Rechtsprechung
AG Offenbach, 04.12.2013 - 37 C 180/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 573 BGB, § 541 BGB
Kündigung des Mietvertrages wegen unerlaubten Parkens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses wegen unerlaubten Parkens des Mieters auf dem Gründstück
- mietrechtkreuztal.de
- RA Kotz
Mietvertragskündigung wegen unerlaubtem Parken auf Grundstück
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unerlaubtes Parken des Mieters ist kein Kündigungsgrund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Unerlaubtes Parken berechtigt nicht zur Kündigung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mieter parkt unerlaubt auf Grundstück - Kündigung des Mietvertrages?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung des Mietvertrages wegen unerlaubten Parkens
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unerlaubtes Parken des Mieters berechtigt bei voriger Duldung durch den Vermieter nicht zur Kündigung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Kündigung wegen unerlaubten Parkens auf Hausgrundstück
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Parken wie gewohnt keine Kündigungsgrund
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unerlaubtes Parken des Mieters berechtigt bei voriger Duldung durch den Vermieter nicht zur Kündigung
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen unbefugten Parkens
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen unbefugten Parkens
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Motorroller - Abstellen, Parken auf Grundstück des Mietshauses
- presseportal.de (Kurzinformation)
Roller kein Kündigungsgrund - Eigentümer wollte Mieterin wegen unzulässigen Parkens loswerden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unerlaubtes Parken eines Motorrollers rechtfertigt keine ordentliche Kündigung des Mietvertrags bei langfristiger Duldung des Parkens durch Vermieter - Keine erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten durch Mieter
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unerlaubtes Parken des Mieters längere Zeit geduldet: Keine fristlose Kündigung! (IMR 2014, 153)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Landstuhl, 30.09.1993 - 3 C 43/93
Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages; Voraussetzungen für die …
Auszug aus AG Offenbach, 04.12.2013 - 37 C 180/13
Ein solches Verhalten stellt jedenfalls noch keine erhebliche Vertragsverletzung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (so für den Fall des Parkens an einer möglicherweise nicht erlaubten Stelle LG Bochum WuM 1979, S. 255, und AG Landstuhl NJW-RR 1994, S. 205). - LG Bochum, 04.07.1979 - 11 T 23/79
Auszug aus AG Offenbach, 04.12.2013 - 37 C 180/13
Ein solches Verhalten stellt jedenfalls noch keine erhebliche Vertragsverletzung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (so für den Fall des Parkens an einer möglicherweise nicht erlaubten Stelle LG Bochum WuM 1979, S. 255, und AG Landstuhl NJW-RR 1994, S. 205). - BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05
Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …
- LG Berlin, 26.05.2011 - 67 S 70/11
Nutzungserlaubnis Gemeinschaftsfläche - Widerruf
Auszug aus AG Offenbach, 04.12.2013 - 37 C 180/13
Die Duldung oder Gestattung solcher über den dem Mieter zustehenden Mietgebrauch hinausgehender Nutzungen wird als Leih- bzw. Gefälligkeitsverhältnis verstanden, welches nach § 604 Abs. 3 BGB jederzeit kündbar sein soll (so LG Berlin, GE 2011, S. 1087).