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   VG Lüneburg, 09.10.2015 - 5 B 98/15   

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https://dejure.org/2015,27764
VG Lüneburg, 09.10.2015 - 5 B 98/15 (https://dejure.org/2015,27764)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09.10.2015 - 5 B 98/15 (https://dejure.org/2015,27764)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 5 B 98/15 (https://dejure.org/2015,27764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 14 Abs 1 GG; § 11 SOG ND; § 2 SOG ND; § 8 Abs 1 SOG ND
    Beschlagnahme; Einweisung; Flüchtling; Gefahr; Generalklausel; Inanspruchnahme; Nichtstörer; Nichtverantwortlich; Obdachlos; polizeilicher Notstand; Unterbringung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 14 Abs. 1; SOG ND § 11, § 2 Nr. 1 Buchst. a, Buchst. c
    Keine Inanspruchnahme eines Nicht-Störers zur Abwendung gegenwärtiger und erheblicher Gefahr (hier: Beschlagnahmeverfügung zur Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge)

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschlagnahme zur Unterbringung von Flüchtlingen/Obdachlosen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge: Beschlagnahmeverfügung ist Ultima Ratio!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Beschlagnahme des ehemaligen Kinderheims Lüneburg-Wilschenbruch rechtswidrig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Beschlagnahme des ehemaligen Kinderheims Lüneburg-Wilschenbruch rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschlagnahme eines Gebäudes für Flüchtlinge

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Flüchtlingsunterbringung: Eigentümer wehrt sich gegen Beschlagnahme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nicht genug Alternativen geprüft - Lüneburg darf Kinderheim nicht für Flüchtlinge beschlagnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme des ehemaligen Kinderheims Lüneburg-Wilschenbruch rechtswidrig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme eines ehemaligen Kinderheims rechtswidrig.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Beschlagnahme eines ehemaligen Kinderheims zur Unterbringung von Flüchtlingen ist rechtswidrig.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrecht: Enteignung zur Unterbringung von Flüchtlingen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme eines ehemaliges Kinderheims rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entscheidung zur Enteignung zur Unterbringung von Flüchtlingen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VG Lüneburg erklärt Beschlagnahme eines Kinderheims für rechtswidrig - Beschlagnahme nur als letztes Mittel erlaubt - Beschlagnahme des ehemaligen Kinderheims Lüneburg-Wilschenbruch rechtswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • imr-online.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sicherstellung von Gebäuden für Flüchtlinge (RAin Dr. Meike Klüver; IMR 2015, 479)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahme von privaten Grundstücken für Flüchtlinge nur ultima ratio! (IMR 2015, 521)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 907
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12

    Inanspruchnahme eines Eigentümers durch die Beschlagnahme seiner Wohnung für die

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.10.2015 - 5 B 98/15
    Gefahr im Verzug im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn durch eine vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die durch den Verwaltungsakt zu treffende Regelung zu spät käme, um ihren Zweck zu erreichen, was in jedem Einzelfall "ex ante" zu beurteilen ist (BVerwG, Urt. v. 15.12.1983 - 3 C 27.82 -, juris, Rn. 58 zu der gleichlautenden bayerischen Vorschrift; VG Oldenburg, Urt. v. 22.05.2012 - 7 A 3069/12 -, juris, Rn. 44).

    Die Verwaltungsbehörde muss deshalb bei der Inanspruchnahme privaten Eigentums zur Einweisung von Obdachlosen darlegen, dass ihr im fraglichen Zeitpunkt keine gemeindeeigenen Unterkünfte zur Verfügung stehen und auch die Beschaffung solcher Unterkünfte bei Dritten nicht rechtzeitig möglich ist (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 22.05.2012 - 7 A 3069/12 -, juris, Rn. 55; VG Darmstadt, Beschl. v. 20.07.2009 - 3 L 946/09.DA -, juris, Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 11 ME 316/09

    Befristete Wiedereinweisung eines Mieters in die bisherige Wohnung zwecks

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.10.2015 - 5 B 98/15
    Eine drohende unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und somit eine Gefahr i.S.d. § 11 Nds. SOG dar (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.12.2009 - 11 ME 316/09 -, juris, Rn. 5).

    Bei der Beschlagnahme von Grundstücken oder Wohnungen zur Einweisung von Obdachlosen sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Eigentumsrecht des Hauseigentümers hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.12.2009 - 11 ME 316/09 -, juris, Rn. 5).

  • OVG Saarland, 14.04.2014 - 1 B 213/14

    Obdachlosenunterbringung - Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.10.2015 - 5 B 98/15
    Sie ist vielmehr gehalten, gegebenenfalls Räumlichkeiten, auch in Beherbergungsbetrieben, anzumieten, auch wenn diese Lösung im Verhältnis zur Beschlagnahme und zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung kostenintensiv sein mag (vgl. Saarl. OVG, Beschl. v. 14.04.2014 - 1 B 213/14 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Köln, 04.06.2008 - 20 L 745/08

    Inanspruchnahme eines Nichtstörers zur wohnungsmäßigen Vollversorgung und

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.10.2015 - 5 B 98/15
    Daher darf die Gewährung sozialer Fürsorge, die grundsätzlich der Allgemeinheit obliegt, trotz ihrer Bedeutung nicht im Wege der Beschlagnahme zur Vermeidung von Obdachlosigkeit auf eine Privatperson abgewälzt werden (vgl. VG Köln, Beschl. v. 04.06.2008 - 20 L 745/08 -, juris, Rn. 21).
  • VG Darmstadt, 20.07.2009 - 3 L 946/09

    Inanspruchnahme des Nichtstörers zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.10.2015 - 5 B 98/15
    Die Verwaltungsbehörde muss deshalb bei der Inanspruchnahme privaten Eigentums zur Einweisung von Obdachlosen darlegen, dass ihr im fraglichen Zeitpunkt keine gemeindeeigenen Unterkünfte zur Verfügung stehen und auch die Beschaffung solcher Unterkünfte bei Dritten nicht rechtzeitig möglich ist (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 22.05.2012 - 7 A 3069/12 -, juris, Rn. 55; VG Darmstadt, Beschl. v. 20.07.2009 - 3 L 946/09.DA -, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.10.2015 - 5 B 98/15
    Gefahr im Verzug im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn durch eine vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die durch den Verwaltungsakt zu treffende Regelung zu spät käme, um ihren Zweck zu erreichen, was in jedem Einzelfall "ex ante" zu beurteilen ist (BVerwG, Urt. v. 15.12.1983 - 3 C 27.82 -, juris, Rn. 58 zu der gleichlautenden bayerischen Vorschrift; VG Oldenburg, Urt. v. 22.05.2012 - 7 A 3069/12 -, juris, Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15

    Beschlagnahme; Eigentum; erhebliche Gefahr; Flüchtling; Gefahr; gegenwärtige

    Mit Beschluss vom 9. Oktober 2015 (- 5 B 98/15 -, juris) hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 1. Oktober 2015 wieder hergestellt.
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