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   VG Regensburg, 24.09.2014 - RO 3 K 14.383   

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VG Regensburg, 24.09.2014 - RO 3 K 14.383 (https://dejure.org/2014,30201)
VG Regensburg, Entscheidung vom 24.09.2014 - RO 3 K 14.383 (https://dejure.org/2014,30201)
VG Regensburg, Entscheidung vom 24. September 2014 - RO 3 K 14.383 (https://dejure.org/2014,30201)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Ansbach, 07.05.1998 - AN 4 K 97.00944
    Auszug aus VG Regensburg, 24.09.2014 - RO 3 K 14.383
    Die Möglichkeit zur Verhängung eines Ordnungsgeldes schließt aber zugleich - als milderes Mittel - die Befugnis zur Vornahme einer Rüge bzw. Missbilligung mit ein (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589; VG Ansbach, U.v. 7.5.1998 - AN 4 K 97.00944 - jeweils juris).
  • VG Würzburg, 27.11.2002 - W 2 K 02.870
    Auszug aus VG Regensburg, 24.09.2014 - RO 3 K 14.383
    Dabei sind zu berücksichtigen der Gegenstand, über den gesprochen wurde, der gerade erreichte Stand der Beratungen, der durch die Äußerung verfolgte Zweck und der Zuhörerkreis (vgl. auch VG Würzburg, U.v. 27.11.2002 - W 2 K 02.870 - juris).
  • VG Würzburg, 28.04.2004 - W 2 K 03.1519
    Auszug aus VG Regensburg, 24.09.2014 - RO 3 K 14.383
    Denn es handelt sich bei der Rüge und der damit verbundenen Feststellung eines Fehlverhaltens um eine Maßnahme disziplinarrechtlicher Natur im Über-/ Unterordnungsverhältnis, welche die persönliche Rechtsstellung des Klägers berührt (vgl. auch BayVGH, U.v. 29.10.1975 - 52 V 72 - BayVBl 1976, 498; VG Würzburg, U.v. 28.4.2004 - W 2 K 03.1519 - juris).
  • VGH Bayern, 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589
    Auszug aus VG Regensburg, 24.09.2014 - RO 3 K 14.383
    Die Möglichkeit zur Verhängung eines Ordnungsgeldes schließt aber zugleich - als milderes Mittel - die Befugnis zur Vornahme einer Rüge bzw. Missbilligung mit ein (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589; VG Ansbach, U.v. 7.5.1998 - AN 4 K 97.00944 - jeweils juris).
  • VG Augsburg, 16.10.2023 - Au 7 K 20.2855

    Gemeinderatsmitglied, Rüge, Pflichtverletzung durch Stimmabgabe gegen eine

    aa) Die Rüge stellt vorliegend einen feststellenden Verwaltungsakt dar, der die Missbilligung des Verhaltens des Gemeinderatsmitglieds zum Ausdruck bringt und damit in dessen Rechtsphäre als Person eingreift (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.383 - juris Rn. 27; VG Würzburg, U.v. 28.4.2004 - W 2 K 03.1519 - juris Rn. 23; a.A. VGH BW, U.v. 2.8.2017 - 1 S 542/17 - juris Rn. 25, wegen fehlender Regelungswirkung, allerdings wohl zum Fall eines hier nicht vorliegenden bloßen rechtlichen Hinweises auf die gesetzlichen Konsequenzen einer Pflichtverletzung; streitgegenständlich wurden die gesetzlichen Konsequenzen hingegen gerade ergriffen).

    Die Gemeinde muss danach auf eine schuldhafte Pflichtverletzung eines Gemeinderatsmitglieds nicht mit einem Ordnungsgeld reagieren, sondern kann es als "Minus" zum Ordnungsgeld auch bei einer förmlichen Ermahnung belassen (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.1998 - 4 ZB 98.2589 - juris; B.v. 6.5.1999 - 4 C 99.1124 - juris Rn. 12; B.v. 29.1.2004 - 4 ZB 03.174 - juris Rn. 10; VG Ansbach, U.v. 7.5.1998 - AN 4 K 97.00944 - juris; VG Würzburg, U.v. 27.11.2002 - W 2 K 02.870 - juris Rn. 54; VG Würzburg, U.v. 28.4.2004 - W 2 K 03.1519 - juris Rn. 26; VG Bayreuth, U.v. 24.6.2004 - B 2 K 03.1075 - juris Rn. 27; VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.383 - juris Rn. 29; VG München, U.v. 8.3.2017 - M 7 K 16.1635 - juris Rn. 21; a.A. wohl OVG NW, U.v. 15.9.2015 - 15 A 1961/13 - juris Rn 84-88: jedenfalls soweit es das Verhalten eines Gemeinderatsmitglieds außerhalb des Gemeinderats betrifft, ist eine ausdrückliche Rechtsgrundlage erforderlich).

  • VG Bayreuth, 26.01.2015 - B 5 S 14.549

    Anordnung gegenüber einem Gemeinderatsmitglied zur Herausgabe von amtlichen

    In diesem Zusammenhang sind zu berücksichtigen der Gegenstand, über den gesprochen wurde, der gerade erreichte Stand der Beratungen, der durch die Äußerung verfolgte Zweck und der Zuhörerkreis (VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.383 - juris; VG Wurzburg, U.v. 27.11.2002 - W 2 K 02.870 - juris).
  • VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 14.550

    Anordnung gegenüber einem Gemeinderatsmitglied zur Herausgabe von amtlichen

    In diesem Zusammenhang sind zu berücksichtigen der Gegenstand, über den gesprochen wurde, der gerade erreichte Stand der Beratungen, der durch die Äußerung verfolgte Zweck und der Zuhörerkreis (VG Regensburg, U.v. 24.9.2014 - RO 3 K 14.383 - juris; VG Wurzburg, U.v. 27.11.2002 - W 2 K 02.870 - juris).
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