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   LG Berlin, 24.06.2015 - 65 S 148/15   

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https://dejure.org/2015,39999
LG Berlin, 24.06.2015 - 65 S 148/15 (https://dejure.org/2015,39999)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.06.2015 - 65 S 148/15 (https://dejure.org/2015,39999)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 65 S 148/15 (https://dejure.org/2015,39999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche fristlose und fristgemäße Kündigung wegen Verschmutzung der Wohnung u. a. durch Exkremente, Kakerlakenbefall, Störung des Hausfriedens durch Geruchsbelästigung

  • meinmietrecht.de

    Starke Verschmutzung und Unordnung der Wohnung - Mietvertragskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kakerlakenbefall aufgrund Verschmutzungen rechtfertigt eine Kündigung nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kakerlakenbefall aufgrund von Verschmutzungen rechtfertigt weder fristlose noch ordentliche Kündigung durch Vermieter - Kakerlakenbefall auch bei regelmäßiger Reinigung und Beachtung hygienischer Verhaltensregeln möglich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LG Berlin, 24.06.2015 - 65 S 148/15
    Diese Würdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters (BGH vom 14.01.1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937).

    Vielmehr darf und muss sich das Gericht in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH vom 14.01.1993 - IX ZR 238/91- NJW 1993, 935, 937).

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    Auszug aus LG Berlin, 24.06.2015 - 65 S 148/15
    Im angefochtenen Urteil sind die Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, ausreichend angegeben, § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO, denn daraus ergibt sich, dass eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. dazu BAG vom 23.09.1976 - 2 AZR 263/75 - JZ 1977, 565, 567 m. w. N.).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus LG Berlin, 24.06.2015 - 65 S 148/15
    Es kann lediglich nachprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot aus § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH vom 11.02.1987 - IVb ZR 23/86 - NJW 1987, 1557, 1558).
  • LG Osnabrück, 22.09.2017 - 1 S 226/17

    Kündigung Mietvertrag bei Lagerung von Hausmüll und Sperrmüll im Flur

    Allerdings rechtfertigen eine Verwahrlosung der Wohnung und/oder der Gemeinschaftsräume durch mangelhafte Reinigung oder Müllentsorgung sowie Geruchsbelästigungen eine fristlose Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 569 Abs. 2 BGB wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten grundsätzlich erst dann, wenn eine Störung des Hausfriedens vorliegt, eine substantielle Schädigung der Mietsache droht oder eine besondere Gefährdungssituation besteht (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 24.06.2015, 65 S 148/15, beck-online LSK 2016, 031252).

    Erhebliche Geruchsbelästigungen stellen nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn der Geruch die anderen Mieter des Hauses erheblich stört (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 24.06.2015, 65 S 148/15, beck-online LSK 2016, 031252; Urt. v. 28.02.2011, 67 S 109/10, BeckRS 2011, 25638).

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