Weitere Veröffentlichung unten: 01.12.1952

Gesetzgebung
   BGBl. I 1952 S. 792   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,3564
BGBl. I 1952 S. 792 (https://dejure.org/1952,3564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,3564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 11.12.1952, Seite 792
  • Verordnung PR Nr. 75/52 über die Aufhebung der Preisvorschriften für den Verkehr mit bebauten Grundstücken
  • vom 28.11.1952

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)

  • BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Notarielle Beurkundung eines

    Zudem komme bei Täuschungsabsicht der Vertragsteile § 4 der Verordnung über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücksverkehr vom 7. Juli 1942 (RGBl I 451) in der Fassung vom 28. November 1952 (BGBl I 792) - Grundstückspreisverordnung - zur Anwendung.

    Denn das Berufungsgericht hat sich bisher noch nicht mit der zwischen den Parteien umstrittenen Frage befaßt, ob es sich beim Gegenstand des Vertrags um ein unbebautes Grundstück im Sinne des § 1 der Grundstückspreisverordnung und der in dieser Bestimmung genannten weiteren Vorschriften - §§ 1 und 3 der Verordnung Nr. 75/52 über die Aufhebung der Preisvorschriften für den Verkehr mit bebauten Grundstücken vom 28. November 1952 (BGBl I 792) - handelt.

  • BGH, 17.12.1965 - V ZR 115/63

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Wohnsiedlungsgenehmigung - Anwendbarkeit von

    Soweit die Revision auf § 4 GrdstPrVO abstellt und sich insbesondere mit der Anwendung dieser Vorschrift auf landwirtschaftliche Grundstücke befaßt, ist ihr § 1 der Vorordnung PR Nr. 75/52 über die Aufhebung der Preisvorschriften für den Verkehr mit bebauten Grundstücken vom 28. November 1952 (BGBl I 792) entgegenzuhalten.
  • BGH, 02.12.1959 - V ZR 81/59

    Rechtsmittel

    1952 (BGBl. I 792).

    Nach § 1 Grundstückspreisverordnung ist ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück, welches kein bebautes im Sinne der § § 1 und 3 der Preisverordnung vom 28. November 1952 (BGBl. I 792) ist, zu übertragen, der Preisbehörde vorzulegen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Gesetzgebung
   BGBl. I 1952 S. 792   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,3682
BGBl. I 1952 S. 792 (https://dejure.org/1952,3682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,3682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 11.12.1952, Seite 792
  • Bekanntmachung über Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland in das Bundesschuldbuch
  • vom 01.12.1952
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht