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   ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13   

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https://dejure.org/2014,4432
ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13 (https://dejure.org/2014,4432)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2014 - 27 Ca 388/13 (https://dejure.org/2014,4432)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 27 Ca 388/13 (https://dejure.org/2014,4432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1 TVG, § 167 ZPO, § 611 Abs 1 BGB, § 9 AEntG 2009
    Anwendungsbereich der Ausschlussfrist nach dem TV-Mindestlohn Gebäudereinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendungsbereich der Ausschlussfrist nach dem TV-Mindestlohn

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstundenvergütung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestlohn in der Gebäudereinigung - und die Ausschlussfrist nach dem TV-Mindestlohn

  • Jurion (Kurzinformation)

    Reinigungskraft hat mangels dargelegter Anordung von Überstunden nur Anspruch auf reguläre Vergütung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (BAG v. 26.05.2012 - 5 AZR 347/11 -, juris Rn. 26).

    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG v. 26.05.2012 - 5 AZR 347/11 -, juris Rn. 27).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13
    Eine solche Unterscheidung ist im TV Mindestlohn nicht angelegt und würde auch der Rechtsprechung des BAG zuwider laufen, nach der zur Wahrung einer Ausschlussfrist der Anspruch nach Grund und Höhe anzugeben ist (vgl. BAG v. 22.04.2004 - 8 AZR 652/02 - juris Rn. 29).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 8/08

    Anspruch auf Bezahlung der in einem Sanierungszeitraum geleisteten Überstunden -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13
    Der vorgeschriebene Mindeststandard ist gewährleistet, wenn im Durchschnitt der Arbeitsstunden der Mindestlohn gezahlt wurde (BAG v. 08.10.2008, - 5 AZR 8/08 - juris Rn. 28).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - 25 Sa 131/11

    Altpapiersortierer - Anspruch auf Mindestlohn - MindestlohnTV Abfallwirtschaft -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13
    Hierzu zählt beispielsweise auch ein anteiliges 13./14. Monatsgehalt, sofern es anteilig regelmäßig gezahlt wird (vgl. ErfK-Schlachter, 13. Aufl. 2013, § 5 AEntG Rn. 3; LAG Berlin-Brandenburg v. 01.09.2011 - 25 Sa 131/11 u.a. - juris Rn. 42).
  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13
    Entsprechend hat das BAG zu tariflichen Ausschlussfristen entschieden, dass es auf die Klagzustellung innerhalb der Ausschlussfrist ankommt, wenn lediglich eine schriftliche Geltendmachung verlangt wird (BAG v. 08.03.1976 - 5 AZR 361/75 -, juris Rn. 20).
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 449/03

    Arbeitnehmerentsendung - Anspruch auf Überstundenzuschläge

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13
    Den damit verbundenen Wettbewerbsdruck der Unternehmen, möglichst günstige Stundensätze durchzusetzen (vgl. für den Baubereich BAG v. 19.05.2004 - 5 AZR 449/03 - juris Rn. 34), wollte der Gesetzgeber mit der Möglichkeit des Mindestlohns nach unten aber begrenzen.
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13
    Dementsprechend gehört beispielsweise zum Anspruch auf Abgeltung von Überstunden auch die Angabe der Anzahl der Überstunden (vgl. BAG v. 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 -, juris Rn. 74).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13
    Für die rechtzeitige schriftliche Geltendmachung von Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen nach § 15 Abs. 4 AGG hat das BAG die Anwendung des § 167 ZPO abgelehnt (BAG v. 21.06.2012 - 8 AZR 188/11 -, juris Rn. 27).
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13
    Für eine ausdrückliche Anordnung von Überstunden muss der Arbeitnehmer vortragen, wer wann auf welche Weise wie viele Überstunden angeordnet hat (BAG v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 -, juris Rn. 16).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Regelung führt (BAG v. 13.10.2011 - 8 AZR 514/10 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • ArbG Hamburg, 02.03.2016 - 27 Ca 443/15

    Mindestlohn - Bereitschaftsdienst

    Maßgeblich ist, dass der Mindestlohn im Abrechnungszeitraum auch unter Berücksichtigung der Überstunden eingehalten ist (vgl. ArbG Hamburg v. 26.02.2014 - 27 Ca 388/13, Rn. 41, juris, mwN).
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