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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15   

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https://dejure.org/2015,29043
LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15 (https://dejure.org/2015,29043)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15 (https://dejure.org/2015,29043)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2015 - L 31 AS 1571/15 (https://dejure.org/2015,29043)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 2, § 6 Abs 1 Nr 1 AlgIIV 2008
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von Kindergeld für zwei Monate - mehrfache Absetzung der Versicherungspauschale

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 2, § 6 Abs 1 Nr 1 AlgIIV
    Kindergeld - Versicherungspauschale - Absetzungsbetrag - Nachzahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Nachzahlung von Kindergeld als Einkommen; Mehrfache Absetzung der Versicherungspauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Nachzahlung von Kindergeld als Einkommen; Mehrfache Absetzung der Versicherungspauschale

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15
    Nachdem in einem ersten Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache das Verfahren im Hinblick auf das bei dem Bundessozialgericht anhängige Verfahren B 14 AS 25/13 R ruhend gestellt worden war, wies das Sozialgericht die Klage im Einverständnis der Beteiligten ohne (erneute) mündliche Verhandlung mit Urteil vom 29. April 2015 ab, entschied, dass Kosten nicht zu erstatten seien und ließ die Berufung zu.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2014 (B 14 AS 25/13 R) führe zu keiner anderen Bewertung, denn ihm liege ein anderer Sachverhalt zugrunde.

    Er hält die erstinstanzliche Entscheidung für zutreffend und verweist im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2014 (B 14 AS 25/13 R) auf den unterschiedlichen Charakter der in Frage stehenden Einkommen.

    Für in mehreren Monaten erarbeitetes Arbeitsentgelt, das einem Leistungsberechtigten mit nur einem Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Monats zufließt, hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 17. Juli 2014 (- B 14 AS 25/13 R -, juris) bereits entschieden, dass auch das weitere Einkommen um den Grundfreibetrag für jeden dieser Monate gesondert zu bereinigen ist.

  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 23/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15
    "Zwar ist der Alg II-Anspruch auf eine kalendermonatsweise Betrachtung angelegt (vgl zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 9.4.2014 B 14 AS 23/13 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 27 ff mwN)Dies zwingt indes nicht dazu, auch bei Einkommensabsetzungen ausschließlich auf die im Zuflussmonat angefallenen Absetzbeträge abzustellen.
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15
    Im Gegenteil hat das BSG bei der Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens getätigten Aufwendungen schon in der Vergangenheit auf den Zeitraum abgehoben, in dem sie entstanden sind (vgl BSG vom 13.5.2009 - B 4 AS 29/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 22 RdNr 19 - Insolvenzgeld).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15
    Ähnlich hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Vorschrift zur Bereinigung einmaliger Einnahmen in § 11b Abs. 1 Satz 2 SGB II (idF des RBEG/SGB II/SGB XII-ÄndG)vorgesehen, dass bei der Verteilung der - um die Absetzbeträge im Zuflussmonat bereinigten - Einnahmen monatlich weitere Absetzbeträge zu berücksichtigen sind, soweit sie in den einzelnen Monaten des Verteilzeitraums anfallen(vglBT-Drucks 17/3404 S 95; ebenso BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R- SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 33 - Krankengeld) Anderes verlangt schließlich auch der Monatsbegriff selbst nicht, weil es bei der hier in Rede stehenden Einkommensbereinigung im Unterschied zum Zuflussprinzip nicht um die Frage geht, in welchem Zeitraum Einkommen bedarfsdeckend einzusetzen ist, sondern darum, wann zu berücksichtigende Aufwendungen angefallen sind (vgl Schmidt in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 11b RdNr 9: Aufwendungen sind abzusetzen, wenn sie abfließen).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15
    Die Frage der notwendigen Verteilung dieser Einnahme aus dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung des Krankenversicherungsschutzes spielt vorliegend deshalb keine Rolle (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 154/11 R -, Rn. 21, 22).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 1571/15
    Die Absetzung der Versicherungspauschale hat dabei unabhängig davon zu erfolgen, ob tatsächlich Versicherungsbeiträge anfallen (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AS 354/19

    Aufhebungs- und Erstattungsbescheid; Doppelter Abzug; Einkommen; Kindergeld;

    Soweit das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 17. September 2015 (L 31 AS 1571/15) demgegenüber eine abweichende Auffassung vertrete, folge die Kammer dem nicht.

    Soweit das LSG Berlin Brandenburg in seinem Urteil vom 17. September 2015 (L 31 AS 1571/15 - juris) der Auffassung ist, die Entscheidung des BSG zur mehrfachen Absetzung des Freibetrags gelte unabhängig von der Einkommensart, weil es rechtsdogmatisch um die Berücksichtigung von Aufwendungen gehe, die der Gesetzgeber unabhängig von der Art des Einkommens für absetzbar erklärt habe (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, aaO. Juris RdNr. 31), überzeugt dies den Senat nicht.

  • LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
    Soweit das LSG Berlin Brandenburg in seinem Urteil vom 17. September 2015 (L 31 AS 1571/15 - juris) der Auffassung ist, die Entscheidung des BSG zur mehrfachen Absetzung des Freibetrags gelte unabhängig von der Einkommensart, weil es rechtsdogmatisch um die Berücksichtigung von Aufwendungen gehe, die der Gesetzgeber unabhängig von der Art des Einkommens für absetzbar erklärt habe (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, aaO. Juris RdNr. 31), überzeugt dies den Senat nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2021 - L 13 AS 93/20

    Endgültige Festsetzung von Leistungsansprüchen nach dem SGB II; Bildung eines

    Aufl., § 11b [Stand: 11.02.2021], Rn. 51; a. A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2017 - L 9 AS 1845/17 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. September 2015 - L 31 AS 1571/15 - juris; vgl. auch Stotz, jurisPR-SozR 2/2015 Anm. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2022 - L 4 AS 450/18

    Nachträgliche Kosten der Unterkunft und Heizung - Teilaufhebung - Wohngeld -

    Das Sozialgericht hat ferner in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zutreffend entschieden, dass dieses Einkommen mit Rücksicht darauf, dass Arbeitslosengeld I für insgesamt drei Monate zufloss, um drei Versicherungspauschalen nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG-II VO in Höhe von jeweils 30, 00 Euro zu bereinigen ist, da es rechtsdogmatisch zu Lasten des Hilfebedürftigen keinen Unterschied machen kann, ob das Einkommen aus einer Sozialleistung laufend oder wie im Fall des Klägers nachgezahlt wird (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Juli 2014, Aktenzeichen B 14 AS 25/13, Rn 11ff; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. September 2015, Aktenzeichen L 31 AS 1571/15, Rn 28ff), so dass für den Monat Januar 2014 ein anrechenbares Einkommen des Klägers von 680, 40 Euro verbleibt.
  • LSG Hamburg, 20.07.2023 - L 4 AS 200/16

    Ermittlung der Einkünfte eines grundsicherungsberechtigten Selbständigen

    Auch hier gilt die Mehrfachanrechnung, um Nachteile für den Begünstigten zu vermeiden, die aus einer späten Bescheidung sonst resultieren würden (vgl. BSG, a.a.O.; LSG Berlin-Bgb, Urteil vom 17.9.2015 - L 31 AS 1571/15; LSG BW, Urteil vom 29.1.2015 - L 7 AS 4641/12; Löcher, Anm. zu BSG vom 17.7.2014, in SGb 2015 S. 690 ff, 695; a.A. LSG Nds/Bremen, Urteil vom 8.9.2020 - L 7 AS 354/19).
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