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   OLG Hamm, 25.02.2014 - I-26 U 157/12, 26 U 157/12   

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https://dejure.org/2014,3995
OLG Hamm, 25.02.2014 - I-26 U 157/12, 26 U 157/12 (https://dejure.org/2014,3995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2014 - I-26 U 157/12, 26 U 157/12 (https://dejure.org/2014,3995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - I-26 U 157/12, 26 U 157/12 (https://dejure.org/2014,3995)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen vor Entfernung eines Hautkarzinoms

  • rabüro.de

    Zur Arzthaftung bei Missachtung des Golden Standards gegen den Willen des Patienten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 823, 253 BGB
    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen vor Entfernung eines Hautkarzinoms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Hautkrebs musste operiert werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hautkrebs nicht operiert - Stattdessen eine Therapie mit höherer Rückfallquote anzuwenden, ist ein grober Behandlungsfehler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abweichung von "Golden Standard" bei Behandlung einer Krebserkrankung stellt Behandlungsfehler dar

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Arzt haftet für Behandlung "zweiter Wahl" - Urteil des OLG Hamm vom 25.02.2014 (26 U 157/12)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Rat zu zweiter Wahl kann teuer werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ein Arzt, der bei der Behandlung eines Patienten, ohne ihn darauf hinzuweisen, nicht die Standardtherapie sondern eine Therapie der 2. Wahl anwendet, kann sich schadensersatzpflichtig machen

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung: Freie Therapiewahl des Arztes oder Behandlungsfehler?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen falscher Behandlung von Hautkrebs

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Grobe Behandlungsfehler bei Anwendung einer Neulandmethode

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Therapieform gewählt: Arzt muss haften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grobe Behandlungsfehler bei Anwendung einer Neulandmethode

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Arzt haftet für Behandlung zweiter Wahl

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Intensive Aufklärung bei Verlassen der Standardtherapie erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hautkrebs: Hautarzt ist nach fehlerhafter Therapie und mangelnder Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden schadensersatzpflichtig - Arzt hätte aufgrund höherer Erfolgschancen zu Standardtherapie raten müssen

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zweite-Wahl-Behandlung: Behandlungsfehler und Aufklärungsmangel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 26 U 157/12
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass grundsätzlich der Arzt die Wahl der Therapie nach seinem ärztlichen Beurteilungsermessen treffen können muss, wobei maßgeblich die jeweils verschiedenen Gegebenheiten des konkreten Behandlungsfalles, seine eigene Ausbildung, Erfahrung und Praxis sind (vgl. BGHZ 106, 153, 157 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2004 - VI ZR 266/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Schädigung eines Kassenpatienten durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 26 U 157/12
    Behandlung als Privatpatient durch den Schädiger (BGH, VersR 2004, 1180).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 26 U 157/12
    Deshalb hat nach einem allgemeinen Grundsatz des Schadensrechts der Schädiger den Verletzten in den Verhältnissen zu entschädigen, in denen er ihn betroffen hat (vgl. BGH, VersR 1989, 54).
  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 26 U 157/12
    Für das Feststellungsinteresse gem. § 256 ZPO reicht es aus, dass bei verständiger Würdigung Grund zu der Annahme besteht, dass mit ersatzpflichtigen Schäden wenigstens zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 1993, 1523), und für die Feststellung der Ersatzpflicht genügt die nicht eben entfernt liegende Möglichkeit, dass künftig weitere bisher noch nicht erkennbare und voraussehbare Leiden bzw. Schäden auftreten (BGH NJW-RR 1989, 1367).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 26 U 157/12
    Für das Feststellungsinteresse gem. § 256 ZPO reicht es aus, dass bei verständiger Würdigung Grund zu der Annahme besteht, dass mit ersatzpflichtigen Schäden wenigstens zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 1993, 1523), und für die Feststellung der Ersatzpflicht genügt die nicht eben entfernt liegende Möglichkeit, dass künftig weitere bisher noch nicht erkennbare und voraussehbare Leiden bzw. Schäden auftreten (BGH NJW-RR 1989, 1367).
  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 26 U 157/12
    Es kommt also darauf an, ob das ärztliche Verhalten eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstieß (BGH, NJW 1992, 754).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 26 U 157/12
    Die Bewertung eines Fehlers als "grob" obliegt grundsätzlich dem Gericht unter Berücksichtigung der medizinischen Darlegungen des Sachverständigen (BGH NJW 2001, 2792; 2002, 2944).
  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 26 U 157/12
    Die Bewertung eines Fehlers als "grob" obliegt grundsätzlich dem Gericht unter Berücksichtigung der medizinischen Darlegungen des Sachverständigen (BGH NJW 2001, 2792; 2002, 2944).
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