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   OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11   

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https://dejure.org/2014,11443
OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11 (https://dejure.org/2014,11443)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.05.2014 - 5 U 216/11 (https://dejure.org/2014,11443)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 5 U 216/11 (https://dejure.org/2014,11443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • medizinrechtsiegen.de

    Krankenhaushaftung - Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen der Befunderhebung und Behandlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 278; BGB § 249; BGB § 250; BGB § 823; BGB § 831
    Unzureichende Befunderhebung bei Verdacht auf Zwergwuchs eines achteinhalb Jahre alten Mädchens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Behandlungsfehler wegen eines Krankenscheins für lediglich akute Erkrankungen und Schmerzzustände

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    40.000 EUR Schmerzensgeld für unerkannt gebliebenen Minderwuchs

  • auw.de (Kurzinformation)

    Ärzte haben Aufklärungspflicht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ärzte müssen Asylbewerber aufklären

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung - Krankenhaus muss 40.000 Schmerzensgeld zahlen weil ein bestehender Minderwuchs unerkannt gebliebenen ist

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld von 40.000,00 für unerkannt gebliebenen Minderwuchs

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen der Befunderhebung und Behandlung eines Zwergenwuchses

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Aufklärungspflicht über nicht versicherte wichtige Behandlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    40.000 Euro Schmerzensgeld für unerkannt gebliebenen Minderwuchs - Vorlage eines Krankenscheins für lediglich ärztliche Behandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechtfertigen keine fehlerhafte Behandlung und unzureichende therapeutischen Aufklärung ...

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Doppelter Behandlungsfehler: Minderwuchs verkannt

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11
    In besonders gelagerten Gestaltungen kommt jedoch eine teleologisch erweiternde Auslegung der genannten Vorschriften in Betracht mit der Folge, dass die Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO angemessen verlängert werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2008, S. 146 f.).

    Ein solcher kann zwar entfallen, wenn eine Fristverlängerung gewährt wird, die "schlechthin und offensichtlich ausgeschlossen" ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, S. 146).

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11
    Ist in derartigen Konstellationen die Berufungsbegründungsfrist ebenfalls versäumt worden, ist § 234 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO dahin zu interpretieren, dass die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung erst mit der Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist läuft (vgl. BGH, NJW 2007, S. 3354, 3355 f. mit w. N.).
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11
    (1) Regelmäßig spricht bereits eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein Patient sich entsprechend einer ihm erteilten therapeutischen Aufklärung verhalten hätte (vgl. BGH, NJW 1989, S. 2318, 2320).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06

    Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11
    (1) Voraussetzung dafür ist, dass sich bei Durchführung der fehlerhaft versäumten Untersuchung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, das heißt grundsätzlich mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50%, ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental und die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (vgl. BGH, NJW-RR 2007, S. 744, 746; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. U 9, U 53, U 56 f., jeweils m. w. N.).
  • BGH, 18.04.1989 - VI ZR 221/88

    Annahme eines groben Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11
    Deshalb wirkt sich eine solche Option auch nicht etwa schmerzensgeldmindernd aus (vgl. BGH, NJW 1994, S. 1592, 1593; NJW 1989, S. 2332, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05

    Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11
    Ein solcher liegt vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt des entsprechenden Fachs schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGH, NJW 2007, S. 2767, 2769, Tz. 25 m. w. N.).
  • BGH, 15.03.1994 - VI ZR 44/93

    Zumutbarkeit einer Operation und Schadensminderungspflicht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11
    Deshalb wirkt sich eine solche Option auch nicht etwa schmerzensgeldmindernd aus (vgl. BGH, NJW 1994, S. 1592, 1593; NJW 1989, S. 2332, jeweils m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 15.10.2014 - 5 U 77/14

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Folgen des Nichterkennens einer

    Geht es - wie hier - um die Verletzung eines absoluten Rechtsguts, ist ein Feststellungsinteresse bereits dann gegeben, wenn künftige Schadensfolgen möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (vgl. dazu Senat, Urteil vom 21. Mai 2014 zu 5 U 216/11, bei juris Rn. 140 m.w.N.).
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