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   OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13   

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https://dejure.org/2014,5406
OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13 (https://dejure.org/2014,5406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 (https://dejure.org/2014,5406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 4 U 118/13 (https://dejure.org/2014,5406)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Was ist im Wettbewerbsrecht ein Unternehmen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGHZ 167, 40).

    Denn die Unternehmerstellung des Verkäufers setzt noch nicht einmal voraus, dass dieser die Absicht verfolgt, überhaupt Gewinn, geschweige denn erheblichen Gewinn zu erzielen (BGH NJW 2006, 2250).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform solchermaßen im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips ).

    Anhaltspunkte für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, an das im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, sind wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige Bewertungen und Verkaufsaktivitäten für Dritte (BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips ; Köhler /Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 2 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Werden wesentliche Informationen vorenthalten, ist die Spürbarkeit eines Wettbewerbsverstoßes nicht separat zu prüfen (vgl. BGH GRUR 2010, 852, 854 - Gallardo Spyder ; Senat MMR 2012, 377; Köhler/ Bornkamm , UWG, 31. Aufl. 2012, § 5a Rdnr. 56).
  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 4 U 147/12

    Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Bei Verneinung eines geschäftlichen Handelns in solchen Fällen größerer Margen neuer Handelsgegenstände, die von einem Unternehmen nicht mehr benötigt werden, an Privatleute verschenkt und von diesen dann privat in Konkurrenz zu den damit geschäftlich handelnden Unternehmen ohne Rücksicht auf die Verbraucherschutzrechte veräußert werden, wäre im Übrigen dem Missbrauch solcher Warenüberlassungen Tür und Tor geöffnet (OLG Hamm MMR 2013, 717).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2007 - 6 W 27/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. auch OLG Frankfurt MMR 2007, 378).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Der Umstand, dass die Antragstellerin in der Vergangenheit in einer Reihe von Fällen Abmahnungen ausgesprochen hat, ist für sich genommen nicht geeignet, einen Missbrauch zu belegen (vgl. u.a. BGH GRUR 2005, 433 - Telekanzlei ).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte ; GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale ; Senat MD 2007, 381, 382; Köhler /Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 Rn. 4.25).
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 4 U 123/09

    Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen eines wettbewerbswidrigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Da die Abmahnung auf eine endgültig Beilegung des Wettbewerbsstreites gerichtet ist, muss vom Wert der Hauptsache als Gegenstandswert der Abmahnung ausgegangen werden (u.a. Senat BeckRS 2010, 02555; Köhler/ Bornkamm , UWG, 31. Aufl., § 12 Rn. 1.96).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Abgesehen davon verschaffen sich gerade kleinere Anbieter durch derlei Vorgehen auch gegenüber größeren Anbietern auf unlautere Art und Weise betriebswirtschaftliche Vorteile (vgl. hierzu Senat BeckRS 2009, 24370).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte ; GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale ; Senat MD 2007, 381, 382; Köhler /Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 Rn. 4.25).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 5 U 80/14

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage

    Im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen setzt die Unzulässigkeit der Klage nach § 8 Abs. 4 UWG voraus, dass das beherrschende Motiv des Mitbewerbers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Damit wird die Art der unzulässigen Geltendmachung eines solchen Anspruchs näher charakterisiert, aber der Weg zu anderen Missbrauchsformen durch die Rechtsverfolgung offen gelassen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 40/15

    Unzulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen Rechtsmissbräuchlichkeit

    Im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen setzt die Unzulässigkeit der Klage nach § 8 Abs. 4 UWG voraus, dass das beherrschende Motiv des Mitbewerbers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Damit wird die Art der unzulässigen Geltendmachung eines solchen Anspruchs näher charakterisiert, aber der Weg zu anderen Missbrauchsformen durch die Rechtsverfolgung offen gelassen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen, und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 10.08.2015 - 5 U 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

    Im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen setzt die Unzulässigkeit der Klage nach § 8 Abs. 4 UWG voraus, dass das beherrschende Motiv des Mitbewerbers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Damit wird die Art der unzulässigen Geltendmachung eines solchen Anspruchs näher charakterisiert, aber der Weg zu anderen Missbrauchsformen durch die Rechtsverfolgung offen gelassen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 6 U 119/19

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung der Unterlassung der angeblich

    Ob ihr - diese Motive hinweggedacht - materiell-rechtlich ein Anspruch auf Unterlassung des inkriminierten Verhaltens gegenüber den Beklagten tatsächlich zustehen könnte, bedarf keiner Entscheidung mehr, weil ihre sachfremden Motive und Zwecke, wie sie sich bei sorgfältiger Prüfung aus den äußeren Umständen erschließen, überwiegen (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2005 - MEGA Sale, a.a.O., Rn 16; OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13):.
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