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   OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14   

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https://dejure.org/2014,29580
OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14 (https://dejure.org/2014,29580)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.2014 - 19 U 61/14 (https://dejure.org/2014,29580)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 2014 - 19 U 61/14 (https://dejure.org/2014,29580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Fehlerhafte Anlageberatung: Umfang der Verjährungshemmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verjährungshemmung bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
    Fehlerhafte Anlageberatung - Umfang der Verjährungshemmung

  • rechtsportal.de

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
    Umfang der Verjährungshemmung bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang der Verjährungshemmung bei fehlerhafter Anlageberatung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährungshemmung gilt für alle Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährungshemmung gilt für alle Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der Verjährungshemmung bei fehlerhafter Anlageberatung

  • kanzleimitte.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Verjährungshemmung: Anlageberatung ist einheitlicher Lebensvorgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14
    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof auch in einer früheren Entscheidung ergangen zur Unterbrechung durch Klageerhebung (§ 209 Abs. 1 BGB a.F.) bei der Frage nach dem Streitgegenstand auf den Lebenssachverhalt, aus dem der Anspruch abgeleitet wird, abgestellt (BGH, Urt. v. 21.03.2000 - IX ZR 183/98, Rn. 13 m.w.N., juris).
  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14
    Der Beklagten ist zwar zuzugestehen, dass bei der kenntnisabhängigen Verjährung die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen bzw. grob fahrlässige Unkenntnis hiervon - für jede einzelne Pflichtverletzung zu prüfen sind (BGH, Urt. v. 24.03.2011 - III ZR 81/10 Rn. 11, juris).
  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14
    Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH, Urt. v. 27.11.2011 - XI ZR 178/10, Rn. 23, juris).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14
    Die sogenannte Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt dabei für alle Aufklärungs- und Beratungsfehler eines Anlageberaters (BGH, Urt. v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 27 ff. m.w.N., juris).
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14
    Umfasst hiervon werden alle materiellrechtlichen Ansprüche, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus dem zur Entscheidung unterbreiteten Lebenssachverhalt herleiten lassen unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen hierzu vorgetragen worden sind oder nicht (BGH, Urt. v. 22.10.2013, XI ZR 42/12, Rn. 15 m.w.N., juris).
  • OLG Bamberg, 04.06.2014 - 3 U 244/13

    Kapitalanlage - Schadensersatz wegen Beratungsfehlern - Verjährung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14
    Die Revision ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 ZPO jedenfalls mit Blick auf die von der Berufungserwiderung angeführte und in Kenntnis des Urteils des BGH vom 22.10.2013 ergangene Entscheidung des OLG Bamberg, wonach bei verjährungsrechtlich eigenständigen Pflichtverletzungen sowohl der Verjährungsbeginn als auch die Verjährungshemmung einheitlich zu behandeln seien, zuzulassen (OLG Bamberg, Urt. v. 04.06.2014 - 3 U 244/13, juris).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11

    Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Ermittlungsverfahren gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14
    Ihrem Vortrag, wonach sie erst im Zusammenhang mit der Recherche eines Urteils des 10. Zivilsenats des OLG Frankfurt (Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11; Kopie Bl. 65 ff. d.A.) am 29.05.2013 hiervon Kenntnis erlangt habe, wofür das Datum der juris-Recherche spricht, ist die Beklagte zu 1) auch nicht entgegengetreten.
  • OLG Koblenz, 05.04.2001 - 5 U 1380/00

    Persönliche Haftung des für eine Gesellschaft handelnden Anlageberaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14
    Vielmehr ist erforderlich, dass der Vertreter wirtschaftlich in eigener Sache auftritt oder ein besonderes Vertrauen für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Erklärungen, das über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgeht, in Anspruch nimmt (OLG Koblenz, Urt. v. 05.04.2001 - 5 U 1380/00, juris).
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