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   KG, 22.05.2014 - 8 U 114/13   

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https://dejure.org/2014,37372
KG, 22.05.2014 - 8 U 114/13 (https://dejure.org/2014,37372)
KG, Entscheidung vom 22.05.2014 - 8 U 114/13 (https://dejure.org/2014,37372)
KG, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 8 U 114/13 (https://dejure.org/2014,37372)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Mindestanforderungen an einen gutgläubigen Erwerb beim Gebrauchtwagenkauf

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergabe und Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) als Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb von Kfz

  • autorechtonline.de

    Gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens - Mindestanforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem gebrauchten Kraftfahrzeug; Vermeidung grober Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 932 Abs. 2
    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem gebrauchten Kraftfahrzeug

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Mindestanforderungen an einen gutgläubigen Erwerb

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gutgläubiger Erwerb eines Kfz setzt Übergabe und Prüfung des Fahrzeugbriefs voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gutgläubiger Erwerb eines Kfz setzt Übergabe und Prüfung des Fahrzeugbriefs voraus

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Händler muss Daten im Fahrzeugbrief prüfen - Fahrzeugschein allein belegt nicht Eigentumsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Händler muss Daten im Fahrzeugbrief prüfen - Fahrzeugschein allein belegt nicht Eigentumsverhältnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein Gebrauchtwagenhändler kann nur bei Übergabe und Prüfung des Fahrzeugbriefs gutgläubig Eigentum an einem Kraftfahrzeug erlangen - Allein die fehlende Veranlassung zur Vorlage des Fahrzeugbriefs ist bei einem Gebrauchtwagenkauf grob fahrlässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.05.1966 - VIII ZR 60/64

    Grobe Fahrlässigkeit beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges - Ankauf eines

    Auszug aus KG, 22.05.2014 - 8 U 114/13
    Darüber hinaus ist der Beklagte als Händler zumindest verpflichtet, die Übereinstimmung der in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) angegebenen Fahrgestellnummer mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges zu vergleichen (BGH, Urteil vom 23. Mai 1966 - VIII ZR 60/64).
  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

    Auszug aus KG, 22.05.2014 - 8 U 114/13
    Die Übergabe und Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind aber die Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen (BGH NJW 2006, 3488; NJW 1996, 2226; NJW 1975, 735).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 331/86

    Weiterveräußerung einer anfechtbar erworbenen beweglichen Sache; Grobe

    Auszug aus KG, 22.05.2014 - 8 U 114/13
    Für den Gebrauchtwagenhandel hat der BGH wegen der dort nicht selten vorkommenden Unregelmäßigkeiten in ständiger Rechtsprechung bei der Bewertung der Umstände, die für den Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges eine Nachforschungspflicht hinsichtlich der Verfügungsberechtigung des Veräußerers begründen, einen strengen Maßstab angelegt (BGH, NJW-RR 1987, 1456, 1457).
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95

    Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter

    Auszug aus KG, 22.05.2014 - 8 U 114/13
    Die Übergabe und Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind aber die Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen (BGH NJW 2006, 3488; NJW 1996, 2226; NJW 1975, 735).
  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die

    Auszug aus KG, 22.05.2014 - 8 U 114/13
    Unter grober Fahrlässigkeit ist ein Handeln zu verstehen, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, NJW 2005, 1365).
  • BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05

    Auslegung des Einbehalts des Kfz-Briefs durch den Verkäufer eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus KG, 22.05.2014 - 8 U 114/13
    Die Übergabe und Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind aber die Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen (BGH NJW 2006, 3488; NJW 1996, 2226; NJW 1975, 735).
  • OLG Braunschweig, 01.09.2011 - 8 U 170/10

    Gutgläubiger Erwerb einen unterschlagenen Fahrzeugs - Nachforschungspflicht des

    Auszug aus KG, 22.05.2014 - 8 U 114/13
    Die Händlereigenschaft des Beklagten begründet eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, die eine gewissenhafte Prüfung des vorgelegten KfZ-Briefes erfordert (OLG Braunschweig, Urteil vom 1. September 2011 - 8 U 170/10).
  • BGH, 23.09.2022 - V ZR 148/21

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs

    Diesem sei die Beweisführung leicht möglich, während der den Eigentumserwerb bestreitende ursprüngliche Eigentümer an dem Erwerbsvorgang nicht beteiligt gewesen sei und keine Kenntnis von dem Geschehensablauf habe (vgl. MüKoBGB/Oechsler, 8. Aufl., § 932 Rn. 55; KG, BeckRS 2014, 22393 Rn. 14 ohne nähere Begründung).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2021 - 9 U 90/21

    Gutgläubiger Erwerb bei Zurückbehaltung des Kraftfahrzeugbriefs

    Die Beweislast trägt auch insoweit also derjenige, der sich auf den fehlenden guten Glauben beruft (zutr. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.01.2019 - 9 U 32/18, BeckRS 2019, 814 [Rn. 48]; a.A. MüKo-BGB/Oechsler, 8. Aufl. 2020, § 932 BGB Rn. 71 und 57; KG, Beschluss vom 22.05.2014 - 8 U 114/13, Rn. 18, juris [ohne nähere Begründung]).

    Der Senat weicht bei der - auch in der Literatur streitigen - Frage der Verteilung der Beweislast in Bezug auf die Übergabe bzw. Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II im Rahmen der Beurteilung der Gutgläubigkeit eines Fahrzeugerwerbers von der Ansicht des Kammergerichts (KG, Beschluss vom 22.05.2014 - 8 U 114/13, Rn. 18) ab.

  • OLG Schleswig, 07.04.2017 - 17 U 6/17

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs: Rechtsschutzbedürfnis für

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Erwerber Privatmann ist oder als Händler Erfahrungen in der Vornahme von Fahrzeugankäufen gesammelt hat (KG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 8 U 114/13 -, MDR 2015, 2311, bei juris, Rn. 17; OLG Braunschweig, Urteil vom 1. September 2011 - 8 U 170/10 -, bei juris, Rn. 34, 36).

    Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung zu Recht bisher von Fahrzeughändlern eine entschieden intensivere Prüfung und Nachforschung verlangt als von Privatpersonen (so ausdrücklich etwa KG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 8 U 114/13 -, MDR 2015, 23 f, bei juris, Rn. 17 und 21; OLG Braunschweig vom 1. September 2011 - 8 U 170/10 -, bei juris, Rn. 36).

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