Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.10.2013 - 4 U 91/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
E-Zigarette, Tabakzigarette, Werbung, irreführend, Genussmittel
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
E-Zigarette, Tabakzigarette, Werbung, irreführend, Genussmittel
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Auch in der Berufung scheitert die Werbung für E-Zigaretten mit "geringer Gesundheitsschädlichkeit"
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse (14)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung: E-Zigarette mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette
- lto.de (Kurzinformation)
Werbung für E-Zigaretten - Muss wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Die Werbung, dass eine E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich sei als eine Tabakzigarette ist unzulässig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
E-Zigaretten - Verharmlosung untersagt
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Werbeaussagen zu E-Zigaretten können irreführend sein
- haerlein.de (Kurzinformation)
E-Zigarette - Werbeaussage, sie sei mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette, ist unzulässig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"
- internetrecht-freising.de (Pressemitteilung)
Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
E-Zigaretten: Werbung mit geringer Schädlichkeit kann unzulässig sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Werbung für E-Zigarette mit Slogan "Mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig - Werbeaussagen mit gesundheitsspezifischen Angaben nur bei gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zulässig
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 30.04.2013 - 25 O 120/12
- OLG Hamm, 10.09.2013 - 4 U 91/13
- OLG Hamm, 22.10.2013 - 4 U 91/13