Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.2013 - 4 U 91/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31202
OLG Hamm, 22.10.2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    E-Zigarette, Tabakzigarette, Werbung, irreführend, Genussmittel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    E-Zigarette, Tabakzigarette, Werbung, irreführend, Genussmittel

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch in der Berufung scheitert die Werbung für E-Zigaretten mit "geringer Gesundheitsschädlichkeit"

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse (14)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung: E-Zigarette mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung für E-Zigaretten - Muss wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Die Werbung, dass eine E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich sei als eine Tabakzigarette ist unzulässig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    E-Zigaretten - Verharmlosung untersagt

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Werbeaussagen zu E-Zigaretten können irreführend sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    E-Zigarette - Werbeaussage, sie sei mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette, ist unzulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • internetrecht-freising.de (Pressemitteilung)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    E-Zigaretten: Werbung mit geringer Schädlichkeit kann unzulässig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für E-Zigarette mit Slogan "Mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig - Werbeaussagen mit gesundheitsspezifischen Angaben nur bei gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zulässig

Verfahrensgang

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