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   LG Frankfurt/Main, 28.02.2013 - 2-10 O 265/12, 2/10 O 265/12   

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https://dejure.org/2013,2939
LG Frankfurt/Main, 28.02.2013 - 2-10 O 265/12, 2/10 O 265/12 (https://dejure.org/2013,2939)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.02.2013 - 2-10 O 265/12, 2/10 O 265/12 (https://dejure.org/2013,2939)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 2-10 O 265/12, 2/10 O 265/12 (https://dejure.org/2013,2939)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2013 - 10 O 265/12
    Mit dem Begriff der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell infrage stellt (BVerwG NVwZ 2002, 598; BVerfG NJW 1993, 1457).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2013 - 10 O 265/12
    Mit dem Begriff der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell infrage stellt (BVerwG NVwZ 2002, 598; BVerfG NJW 1993, 1457).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 3 U 24/12

    Verjährungsverkürzung für Prospekthaftungsansprüche bei Fondsbeteiligung;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2013 - 10 O 265/12
    7 Eine "Kapitalanlage" die dergestalt konzipiert ist, dass die Höhe der Rendite von dem Tod von Mitmenschen abhängt, verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und ist damit sittenwidrig (vgl. auch OLG Frankfurt 3 U 24/12 vom 19.7.2012).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 19 U 64/13

    Zur möglichen Sittenwidrigkeit eines Fondskonzepts, das den Erwerb von

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.02.2013 (Az. 2/10 O 265/12) die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 240.218,55 EUR zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.02.2012 aus 200.000,-- EUR zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übertragung der Lebensversicherung "A - Lebensversicherungs-Nr. ...,.
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