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   LG München I, 30.01.2014 - 12 O 18571/13   

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https://dejure.org/2014,3189
LG München I, 30.01.2014 - 12 O 18571/13 (https://dejure.org/2014,3189)
LG München I, Entscheidung vom 30.01.2014 - 12 O 18571/13 (https://dejure.org/2014,3189)
LG München I, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 12 O 18571/13 (https://dejure.org/2014,3189)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Kein Ausschluss der digitalen Kündigung bei Internet-Portalen

  • Telemedicus

    Kein Ausschluss der digitalen Kündigung bei Internet-Portalen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    AGB-Ausschluss des Kündigungsrechts einer Internet-Partnerbörse per E-Mail ist unwirksam

  • aufrecht.de

    Kündigung bei Internet-Portalen muss auch digital möglich sein

  • kanzlei.biz

    Kündigung bei Online-Dating-Portal muss per E-Mail möglich sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF

    Beauty GmbH: Kündigung per Mail

  • kanzlei-rader.de

    Schriftformerfordernis in Kündigungsklausel von edates.de ist unwirksam

  • kanzlei-rader.de

    Schriftformerfordernis in Kündigungsklausel von edates.de ist unwirksam

  • RA Kotz

    Kündigung per E-Mail trotz anderslautender AGB wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Internet-Portale müssen Kündigung in digitaler Form ermöglichen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kündigung, schwergemacht

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Recht zur digitalen Kündigung bei Internet-Portal

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht einer Internet-Partnerbörse per E-Mail

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Online-Dienste müssen online kündbar sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Online-Dating-Portal muss Kündigung per E-Mail ermöglichen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    AGB-Recht: Online-Verträge müssen auch online gekündigt werden können

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässiges Schriftformerfordernis in AGB eines Portalbetreibers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kündigungsklausel von eDates.de unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Kündigung eines Online-Dating-Clubs muss auch per E-Mail möglich sein - vzbv klagt erfolgreich gegen Be Beauty GmbH

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Abo-Verträge: Dürfen Dating-Portale eine Kündigung per E-Mail ausschließen?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    E-Commerce und Kundenrechte: Onlineplattformen dürfen nicht auf Kündigung per Post bestehen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Formerfordernis im Kündigungsrecht bei Internetvertrag

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Kein Schriftformerfordernis für Kündigungen in Online-AGB

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Auf Schriftform beschränkte Kündigungsklausel von eDates.de unwirksam

  • beck.de (Kurzinformation)

    Schriftformerfordernis eines Online-Vertrags unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Formerfordernis für das Kündigungsrecht in AGB

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auf Schriftform beschränkte Kündigungsklausel von eDates.de unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dating-Portal: Ausschluss von Kündigung per E-Mail zulässig?

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Kündigung per E-mail

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kündigung per E-Mail bei Internetportalen wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internetdienste dürfen keine schriftliche Kündigung mit Pflichtangaben verlangen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dating-Portal: Ausschluss von Kündigung per E-Mail zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung per E-Mail wirksam - Schriftformerfordernis in AGB unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Online-Verträgen muss auch online möglich sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Dating-Portal: Vertragskündigung per E-Mail?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Online-Vertrages: E-Mail muss reichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung der Mitgliedschaft in einem Dating-Portal durch E-Mail - Notwendigkeit der Schriftform sowie der Angabe bestimmter Daten zur Kündigung benachteiligt Kunden unangemessen und stellt übersteigertes Formerfordernis dar

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung von Online-Verträgen - Was das Internet zusammenbrachte, kann es auch trennen

Sonstiges

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kündigung eines Online-Dating-Clubs muss auch per E-Mail möglich sein - vzbv klagt erfolgreich gegen Be Beauty GmbH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 474
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 202/11

    Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit der Klausel in einem Sonderkundenvertrag

    Auszug aus LG München I, 30.01.2014 - 12 O 18571/13
    Im hier vorliegenden Verbandsprozess gilt der Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1333).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 U 153/14

    Formularmäßige Vereinbarung des Erfordernisses der Schriftform für die Kündigung

    Der Vertragsgegenstand und die im Rahmen des Vertragsschlusses von der Beklagten vorzunehmenden Maßnahmen, die zur Verifizierung des Verbrauchers, der das Vertragsangebot unterbreite, sowie des Lieferortes führten, unterschieden sich auch in maßgeblicher Hinsicht von dem Sachverhalt, der der vom Kläger vorgelegten Entscheidung des LG München I (Urteil vom 30.01.2014, Az. 12 O 18571/13) zu Grunde gelegen habe.

    Auch insofern unterscheidet sich die strittige Schriftformklausel im Übrigen von derjenigen, die Gegenstand der Entscheidung des Landgerichts München I vom 30.01.2014 (12 O 18571/13/zitiert nach juris) und ihm nachfolgend des Oberlandesgerichts München vom 09.10.2014 (29 U 857/14) ist.

  • AG Bonn, 25.09.2014 - 116 C 55/14

    Wirksamkeit der Kündigung eines Beförderungsvertrags über eine sog. JahresCard

    Es kann vorliegend offen bleiben, ob eine Regelung in den AGB dahin, dass die Kündigung nur wirksam wäre, wenn die Jahreskarte (formlos) zurückgesandt wird, zulässig ist (vgl. LG München vom 30.01.2014, 12 O 18571/13, zur Unzulässigkeit von Regelungen, die für eine Kündigung zusätzlich die Angabe von Benutzername, Kundennummer etc. vorsehen).
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