12 UF 181/05, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2017 - 1 U 44/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit 200 km/h auf der Autobahn fahrenden

    Zuletzt hat das OLG Koblenz in einer Entscheidung vom 14.10.2013 - 12 U 313/13 - im Falle eines gleichfalls mit ca. 200 km/h herannahenden Fahrzeugs auf dem linken Streifen der Autobahn eine Mithaftung für das überholende Fahrzeug von 40 % angenommen.
  • OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision bei Befahren der Nordschleife des

    Weiter war zu beachten, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass im Falle des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn, grundsätzlich von dem Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen ist, da sich in solchen Situationen der Unfallvermeidungsspielraum nahezu auf null reduziert (OLG Koblenz 12 U 1181/05, Urteil vom 08.01.2007, juris; OLG Koblenz 12 U 313/13, Urteil vom 14.10.2013, juris).
  • OLG Hamm, 15.05.2018 - 7 U 45/17

    Spurwechsel; Unabwendbarkeit; Richtgeschwindigkeit; Betriebsgefahr

    Unter Berücksichtigung vergleichbarer Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 10.1.2000, Az. 6 U 191/99: 160 km/h - 20 % Haftung; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010, Az. 6 U 71/10: 160 km/h - 20 % Haftung; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009, Az. 3 U 122/09: 170 km/h - 20 % Haftung; OLG Hamm Urteil vom 8.9.1999, Az. 13 U 35/99: 150 km/h - 25 % Haftung; OLG Nürnberg, Urteil vom 9.9.2010, Az. 13 U 712/10: 160 km/h und Dunkelheit - 25 % Haftung; OLG Hamm, Urteil vom 6.2.2003, Az. 6 U 190/02: 200 km/h - 30 % Haftung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2017, Az.-1 U 44/17: 200 km/h - 30 % Haftung; OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.2013, Az. 12 U 313/13: 200 km/ h und Dunkelheit - 40 % Haftung) ist daher eine Mithaftung der Klägerin für die normale Betriebsgefahr, d.h. in Höhe von 20 %, anzunehmen.
  • OLG Schleswig, 22.12.2015 - 7 U 111/14

    Überschreitung der Richtgeschwindigkeit und Betriebsgefahr

    Eine Erhöhung der Betriebsgefahr des Beklagten-Fahrzeugs, die - hiervon abweichend - ihre Berücksichtung bei der Haftungsverteilung geboten hätte (vgl. hierzu OLG Koblenz, NZV 2014, 84; OLG Nürnberg, BeckRS 2010, 25146; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 20273) lag nicht vor.
  • OLG Hamm, 25.11.2010 - 6 U 71/10
    Zuletzt hat das OLG Koblenz in einer Entscheidung vom 14.10.2013 - 12 U 313/13 - im Falle eines gleichfalls mit ca. 200 km/h herannahenden Fahrzeugs auf dem linken Streifen der Autobahn eine Mithaftung für das überholende Fahrzeug von 40 % angenommen.
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