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   LG Berlin, 13.05.2015 - 18 S 140/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26741
LG Berlin, 13.05.2015 - 18 S 140/14 (https://dejure.org/2015,26741)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.05.2015 - 18 S 140/14 (https://dejure.org/2015,26741)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 18 S 140/14 (https://dejure.org/2015,26741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Mietminderung wegen asbesthaltiger Fußbodenfliesen ohne konkrete Gefahrenbesorgnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbeschädigte Asbestfließen sind (noch) kein Mietmangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Asbestfliesen sind nicht automatisch ein Mangel!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Asbest ist nicht zwingend ein Mietmangel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Asbest macht Wohnung nicht automatisch mangelhaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Asbest in der Wohnung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Asbest macht Wohnung nicht automatisch mangelhaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Recht zur Mietminderung bei lediglich möglicher Gefahr durch asbesthaltige Bodenfliesen - Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen stellen keinen Mietmangel dar

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 13.02.2002 - 30 U 20/01

    Minderung des Mietzinses wegen Asbestkontaminierung des Mietobjektes; Eintritt

    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2015 - 18 S 140/14
    Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu dem der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.02.2002 - 30 U 20/01) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem eine Asbestbelastung feststand.

    Zwar kann ein Mangel der Mietsache schon darin liegen, dass sie einer Gefahrenquelle ausgesetzt ist und nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung genutzt werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2002 - 30 U 20/01).

  • LG Berlin, 16.01.2013 - 65 S 419/10

    Asbesthaltige Fußbodenfliesen: Mieter kann mindern!

    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2015 - 18 S 140/14
    Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu der von den Klägerin zitierten Entscheidung des LG Berlin (Urteil vom 16.01.2013 - 65 S 419/10).
  • LG Berlin, 03.12.2010 - 63 S 42/10

    Keine Möglichkeit der mechanischen Bearbeitung von asbestbelasteten Wänden bei

    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2015 - 18 S 140/14
    Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen stellen deshalb nicht ohne Weiteres einen Mangel der Mietsache dar (LG Berlin, Urteil vom 03.12.2010 - 63 S 42/10).
  • LG München I, 18.02.2004 - 15 S 19508/01
    Auszug aus LG Berlin, 13.05.2015 - 18 S 140/14
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn eine begründete Gefahrenbesorgnis besteht (LG München I, Urteil vom 18.02.2004 - 15 S 19508/01).
  • LG Berlin, 25.09.2019 - 66 S 212/18

    Wohnraummiete: Mietminderung und Anspruch auf Beseitigung bei einem

    Verbaute Asbestplatten stellen keinen Sachmangel nach § 536 Abs. 1 BGB dar, solange diese unbeschädigt sind und ein Austritt von Asbestfasern nicht vorliegt oder zu befürchten ist (vgl. LG Berlin, Urteil vom 17.01.2018 - 18 S 140/16, BeckRS 2018, 4147 LG Berlin, Urteil vom 11.02.2016 - 18 S 133/15, juris LG Berlin, Urteil vom 13.05.2015, 18 S 140/14, BeckRS 2015, 16434).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.12.2018 - 17 C 150/17

    Wohnraummiete: Erstattung der Kosten des Schlüsseldienstes bei nicht zu öffnendem

    Sofern die Klägerin meint, dass allein das Vorhandensein asbesthaltiger Baustoffe einen Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB darstellt - nach der insoweit vorhandenen Rechtsprechung ist im Vorhandensein von Asbest in festgebundener Form, wie bei Floorflexplatten, nicht von einem Mangel im Sinne des § 536 BGB auszugehen (LG Berlin, NZM 2011, 481; LG Berlin, Urt. v. 17.01.2018 - 18 S 140/16; LG Berlin 65 S 419/10; LG Berlin, Urt. v. 13.05.2015 - 18 S 140/14) - obliegt es allein ihr das Vorhandensein dieses Mangels darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
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